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Inet und Email Verbot in Firmen


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Geschrieben

1)

http://www.silicon.de/cpo/analysen/detail.php?nr=20383

 

Und hierin liegt die Lösung. Es liegt keine Unterdrückung vor, wenn der Adressat im Vorfeld bestimmt, von wem er keine Post erhalten möchte. Eine Formulierung in der betrieblichen Vereinbarung zur E-Mail-Nutzung könnte lauten: "Ich bin unwiderruflich damit einverstanden, dass mir über meinen betrieblichen Account keine an mich gerichtete Korrespondenz von im System gesperrten Absendern zugestellt wird." Andere Varianten sind freilich auch denkbar. Im Ergebnis müssen betriebliche Vereinbarungen jetzt wieder ein Stück kreativer werden.

 

bin mir jetzt nur nicht sicher , ob dieser Passus in ein Inet Verbot rein muss oder reicht eine Vereinbarung , die eh jegliche private Nutzung verbietet?

 

 

2)

http://www.silicon.de/cpo/analysen/detail.php?nr=22041

Geschrieben

hi!

 

wenn jegliche private nutzung verboten ist, braucht ein solcher passus nach meinem verständnis nicht mehr rein. da wir hier keine rechtsbelehrung erteilen dürfen würde ich sagen, wende dich an euren betriebsrat oder einen juristen ;)

 

gruss saracs

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Gast
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