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Ab wann Strafbar!


IT-SE
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Original geschrieben von IT-SE

Hallo miteinander!

 

Nur ein, zwei kurze Fragen:

 

Frage 1: "Ab wann ist das Hacken strafbar? "

 

Frage 2: "Ist der Versuch in einem Rechner einzudringen schon strafbar?

 

 

MfG

 

Aber dann müsste ja schon allein das Scannen der IP Adressen strafbar sein! Ist es aber nicht.

 

Denn der Haken ist da, es hat jemand versucht über UDP eine Verbindung mit meinem Rechner zu bekommen. Er ist natürlich gescheitert. Deshalb meine Frage....

 

MfG

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Klar hast du recht, aber wie unterscheidet man es dann.

Stell die vor, jemand hackt E-Mail-Adressen. Er nimmt die primitivste Methode und versucht alle möglichen Passwörter nacheinander durch. Das ist dann hacken. Wenn jemand aber sein Passwort versehentlich mal falsch eingibt, ist das kein Hacken.

Meiner Meinung nach ist es schon strafbar, ist ja der Versuch, nur man muss rausfinden, ob es wirklich ein Versuch war oder nur ein Verstehen.

Hm, das andere Argument kann ich nicht posten, sonst verstoß ich gegen eine Boardregel und bin außerdem noch enttarnt. :wink2:

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Original geschrieben von IT-SE

...es hat jemand versucht über UDP eine Verbindung mit meinem Rechner zu bekommen.

Die Frage ist, auf welchem Port und welcher Dienst? Oft sind da die P2P-Tools mit dabei, die im INet einfach nur stöbern. Diese "Angriffe" zähle ich schon lange nicht mehr, soviele Zahlen hat unser Zahlensystem gar nicht. :D

Außerdem wird es schwierig, einen Nachweis zu erbringen

a) was versucht / gehackt wurde,

b) welcher Schaden entstanden ist,

c) wer der Verursacher ist (IP-Adr bekommst du nicht so vom ISP).

 

Grüße

Olaf

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