ChristianHemker 10 Geschrieben 15. September 2004 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2004 Hallo, Gewerbe anmelden, bei Microsoft als Partner registrieren und Action Pack bestellen. Solltest nur ab und zu mal was verkaufen, falls MS mal kontrolliert. Link zu diesem Kommentar
Khelben 10 Geschrieben 17. September 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2004 Wäre wohl eine Möglichkeit, aber ein Gewerbe anzumelden scheint mir dann noch ein wenig viel Aufwand. Außerdem wäre mein jetziger Arbeitgeber wohl nicht sonderlich davon begeistert. Also wird das erst mal nichts mit dem Action Pack. Werde erstmal dem MCSE machen, was ja noch lang genug dauert und dann mal weitersehen. Gruß Markus Link zu diesem Kommentar
JBrueckner 10 Geschrieben 17. September 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2004 @Khelben Wie - Du bist IT´ler und hast keinen Gewerbeschein? Ich dachte jeder hätte so ein Teil, allein dafür, daß er eine METRO-Karte bekommt. Aber davon abgesehen, kann es Deinem Chef egal sein, ob Du ein Gewerbe anmeldest. Wenn er nicht gerade die IHK, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Finanzamt ist, bekommt er das garnicht mit. Und solange Du das Gewerbe nicht ausübst, wird ihm das wohl auch egal sein. Also: Auf zum Amt 60 Euro auf den Tisch legen und "selbständig" sein :-) Gruß, Jörg Link zu diesem Kommentar
MrEasy 10 Geschrieben 17. September 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2004 Na dann mal viel Spaß was danach noch alles kommt.. wie z.B. jeden Monat Vst-Anmeldung Berufsgenossenschaft usw. Link zu diesem Kommentar
JBrueckner 10 Geschrieben 17. September 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2004 Immer langsam, für den Kleinunternehmer ohne Umsatz ist das alles nicht so wild. Die Umsatzsteuer geht auch alle 3 Monate, den IHK-Beitrag bezahlt man auch nicht ohne Umsatz (Befreiung über mehrere Jahren kann beantragt werden) und am Jahresende mit der Steuererklärung noch eine leere Anlage zum Thema "Einnahmen aus selbständiger Arbeit". Dort kann man ggf. als Verlust noch die 320 Euro an MS vermerken. Für die Ersparnis bei der Software sollte das doch wohl drin sein :-) Jörg Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 17. September 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2004 Ja, das erzähle mal der IHK mit der Beitragsbefreiung (in Zeiten leerer Kassen und steigender Pleiten und damit Mindereinnahmen der IHKs) :D Und ohne Gewinn (wenn gar kein Umsatz sowieso) kann das Finanzamt mangels Gewinnerzeilungsabsicht die Verlusvorträge streichen (angesichts leerer Kassen des Staates ist das ....) Aber das wird zuu OT und geht schon sehr in den Rechtsbereich, vor allem schon fast in den Bereich, naja :rolleyes: Dem Ursprungsthread ist genüge getan, ich schließe den jetzt. grizzly999 Link zu diesem Kommentar
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