sim 10 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 hi leute, hab mal wieder ein dringendes problem zu klären. oder eigentlich sind es zwei: 1. darf ich einem kunden für einen längeren zeitraum einen notebook inklusive software unentgeltlich "leihen"? damit meine ich z.B. Windows, Office, ... oder erlaubt microsoft so etwas nicht ? 2. darf mein kunde auf diesem notebook software installieren, für die er von einem andernen hersteller eine firmenlizenz erworben hat? z.B. virenscanner ? das problem ist, dass er ja nicht eigentümer sondern nur besitzer des geräts ist und dafür dann die firmenlizenz evtl. nicht gilt. sowas verzwicktes! weiss mir keinen rat mehr. bin dankbar für jeden tip!! viele grüße, simone Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 Ein klares NEIN! Lizenzen dürfen nicht verliehen werden! Das Nutzungsrecht an der Software gilt nur für dich, nicht für deinen Kunden. Du darfst ein leeres Notebook verleihen, auf dem der Kunde seine Lizenzen installiert und bei Zurückgabe wieder deinstalliert. Link zu diesem Kommentar
the_brayn 10 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 Hiho Dr.Mezler, wie sieht das eigentlich bei OEM Versionen aus, die sind doch soweit ich weiß an das Greät gebunden oder täusche ich mich da? Gruß Guido Link zu diesem Kommentar
Perin 10 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 Hi sim, hi doc meltzer, Lizenzen dürfen nicht verliehen werden, Geräte mit installierter Software im Prinzip schon, sofern es sich um OEM- oder Einzellizenzen handelt. Wenn das Notebook ein Ersatzgerät für einen in Reparatur befindlichen PC ist, kann die Lizenz des PCs kurzzeitig auf das Notebook übertragen werden. In einigen (nicht allen) Lizenzmodellen ist es erlaubt, dass dieselbe Lizenz sowohl auf einem PC als auch auf einem Notebook benutzt wird (hier hilft ein Blick in die EULA) cu, Perin Link zu diesem Kommentar
xtragood 10 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 Zitat Microsoft: Wann ist eine Lizenz erforderlich? Grundsätzlich gilt: Jede Nutzung eines Microsoft Produkts erfordert eine Lizenz. Nutzen bedeutet kopieren, installieren, nutzen, zugreifen, anzeigen, laufen lassen oder auf andere Weise mit dem jeweiligen Produkt interagieren. Eine Lizenz für eine Microsoft Anwendung (z.B. Microsoft Office), ein Microsoft Betriebssystem (z.B. Windows XP Professional) oder eine Geräte-CAL (CAL = Zugriffslizenz auf ein Serverprodukt) wird einem bestimmten Gerät zugewiesen. Für jedes Gerät, auf dem ein solches Produkt genutzt wird, muss eine separate Lizenz erworben werden. Ein Gerät kann ein PC, eine Arbeitsstation, ein Handheld Computer, ein Personal Digital Assistent oder ein anderes elektronisches Gerät sein. Eine Lizenz für ein Microsoft Developer Tool (z.B. Visual Studio), MSDN (Microsoft Developer Network) oder eine Nutzer-CAL (CAL = Zugriffslizenz auf ein Serverprodukt) wird einem bestimmten Nutzer zugewiesen. Für jede Einzelperson, die ein solches Produkt nutzt, muss eine separate Lizenz erworben werden. Die Regel 'Jede Nutzung eines Microsoft Produkts erfordert eine Lizenz ' schließt die mehrfache Nutzung einer Lizenz (Concurrent Use) aus. Concurrent Use bedeutet die nicht gleichzeitige Nutzung einer Lizenz auf mehreren Geräten. In der Vergangenheit wurde dies im Rahmen der Bestimmungen der Endbenutzer-Lizenzverträge (EULA) für bestimmte Anwendungen zugelassen. Seit dem 1. Dezember 1997 ist Concurrent Use für Microsoft-Anwendungen generell nicht mehr verfügbar. Link zu diesem Kommentar
xtragood 10 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 Hoppala, war die von Office...aber lässt sich auch auf Windows übertragen... Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 Original geschrieben von the_brayn wie sieht das eigentlich bei OEM Versionen aus, die sind doch soweit ich weiß an das Greät gebunden oder täusche ich mich da? Gilt das gleiche Die Lizenz ist zwar sn das Gerät gebunden, aber nutzen darf sie nur der Eigentümer. Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 Original geschrieben von Perin Lizenzen dürfen nicht verliehen werden, Geräte mit installierter Software im Prinzip schon, sofern es sich um OEM- oder Einzellizenzen handelt. Woher hast du diese Information? ich sage das ist nicht zulässig. Original geschrieben von Perin Wenn das Notebook ein Ersatzgerät für einen in Reparatur befindlichen PC ist, kann die Lizenz des PCs kurzzeitig auf das Notebook übertragen werden. Dann muss aber die Lizenz von dem zu reparierenden gerät vorher entfernt werden. Original geschrieben von Perin In einigen (nicht allen) Lizenzmodellen ist es erlaubt, dass dieselbe Lizenz sowohl auf einem PC als auch auf einem Notebook benutzt wird (hier hilft ein Blick in die EULA) Das gilt aber nur wenn das stationäre Gerät und das Notebook von dem selben Mitarbeiter genutzt werden. Das hat mit verleihen nichts zu tun! Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 @xtragood : Das was du da gepostet hast bedingt, dass der Nutzer der Eigentümer ist. Verleih oder Vermietung von Lizenzen ist untersagt. Für ASP´s gibt es besondere Lizenzen, da sie die Software quasi auch verleihen. Link zu diesem Kommentar
