004 10 Geschrieben 16. Juni 2005 Melden Teilen Geschrieben 16. Juni 2005 Hallo zusammen, kennt sich jemand mit VMWare ACE und der erforderlichen Microsoftlizenzierung aus? Ich möchte es auf einigen Notebooks einsetzen, da damit ja einige nette Dinge möglich sind. Ein Beispiel: Der Angestellte nimmt das ungesicherte Notebook mit Hause um remote zu arbeiten und bringt am nächsten Tag einiges an ungebetenen Gästen mit ins Firmennetzwerk. Wenn er sich nun aber nur über eine virtuelle Machine ins Netzwerk connecten kann, kann man den Müll auf der eigentliche Kisten getrost ignorieren... :rolleyes: Ich will nicht zu weitabschweifen... Die eigentliche Frage: VMWare benötigt eigentlich 2 Betriebsystemlizenzen - eine für das richtige, eine für das virtuelle OS. Oder ist es möglich eine Lizenz für beide Installationen zu verwenden und was passiert dann bei der Aktivierung? Soviel ich weiss, ist es auch möglich ein Office-Paket auf der Workstaton in der Firma zu installieren und parallel auf einem Notebook, solange gewährleistet werden kann, dass beide Lizenzen nur von einer Person verwendet werden (wird wohl bei Aussendienstlern öfters gemacht). Was sagt der VmWare-Admin zu diesem Thema? Wo ist Dr. Melzer? Oder soll ich besser gleich bei Microsoft anrufen? LG 004 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 16. Juni 2005 Melden Teilen Geschrieben 16. Juni 2005 Die Regelung ist relativ eindeutig, zumindest was Lizenzen aus Verträgen angeht, bei OEM/SB Ware musst du in der EULA nachsehen. Das Clientbetriebssystem (Windows XP) darfst du auf derselben physikalischen Maschine zweimal installieren. Entwerde zweimal die aktuelle Version oder einmal die aktuelle und einmal eine Vorgängerversion. Alle Applikationen darfst du auch zweimal installieren, hier allerdings nur einmal die aktuelle und einmal eine Vorgängerversion. Alles was Server ist, darf je Lizenz nur einmal installiert werden. Beantwortet das deine Frage? Zitieren Link zu diesem Kommentar
004 10 Geschrieben 17. Juni 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2005 Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, Fragen habe ich noch: 1. Was ist mit vorinstallierten Betriebsystemen - Da habe ich einen Vertag mit dem Hersteller des Notebooks und oft keine echte Installation-CD sondern nur eine Recovery Partition? 2. Was passiert bei der doppelten Aktivierung? Alle Applikationen darfst du auch zweimal installieren, hier allerdings nur einmal die aktuelle und einmal eine Vorgängerversion. 3. Was für einen Sinn macht das? (Dann brauche ich auch zwei unterschiedliche Lizenzen dafür!) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 17. Juni 2005 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2005 1. Was ist mit vorinstallierten Betriebsystemen - Da habe ich einen Vertag mit dem Hersteller des Notebooks und oft keine echte Installation-CD sondern nur eine Recovery Partition? Da musst du in die EULA schauen ob die zweite Instalation überhaupt erlaubt ist und im Zweifel von dem Hersteller ein Installationsmedium verlangen. 2. Was passiert bei der doppelten Aktivierung? Wie gesagt gilt das für Lizenzen aus Verträgen und da gibt es keine Aktivierung. Bei allen anderen musst du in der EULA schauen ob es erlaubt ist. Wenn ja ist die zweite aktivierung kein Problem. 3. Was für einen Sinn macht das? (Dann brauche ich auch zwei unterschiedliche Lizenzen dafür!) Das mit den Applikationen ist halt so. Wenn man es ganz genau nimmt ist es ein großes Entgegenkommen dass di eine Lizenz mehrfach installieren darfst. Da muss auch mal mit Einschränkungen gelebt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
004 10 Geschrieben 17. Juni 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2005 Soviel ich weiss, ist es auch möglich ein Office-Paket auf der Workstaton in der Firma zu installieren und parallel auf einem Notebook, solange gewährleistet werden kann, dass beide Lizenzen nur von einer Person verwendet werden (wird wohl bei Aussendienstlern öfters gemacht). Stimmt das überhaupt? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 17. Juni 2005 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2005 Ja das ist zulässig bei Applikationen und heisst "Zweitnutzungsrecht für mobile Geräte". Gilt für alle Mobilen Geräte, wenn der User auch einen festen Arbeitsplatz hat. Allerdings auch wieder nur für Lizenzen aus Lizenzverträgen. Bei OEM/SB Lizenzen musst du in der jeweiligen EULA schauen ob es erlaubt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
004 10 Geschrieben 17. Juni 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2005 :) Vielen Dank für Deine sachkundliche Analyse. Eine vorbildliche Abarbeitung einer Anfrage. LG 004 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 17. Juni 2005 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2005 Vielen Dank für die Blumen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
004 10 Geschrieben 12. Oktober 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Es gibt anscheinend neues zu dem Thema: Microsoft: Neue Server-Lizenzierung für Virtualisierung Im Rahmen seiner Dynamics-Systems-Initiative will Microsoft die Lizenzkonditionen für seine Server-Produkte vereinfachen. Vor allem Kunden, die Virtualisierungstechniken einsetzen, sollen davon profitieren. Bislang mussten Anwender für Produkte wie Microsofts SQL Server und den Biztalk Server nach einem CPU-basierenden Modell für jeden physisch vorhandenen Prozessor im Rechner Lizenzgebühren bezahlen. Virtualisierungsmöglichkeiten, wonach möglicherweise nur ein Teil der Rechenleistung für die Microsoft-Produkte bereitgestellt wird, spielten bei der Bemessung der Lizenzgebühren bislang keine Rolle. Künftig soll den Anwendern nur noch die Zahl der Prozessoren in Rechnung gestellt werden, die die Microsoft-Anwendungen real nutzen. Außerdem wolle der Software-Konzern keine Gebühren mehr für nicht aktive Images seines Windows Server System erheben, erläuterte Bob Kelly, General Manager für das Marketing von Microsoft. Kunden müssten nur mehr für die Instanzen Lizenzgebühren zahlen, die aktiv im Firmennetz genutzt würden. Zudem dürften die Microsoft-Kunden vier virtuelle Maschinen des Windows Server System auf einem physikalischen Rechner einsetzen. Berechnet werde dabei nur eine Instanz des Microsoft-Produkts. Quelle: http://www.tecchannel.de Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 12. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Ja, hier werden ab 1. Dezember neue regelungen für virtuelle Systeme in Kraft treten. Bis dahin gelten noch die alten Regeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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