lefg 276 Geschrieben 8. Februar 2005 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2005 Hallo, ich habe schon Prüfungsaufsicht bei Versicherungsfachwirten gemacht. Dabei komme ich aus einer ganz anderen Branche. :) Das war zwar eine Notlösung, auszuschliessen ist aber nichts. Die Prüfungsaufsicht ist für den ordnungsgemässen Ablauf zuständig. Mit den inhaltlichen Dingen hat sie (meist) nichts zu tun. Das besonders, falls es sich um bundeseinheitliche Prüfungen handelt. Die Aufsicht darf sich zum Prüfungsinhalt nicht äussern. Aufsichtspersonen bei einer schriftlichen Prüfung müssen nicht Angehörige der Prüfungskommission sein. Angehörige oder Beauftragte der Kammer (als zuständige Stelle) dürfen diese Aufgabe wahrnehmen. Gruß Edgar Zitieren Link zu diesem Kommentar
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