Sexsi 10 Geschrieben 26. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2004 Moin! Da bekomme ich am Wochenende meine Kreditkartenabrechnung und dabei fällt mir auf, dass mir noch einige Rechnungen von VUE und Prometric für Prüfungen fehlen. Also VUE angerufen und die angefordert. Automatisch schicken die keine raus, nur auf Anforderung! Ganz ärgerlich ist das, wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist, ohne ordentliche Rechnung kein Vorsteuerabzug. Der Anruf bei Prometric dann der Hammer: Seit 1. Juli werden keine überhaupt keine Rechnungen mehr verschickt und seit dem 19. Juli können auch keine mehr rückwirkend erstellt werden. Wenn ein Arbeitnehmer sich die Kosten vom Arbeitgeber erstatten lassen will, so die Ansicht des Hotliners, soll er doch einfach die E-Mail der Prüfungsanmeldung ausdrucken und diese dem Arbeitgeber geben. Dieser Ausdruck hat dem Arbeitgeber auszureichen! Wenn nicht soll man eine E-Mail an den Prometric-Support schicken und sich schriftlich von Prometric bestätigen lassen, dass es keine Rechnungen mehr gibt. Ja spinnen die alle oder was? Andy, leicht gereizt Zitieren Link zu diesem Kommentar
fröschchen 10 Geschrieben 26. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2004 Hallo, laut Steuergesetz ist jeder deutsche Betrieb verpflichtet, ordnungsgemäße Rechnungen (Aussteller, Empfänger, USt, erbrachte Leistung, Datum, usw.) auszustellen. Frag mal deinen Steuerberater, was der dazu meint. Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 26. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2004 Was soll er meinen, man erhält eine Bestätigung per email von VUE, die eigentlich allen Kriterien einer Rechnung - auch nach neuen Massgaben der Finanzämter seit 01.01.2004 - standhält. Ich verstehe daher auch Sexsi's Problem nicht. Gut eine "richtige" Rechnung sähe schöner aus, mich persönlich kratzt's nicht, ich brauche was Gültiges für's Finanzamt, mir doch wurscht, WIE das Papier aussieht, und gültig ist das email-Papier von VUE. Also lege ich die ausgedruckte email zu meinen Kreditoren-Belegen und habe fertisch :D grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sexsi 10 Geschrieben 26. Juli 2004 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2004 Original geschrieben von grizzly999 Was soll er meinen, man erhält eine Bestätigung per email von VUE, die eigentlich allen Kriterien einer Rechnung - auch nach neuen Massgaben der Finanzämter seit 01.01.2004 - standhält. Genau das tut sie nach meinem Wissensstand nicht! Zumindest nicht was die Vorsteuerabzugsfähigkeit betrifft. Ich verstehe daher auch Sexsi's Problem nicht. Gut eine "richtige" Rechnung sähe schöner aus, mich persönlich kratzt's nicht, ich brauche was Gültiges für's Finanzamt, mir doch wurscht, WIE das Papier aussieht, und gültig ist das email-Papier von VUE. Nein, die reine E-Mail ist nicht "gültig". Als reiner Aufwandsbeleg (oder Eigenbeleg in der Gesamthöhe) wäre sie okay, aber nicht für den Vorsteuerabzug! Hier gelten sehr straffe Regelungen. Also lege ich die ausgedruckte email zu meinen Kreditoren-Belegen und habe fertisch :D Ganz ehrlich: Viel Spaß bei der nächsten Betriebsprüfung! Was mich wirklich stört ist die Tatsache, dass man jeder einzelnen Rechnung jetzt hinterhertelefonieren muss (VUE) oder man gar keine bekommt (Prometric). Andy Zitieren Link zu diesem Kommentar
fröschchen 10 Geschrieben 26. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2004 Original geschrieben von Sexsi Nein, die reine E-Mail ist nicht "gültig". Als reiner Aufwandsbeleg (oder Eigenbeleg in der Gesamthöhe) wäre sie okay, aber nicht für den Vorsteuerabzug! Hier gelten sehr straffe Regelungen. Dann erzähl doch mal bitte, was fehlt denn auf dem Zettel?? Soweit ich weiss, gibt es 14 Punkte, die erfüllt sein müssen. An welchem Punkt regst du dich auf? Auch von einigen INet-Zahlungen (element5 oder ebay) werden die Mails als Rechnung anerkannt. Wenn natürlich das Unternehmen nach §21 (?) Absatz xy UStG nicht Vorsteuerpflichtig ist, fehlt der Ausweis der USt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 26. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2004 Ich habe mich jetzt auch noch mal beim Steuerberater schlau gemacht, es scheinen tatsächlich noch Punkt nicht korrekt zu sein. Ich werde mal bei VUE anrufen. grizzly99 Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 26. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2004 Habe gerade angerufen, die schicken mir die 4 Rechnungen (2 im Juli und 2 im April) per Post zu. lediglich per email bekommt man die nicht mehr geschickt, hat es geheissen. grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
nerd 28 Geschrieben 26. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2004 Ich habe vor 2 Monaten meine letzte Prüfung gemacht und habe per Post (kurz nach der Abbuchung von meiner Kreditkarte) eine Rechnung bekommen - ich werde mal nachschauen bei wem ich die Prüfung gemacht habe... Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar
Perin 10 Geschrieben 26. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2004 Hi Leutz, bei meiner vorletzten Prüfung habe ich auf jeden Fall eine Rechnung von Prometric bekommen. Da die Zahlung keine USt enthält, muss ja auch keine ausgewiesen werden, oder? Wenn man die Prüfung im Testcenter direkt per Kreditkarte bezahlt, kann das Testcenter übrigens auch eine Rechnung ausdrucken. cu, Perin Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 26. Juli 2004 Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2004 muss ja auch keine ausgewiesen werden, oder? nein, aber ein Hinweis auf die Steuerbefreiung grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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