tneub 10 Geschrieben 21. Juli 2005 Melden Teilen Geschrieben 21. Juli 2005 Hallo ich habe ein Problem mit der Abgrenzung von Datenschutzrelevanter Daten von unwichtigen Daten beim E-Mail Verkehr. Ich arbeite im Steuerbüro und bei uns wird Datenaustausch per E-Mail zu unseren Mandanten durchgeführt. Das Buchhaltungsdaten zu den datenschutzrechtlichen Angelegenheiten zählen ist klar. Wie sieht das aber mit anderen Fragen zur Buchhaltung/Jahresabschluß aus. Zählt sowas auch mit rein? Ich habe schonmal gegoogelt, finde aber auch nichts genaues. Problem..man kann nicht hunderte von Handwerkern dazu zwingen irgendwelche E-Mail Verschlüsselungen einzusetzen nur für irgendwelche Fragen zur Buchhaltung. Ums vorwegzunehmen, das ganze soll keine Rechtsberatung sein (schönen Gruß an Dr. Melzer :D ) und ich werde dies auch nicht so betrachten, dafür haben wir unseren Anwalt. Aber vielleicht hat jemand ne interessante Internetseite dazu bzw. irgendwelche Erfahrungen. Ronny Zitieren Link zu diesem Kommentar
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