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Gehaltsvorstellung MCSE ?


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Hallo Zusammen,

 

Eigentlich dreht sich das hier endlos im Kreis. Akzeptiert doch mal das hier sogut wie Keiner sich mit dem Anderen vergleichen läßt.

 

Weil eventuell

 

- länderspezifische Unterschiede wie D, A, ...

- standortbezogene Unterschiede, wie Bayern, Sachsen, ...

- ob Land oder Stadt wie Passau oder München, ....

- von der Ausbildung wie Studium, ...

- von der Berufserfahrung, Anfänger oder 20 Jahre

- Tarifvertrag, AT, ÖD, oder freiberuflich

- Größe des Unternehmens

- Branche des Unternehmens

- Führungsverantwortung oder Spezialist

....

 

die Liste läßt sich noch fortsetzen.

 

Gruß Tallasar

 

und bei mir fängt das Netto mit einer 3 vorne an!

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Blub hat Recht, Kinder bringen fast nix beim Netto, die Steuerklasse ist es, deswegen hat man trotzdem am Ende als Einzelfamilienverdiener weniger als ein Singleverdiener!

 

Jedoch bleibt bei mit auch mit SK1 das Netto mit der 3 vorne! ;)

 

Grund ist aber, das ich in München arbeite als leitender Angestellter in einem Großkonzern und 20 Jahre Berufserfahrung in der IT habe.

 

Deswegen sollte man sich von meinem Netto nicht blenden lassen, denn hier treffen die meisten Parameter zu, wie man zu hohen Gehältern kommt.

 

Und ich sage es immer gerne, ich habe in München auch mal mit 1800,- DM Brutto bei SK1 angefangen.

 

Gruß Tallasar

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@woiza

 

was ich mit I kriege und was mit II drin wäre

 

Zu Lohnsteuerklasse II

 

Die Steuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro. Voraussetzung für die Gewährung der Steuerklasse II ist, dass der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin alleinerziehend ist und zu seinem beziehungsweise ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das er beziehungsweise sie Kindergeld erhält. Arbeitnehmer, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können die Steuerklasse II dagegen nicht erhalten.

Die Gemeinde darf alleinerziehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr nur dann die Steuerklasse II bescheinigen, wenn dieser rechtzeitig vor dem 20. September des laufenden Jahres schriftlich versichert, dass er beziehungsweise sie die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags erfüllt.

Für diese Erklärung liegen Vordrucke im Bürgeramt sowie in den Finanzämtern bereit. Ein Muster steht auch auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Hannover zur Verfügung.

Die Stadt Osnabrück ist für die Eintragung der Steuerklasse II zuständig, wenn die alleinerziehende Person mindestens ein minderjähriges Kind hat. Bei Alleinerziehenden, deren Kinder zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird die Steuerklasse II hingegen auf Antrag vom Finanzamt eingetragen.

 

Zu Lohnsteuerklasse III

 

Gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten in der Bundesrepublik wohnen und

 

* sie nicht dauernd getrennt leben,

* der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder

* der Ehegatte des Arbeitnehmers Arbeitslohn bezieht und in der Steuerklasse V eingestuft ist.

 

Ich denke du meinst drei.:)

 

Mfg

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der erste Schritt auf dem Weg zur Scheidung ist die Heirat...

 

:D Riiiichtig :D

 

Also meine Frau und ich verdienen ähnlich wenig und haben uns nach der Hochzeit in die gleiche Steuerklasse einstufen lassen und da bringt es keinen Eure mehr. Es bringt erst etwas wenn einer der beiden Arbeitslos ist bzw. im Erziehungsurlaub ist oder halt wenn die Gehälter deutlich unterschiedlich sind. Wie gesagt wir verdienen ungefähr gleich da bringt es nichts.

 

Ich als MCSE habe bisher keinen Cent mehr verdient, da sich daher meine Arbeitsumfeld leider auch nicht wirklich erweitert hat laut meinem Chef. Ich habe netto nicht mal 1400 Euro (ok Firmenwagen, Handy, NB mit privater Nutzung usw mal nicht mit eingerechnet)

 

Aber ich habe durch die Zertifizierung, zzgl. Berufserfahrung usw. ein besseres Gefühl falls ich mal meine Arbeit verlieren sollte oder mich alternativ bewerben möchte. Und das ist ja auch schon was wert ;)

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Ich habe netto nicht mal 1400 Euro (ok Firmenwagen, Handy, NB mit privater Nutzung usw mal nicht mit eingerechnet)

 

Oh, das ist aber ein Fehler! Diese netten Zusatzleistungen muss man in jedem Fall mit einrechnen!

Wenn Du z.B. relativ nahe an der Arbeitsstätte wohnst und ein Auto für ca. 30.000€ konfigurierst, dann kostet Dich so ein Auto netto (Klasse I) um die 250€. Für das Geld fährst Du aber garantiert kein eigenes Auto.

Für ein eigenes Auto musst Du erst mal einen Kredit aufnehmen und sagen wir mal 300€ pro Monat ablatzen. Die Steuerrückzahlung wird vom Wertverlust gefressen. Dazu kommen noch Steuer, Versicherung, Reparaturen und Sprit. Alles zusammen 500€ - 600€ pro Monat (NETTO!), wenn Du nicht gleich einen Porsche fährst und die Privatfahrten im Rahmen bleiben. D.h. Du hast genau genommen um die 300€ netto mehr im Säckerl, entspricht 500-600€ brutto mehr (Klasse I). Und schwups steigst Du von 1400€ auf 1700€ netto!

Handy ähnlich, das macht dann nochmal 20-30€ netto aus, Notebook ebenfalls.

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Gast
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