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Lizenzaufkleber? Windows XP


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Hallo zusammen,

 

habe hier ein paar Computer aus einer Geschäftsdezimierung aufgekauft und dort klebt ein windows XP Prof. Lizenz Aufkleber drauf. CD's habe ich keine bekommen nur die erste schritte Handbücher. Auf der Lizenz, welche sonst ganz normal ausschaut, steht der hersteller der PC's wie z.B. siemens oder t-systems...... drauf!.

 

-darf ich allso ein XP hier drauf legal betreiben?

-darf ich den Rechner mit einer Lizenz XP bewerben und weiter verkaufen?

 

es handelt sich um unterschiedliche Keys auf den PC's, und ich kann sie ganznormal über microsoft aktivieren, schon getestet.

 

Wichtig! bin ich im Grünen Bereich wenn ich die Dinger z.T. weiter verkaufen will??

 

mfg

tom

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Hi,

 

die Frage wird dir hier keiner Rechtsverbindlich beantworten können, da wir keine Rechtsberatung leisten dürfen / können.

 

Zur Klärung deiner Frage würde ich bei MS anrufen und dort direkt nachfragen. Die Können dir eine verbindliche und gültige Antwort geben. Eine weitere denkbare Möglichkeit wäre, dass du an den OEM Partner (Siemens oder T-com) gehst und dort fragst wie es aussieht - evtl. können die dir auch die Datenträger zur Verfügung stellen.

 

Gruß

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Morgen Tom,

 

OK, danke erstmal.

 

um den Datenträger geht es mir eigentlich nicht.

 

wenn denoch jemand eine empfelung geben kann sag ich mal danke dazu.

 

Hier solltest du bedenken, dass du zur rechtmäßigen Lizenz auch einen original Datenträger benötigst. Deshalb war der Tip von Johannes Schmidt nicht verkehrt.

Gruß Goscho

 

PS: Dr. Melzer wird dir bestimmt weiterhelfen.

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-darf ich allso ein XP hier drauf legal betreiben?

-darf ich den Rechner mit einer Lizenz XP bewerben und weiter verkaufen?

 

Beide Fragen sind mit "Nein" zu beantworten. Zu einer gültigen (OEM) Lizenz gehören der Original Afkleber (COA), das Handbuch, die EULA und der original Datenträger.

 

Wenn eines davon fehlt ist es keine gültige Lizenz mehr.

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@ Dr.Melzer:

 

Bist du dir sicher, dass man dazu all das braucht? Ich wäre dir dankbar, wenn du mir ein paar Quellen dafür nennen könntest, hier gibt es immer wieder Unklarheiten.

Was Aufkleber und CD anbelangt, da streiten sich ja die Experten - und an so einen würde ich mich auch im Zweifelsfall wenden. Aber EULA und vor allem Handbuch (?) gehören da meiner Meinung nach bestimmt nicht dazu.

 

@tom241277:

Nach allgemeiner Auffassung gilt für die Lizenz nach deutschem Recht (und nur das zählt hier) der Aufkleber. Aber wie gesagt, frag mal einen Rechtsexperten.

 

RS

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Ich wäre dir dankbar, wenn du mir ein paar Quellen dafür nennen könntest, hier gibt es immer wieder Unklarheiten.

 

http://www.microsoft.com/germany/piraterie/produktbestandteile.mspx

 

Nach allgemeiner Auffassung gilt für die Lizenz nach deutschem Recht (und nur das zählt hier) der Aufkleber. Aber wie gesagt, frag mal einen Rechtsexperten.

 

Na ja, "allgemeine Auffassung" ist nichts rechtsverbindliches. Den Richter möchte ich sehen, wenn du dich auf so etwas berufst. :D

Was zählt ist der Vertrag und im Streitfall die Gerichte. Das ist aber nichts wa hier diskutiert wird!

 

Wer es genau wissen will soll über seinen Accountmanager eine Anfrage bei MS stellen und wird dann eine schriftliche Antwort bekommen.

 

Was ist die Quelle deiner Aussage oder Information?

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Ok, die Version von Microsoft kenne ich bereits. Ich dachte, du hättest da noch andere (neutrale) Informationen.

Die Auffassung von Microsoft deckt sich erfahrungsgemäß nicht immer mit dem jeweiligen Länderrecht (siehe weiterverkauf von OEM-Lizenzen etc.). Vor diesem Hintergrund wäre es einmal interessant, eine unabhängige Quelle zu hören.

 

Was ist die Quelle deiner Aussage oder Information?

Das Problem ist eben, dass ich keine habe :-)

Für Kunden wäre ein Hinweis auf eine eindeutige Gesetzeslage schon manchmal hilfreich...

 

Trotzdem danke für die Info.

 

RS

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Naja, solange kein Gericht sagt dass die Lizezbestimmungen von MS ungültig sind gelten sie.

 

So einfach ist das.

 

Wenn du es genau wissen willst wirst du einen Rechtsanwalt bemühen müssen der Klage einreicht.

 

Es geht hier um Vertragsrecht wobei in Verträgen relativ frei Abmachungen getroffen werden dürfen, solsnge sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Dies liegt aber wie bereits erwähnt in den Händen der Gerichte und wird bei uns nicht disskutiert, da wir keien Rechtsberatung erbringen dürfen.

 

Solange nichts anderes von einem Gericht festgestellt wird, gelten die Bedingungen die MS stellt und die sind unter dem angegebenen Link zu finden.

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