Danielsun 10 Geschrieben 15. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2004 Ich habe eine Frage zur LOG Analyse beim IE ... Wir haben einen Mitarbeiter der seit Monaten nur im Internet surft und nun vom Chef erwischt wurde. Der Chef möchtet nun Wissen wohin er gesurft ist und wie lange, wobei es primär um die Surfzeiten geht bzw. dem Mitarbeiter nachzuweisen das er seine Zeit mit privatem Surfen anstatt mit Arbeiten vernracht hat. Da es keinen Proxy gibt kann nur anhand des lokalen Rechners ausgewertet werden. Hat da jemand eine Idee zu ? Der Rechner wurde zwischenzeitlich sichergestellt und der Mitarbeiter hat keine Gelegenheit mehr geahbt den verlauf und cookies zu löschen. Vielen Dank derweil Zitieren Link zu diesem Kommentar
Damian 1.526 Geschrieben 15. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2004 Hi. Sowohl im "Verlauf" als auch in den "Temporary Internet Files" wird jeder Internetzugriff mit Name, Datum usw. protokolliert. Man kann also gezielt nach bestimmten Einträgen (Datum) suchen lassen. Ist etwas aufwändig, sollte aber das gewünschte Ergebnis bringen. Damian Zitieren Link zu diesem Kommentar
Danielsun 10 Geschrieben 16. Juli 2004 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Jup das hab ich gefunden, ich dachte es gibt da eventuell ein Tool dazu was Statistiken erstellt ... denn so ist das ne langwierige Beschäftigung. Aber Danke derweil Zitieren Link zu diesem Kommentar
Damian 1.526 Geschrieben 16. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 So ein Tool habe ich noch nirgendwo gesehen - muss aber nix heißen. :wink2: Vielleicht läßt sich das ganze über ein VB-Script lösen. Damit kenne ich mich allerdings garnicht aus. :( Damian Zitieren Link zu diesem Kommentar
NightTw_ix 10 Geschrieben 16. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 die Frage ist, ob es überhaupt legal ist einem User hinterherzuschnüffeln. Wenn dass nicht ausdrücklich geregelt ist, muss man aufpassen, dass man sich da nicht in die Nesseln setzt. Das Thema Datenschutz/Privatsphere ist heikel. Zumindest würde ich mir den Auftrag vom Chef schriftlich geben lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar
Blacky_24 10 Geschrieben 16. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Selbst wenn Du den Auftrag schriftlich hast: Wenn der Arbeitsrichter beschliesst dass die Auswertung der Logs illegal war wird Dir der Anwalt des Betroffenen - wenn der sein Geld wert ist - im Anschluss eine Strafanzeige um die Ohren hauen - TDG, BDSG, TDDSG und was da noch einschlägig sein mag. Dann ist es ziemlich egal ob der Chef Dir das schriftlich gegeben hat. Ist vor einigen Jahren einem Bekannten passiert. Nicht nur dass es für ihn und seinen Abteilungsleiter einen Strafbefehl gesetzt hat, er bekam dann - auf Anregung des Betriebsrates - auch noch eine Abmahnung vom Geschäftsführer obendrauf - er hätte als Admin wissen müssen was er darf und was nicht und der Betriebsrat hätte angehört werden müssen ... Im Zweifelsfall: Daten sicher, Datenträger im Beisein des betroffenen Mitarbeiters versiegeln, zum Anwalt tragen und den befragen wie weiter vorgegangen werden soll. Gruss Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
Danielsun 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Gut Danke, Datenschutz ist sicher ein heikles Thema und ich kann die Grenzen in diesem speziellen Fall nicht abschätzen. Ich werde die Daten des Verlaufs & die Cookies sichern im Rahmen einer "allgemeinen Datensicherung" und ablegen. Ich kläre meine Chef darüber auf das er das erst gründlich mit seinem Anwalt die Sachlage klären muss, was er dann mit den Daten macht ... ich halte euch mal auf dem laufenden wies da weitergeht ... Jetzt läuft dort ein Proxy, der generell "allgemeine Statistiken" erstellt ... um solche Fälle leichter klären zu können. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Damian 1.526 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Original geschrieben von Danielsun Jetzt läuft dort ein Proxy, der generell "allgemeine Statistiken" erstellt ... um solche Fälle leichter klären zu können. So muss das sein. :wink2: Damian Zitieren Link zu diesem Kommentar
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