Der Newbie 10 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 Hi Doctor Melzer, das bedeutet, wenn ich 3 Wochen Urlaub mache und meinem Bruder in der Zeit meinen Lappi gebe, damit er seine Hausaufgaben drauf macht, ist das illegal und strafbar? das mit den Lizenzen ist ja eine geheimwissenschaft für sich, aber dieser fall wäre ja abstrakt und realitätsfremd. Link zu diesem Kommentar
Der Newbie 10 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 und, jetzt blitzt mein Jurist in mir auf. VERLEIH und VERMIETUNG sind nach BGB ja Rechtsgeschäfte, die sich auf die Sache beziehen. Das bedeutet, ich darf dem Kunden nicht meine Licenz und meine Originalsoftwarecd leihen und dafür Geld verlangen, das der Sie dann nutzen kann. Weil MS will ja der alleinige Lizendealer bleiben. Wenn ich meinen Laptop verleihe, dann gehe ich ja ein Rechtsgeschäft mit einem anderen gut ein und müsste zulässig sein, sofern ich die gleiche Lizenz nicht noch woanders Nutze (PC + Lappi) Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 Original geschrieben von Der Newbie das bedeutet, wenn ich 3 Wochen Urlaub mache und meinem Bruder in der Zeit meinen Lappi gebe, damit er seine Hausaufgaben drauf macht, ist das illegal und strafbar? Mit Verleih ist gemeint, Firma an Firma, oder Privatmann. Oder gegen Entgelt. Das ist laut EULA eindeutig ausgeschlossen. Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2004 Original geschrieben von Der Newbie und, jetzt blitzt mein Jurist in mir auf. VERLEIH und VERMIETUNG sind nach BGB ja Rechtsgeschäfte, die sich auf die Sache beziehen. Das bedeutet, ich darf dem Kunden nicht meine Licenz und meine Originalsoftwarecd leihen und dafür Geld verlangen, das der Sie dann nutzen kann. Weil MS will ja der alleinige Lizendealer bleiben. Wenn ich meinen Laptop verleihe, dann gehe ich ja ein Rechtsgeschäft mit einem anderen gut ein und müsste zulässig sein, sofern ich die gleiche Lizenz nicht noch woanders Nutze (PC + Lappi) Sorry, aber das sind Juristische Spitzfindigkeiten, die du gerne von deienem Anwalt besprechen kannst, aber nicht hier. Wir dürfen keine Juristischen auskünfte geben. Noch ein Mal: MS untersagt eindeutig Vermietung und Verleih der Lizenezn (und zwar egel ob OEM oder nicht). Ich sehe hier keinen Diskussionsbedarf mehr. Wer anderer Meinung ist kann dies mit dem Juristen seines Vertrauens dikutieren und wenn er es ganz genau wissen will, auch einen Musterprozess austragen. Viel Spass dabei. Link zu diesem Kommentar
Perin 10 Geschrieben 14. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2004 Hi, @Dr.Meltzer: Ich bin mir sicher, dass man unter http://download.microsoft.com/download/5/a/9/5a9c465a-baf8-47d0-9f64-26a3d7223103/0804_LicSpec_Online-Test_Microsoft_Einzellizenzen_FPP_OEM_System%20Builder.ppt etwas findet, wenn die Seite wieder Online ist. Es ist Sinnvoll, das Verleihen von bloßen Lizenzen oder in Volumen-Lizenzprogrammen erworbenen Lizenzen zu untersagen, es ist aber alles andere als Sinnvoll das Verleihen oder zeitweise Überlassen von Komplettgeräten (Notebook mit Software) zu verbieten. Bevor ich mich gewerblich mit dem Verleih von Notebooks beschäftigen würde, würde ich aber eine eingehende Rechtsberetung beim ANwalt meines Vetrauens einholen. cu, Perin Link zu diesem Kommentar
now2 10 Geschrieben 14. August 2004 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2004 @Der Newbie Die EULA hat für Privatanwender absolut null komma null rechtliche Relevanz in Deutschland. Sämtliche "Lizenzbedingungen", denen man nicht *vor* dem Kauf zustimmt, sind wirkungslos. Auch wenn das Microsoft gerne hätte und sich die Microsoft-hörigen in kollektiv-devotem Gehorsam danach richten. So darf man(n) selbstverständlich OEM-Software bei ebay verkaufen, und auch einen Laptop samt Windows-Lizenz einem Freund leihen. @Dr. Melzer Selbstverständlich darfst Du juristische Auskünfte geben. Solange Du das nicht gewerbsmässig machst, hast Du auch keine Konseqeunzen aus dem RBerG zu befürchten (welches ohnehin in naher Zukunft diesbezügich geändert werden wird). Link zu diesem Kommentar
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