WarriorHell 10 Geschrieben 10. Juli 2005 Melden Teilen Geschrieben 10. Juli 2005 1) http://www.silicon.de/cpo/analysen/detail.php?nr=20383 Und hierin liegt die Lösung. Es liegt keine Unterdrückung vor, wenn der Adressat im Vorfeld bestimmt, von wem er keine Post erhalten möchte. Eine Formulierung in der betrieblichen Vereinbarung zur E-Mail-Nutzung könnte lauten: "Ich bin unwiderruflich damit einverstanden, dass mir über meinen betrieblichen Account keine an mich gerichtete Korrespondenz von im System gesperrten Absendern zugestellt wird." Andere Varianten sind freilich auch denkbar. Im Ergebnis müssen betriebliche Vereinbarungen jetzt wieder ein Stück kreativer werden. bin mir jetzt nur nicht sicher , ob dieser Passus in ein Inet Verbot rein muss oder reicht eine Vereinbarung , die eh jegliche private Nutzung verbietet? 2) http://www.silicon.de/cpo/analysen/detail.php?nr=22041 Link zu diesem Kommentar
saracs 10 Geschrieben 11. Juli 2005 Melden Teilen Geschrieben 11. Juli 2005 hi! wenn jegliche private nutzung verboten ist, braucht ein solcher passus nach meinem verständnis nicht mehr rein. da wir hier keine rechtsbelehrung erteilen dürfen würde ich sagen, wende dich an euren betriebsrat oder einen juristen ;) gruss saracs Link zu diesem Kommentar
thorgood 10 Geschrieben 11. Juli 2005 Melden Teilen Geschrieben 11. Juli 2005 Wende dich am besten an einen professionellen Rechtsbeistand. Danke für dein Verständnis. thorgood Link zu diesem Kommentar
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