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Booten mit 2 BS (Lizenzfrage)


Frank
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Original geschrieben von Frank

Hi!

 

Ich möchte auf meinem Rechner auf 2 Festplatten jeweils XP-Prof. installieren. Über einen Bootmanager soll dann beim Start jeweils eine ausgewählt werden.

Dafür darf ich doch die selbe Lizenz nehmen, oder?

Was kann ich da für ein Bootmanager nehmen?

 

Danke

 

 

ääääh? also ich glaub nicht, daß du dein xp zweimal auf demselben rechner installieren darfst. ich schätze, daß sogar die aktivierung da nicht mitmachen wird...

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Hai! :D

 

Unabhängig von den Linzenzrechten ist die Aktivierung kein Problem.

Zuerst beide Systeme installieren und dann KURZ HINTEREINANDER aktivieren. Das geht ohne Probleme und mach keine Zicken.

 

Benutze selber WINXP/pro einmal zum Arbeiten und einmal zum Testen von Software usw. Als Bootmanager verwende ich BootUs und blende mit diesem die andere Partition immer schön aus, dann kommen sich die beiden Systeme nicht in die Quere.

 

Tschau Peter

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Original geschrieben von Silent_Man

@melzer

Das ist keine Theorie. Unsere Firma hat solche Netzwerke schon installiert. Und wir haben diese Auskunft von Microsoft erhalten.

 

Habt ihr die Information schriftlich bekommen?

 

Alles andere ist wertlos!

 

Wenn du dir zwei Autos kaufst, musst du auch beide bezahlen, obwohl du immer nur mit einem gleichzeitig fahren kannt.

 

@Peter G.

 

Das mag technisch funktionieren, lizenzrechtlich ist es aber illegal!

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Huhu!

 

Dank euch erstmal!

 

Habe grade mit dem für unsere Firma zuständigen Lizensierungspartner gesprochen, selbst dieser konnte mir keine genaue Auskunft geben, will sich aber erkundigen.

Er sagte früher habe es mal ein Lizenzmodel gegeben, wo du das BS sogar zeitgleich auf 2PC (nämlich Desktop und Notebook) installieren durftest. Auf der Microsoftseite steht allerdings das es heute solche Lizenzen noch gibt aber auf keinen Fall für BS.

 

@Dr.Melzer

ich denke der Vergleich mit dem Auto hinkt etwas, da es sich ja um ein und denselben rechner handelt, auch mit derselben Hardware. Hab aber eben viel zuwenig ahnung davon, deswegen bitte nicht als Kritik auffassen...

 

@Peter G.

Das es kein Prob ist das ganze zu aktivieren ist mir schon klar, aber ich habe nicht vor mich in einer Grauzone zu bewegen, wo ich leicht ins Schwarz fallen kann. Wenn ich das mache dann nur wenns eben auch legal ist

 

Wenn es so eine Aussage von MS schriftlich gibt würd mich das schon interessieren.

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Original geschrieben von Frank

Er sagte früher habe es mal ein Lizenzmodel gegeben, wo du das BS sogar zeitgleich auf 2PC (nämlich Desktop und Notebook) installieren durftest. Auf der Microsoftseite steht allerdings das es heute solche Lizenzen noch gibt aber auf keinen Fall für BS.

 

Das gibt es immer noch. Das ist das "mobile use right" für Office. Wenn du einen Lizenzvertrag hast, darf ein User der einen Arbeitsplatz PC und ein Notebook (er muss ausschliesslicher Nutzer der Geräte sein), eine Kopie von Office auf dem notebook nutzen.

 

Zusätzlich gibt es bei Lizenzverträgen mit "software assurance" das "home use right" für Betriebssysteme. Da darf eine Kopie des BS auf einem Privatrechner des Nutzers des Rechners mit der Lizenz, installiert werden.

 

Für den Fall den du hast gibt es das nicht.

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Jetzt bin ich ganz durcheinander, ich hab die EULA nochmal gelesen, da steht:

 

Installation und Verwendung. Wenn in diesem EULA nicht

ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, sind Sie nur

berechtigt, eine (1) Kopie der SOFTWARE auf dem COMPUTER

zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen,

anzuzeigen und auszuführen. Die SOFTWARE darf nicht von

mehr als zwei (2) Prozessoren gleichzeitig auf dem

COMPUTER verwendet werden (...)

 

und ein stück drunter

 

Die

SOFTWARE darf nur auf einem einzigen COMPUTER, wie in

diesem EULA ausgeführt, verwendet werden.

 

In meinem Fall widersprechen sich die Punkte doch, weil verwenden tu ichs ja nur auf einem Computer.

 

Hmm, ich wart mal auf was schriftliches von MS

 

Danke Dr.Melzer und alle anderen

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Hallo,

 

die beiden Punkte widersprechen sich nicht.

 

@melzer

Der Vergleich mit den Autos ist zwar zulässig, aber wir reden hier von einer Hardware. Abgesehen davon haben wir eine entsprechende schriftliche Aussage von Microsoft.

@frank

Wenn Du unsicher bist, dann rufe doch bei Microsoft an. Da gibt es eine spezielle Nummer für Lizenzfragen. Diese findest Du auf der Homepage.

 

mfg Andreas

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Original geschrieben von Silent_Man

Abgesehen davon haben wir eine entsprechende schriftliche Aussage von Microsoft.

 

Kannst du mir die mal faxen 089/30773434, oder mailen thomask@mcseboard.de

 

Interessiert mich, denn MS Mitarbeiter geben, wenn sie dies schriftlich machen, nur Auszüge aus den EULA´s raus. Würde mich interessieren, wo das steht, mir ist dies nämlich neu und ich muss jedes Jahr mehrere tage Weiterbildung machen, was MS Lizenzierung angeht, da ich für einen der 30 LMP-Partner (Lizenz Management) in Deutschland arbeite.

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