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Firmenname


speeedy018
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Hallo Speedy,

 

du darfst dich nur nennen wie du willst, wenn du ein eingetragener Kaufmann bist. Nur da sind Phantasynamen erlaubt.

Dies solltest du dir aber gründlich überlegen, da damit einige Pflichten verbunden sind. z.B. Bilanzierung statt einer einfachen Einnahmen-Überschußrechnung, Verjährungstechnische Folgen usw. Wenn du dich nach Außen so nennst, geht dein "Handelspartner" davon aus, daß du Kaufmann bist und behandelt dich evtl. auch so.

 

Gruß Ronny

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Ich muss mich da tneub anschliessen. Woher hast Du die Info, dass Du Dich nennen darfst wie Du willst? Vom Finanzamt? Denen ist es wahrscheinlich auch relativ egal, die Rechtslage sieht aber so aus, dass Du Dein Gewerbe nur mit Vor- und Zunamen vertreten darfst, solange Du nicht mindestens eingetragener Kaufmann bist. Und dann kommen die bereits erwähnten Nachteile dazu.

 

Ich hatte mir auch mal überlegt, mich als eKfm zu registrieren, als ich mich genauer über die andere Pflichten informiert hatte, habe ich diesen Plan ganz schnell wieder fallen lassen.

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Also ich habe mit meinem Chef nochmal gesprochen.

 

Der ist auch kein eingetragener Kaufmann, Die Firma heisst offiziell Vorname Nachname aber nach aussen werben wir mit einem Fantasienamen. Das einzige was dann zu beachten ist das auf dem Schriftverkehr den man führt irgendwo der "Inhaber" vermerkt werden muss. Somit können dann die Handelspartner auch erkennen das es sich hier um eine Einzelunternehmung handelt.

 

gruß

 

speeedy018

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Solange keine Rechtstreitigkeiten entstehen ist das ja auch alles kein Problem.

Aber also Kaufmann bist du z.B. eigentlich verpflichtet empfangene Ware auf Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Stellst du hinterher was fest, daß etwas fehlt ist das dein Problem. Was ist, wenn hier ein Rechtstreit auftritt. Du meldest dich am Telefon mit Speedy Computerhandel, du schreibst an dein Geschäft Speedy Computerhandel, also ist davon auszugehen, daß du Kaufmann bist. Das auf deinem Briefkopf irgendwo der Name auftaucht ist auch bei einem eingetragenen Kaufmann so. Der ist auch eine Einzelunternehmung.

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ALSO !!! Du musst nach Außen hin mit deinem Namen auftreten. Allerdings kannst du zusätzlich ein Synonym wählen (Peter Müller *Firmenname*) ! Man kann sich aber auch als Einzelunternehmer ins Handelsregister eintragen lassen ! Dann ist es möglich, NUR mit dem Firmennamen nach Außen aufzutreten !

Bilanzierungspflichtig bist du dadurch nicht ! Das hängt vom Gewinn und/oder vom Umsatz ab.

Man kann auch einen Firmennamen verwenden, den es schon gibt. Einschränkung = Eingetragene Warenzeichen, und es darf nicht der Name einer Unternehmung sein, der Regional schon Vertreten ist.

 

Aber mal ehrlich : Wenn du solche Grundlagen nicht einmal kennst, würd ich mir das mit der Selbstständigkeit Überlegen !!! Erstmal ein Existenzgründerforum oder sowas besuchen ! Die sagen dir auch, wie du deinen Lebensunterhalt in den ersten 6 Monaten sichern kannst !

Es gibt nämlich auch noch was anderes als Ich AG !!!!!!!!!

 

 

 

 

Gruß Iceman

It- Betriebswirt

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Das ist doch das was ich die ganze Zeit sage, nur da gibt es einige die mich verunsichert haben.
:suspect: Nein, Du hast Dich selber verunsichert.

Das was wir Dir eigentlich alle sagen wollen: FRAG BEI DER IHK. Die können Dir eine qualifizierte Anwort geben. Wir dürfen und können Dir hier im Forum sowieso keine Rechtsberatung geben. Wenn einer hier sagt, dass es nicht so geht, wie Du es gern hättest, scheint Dich das sowieso nicht zu interessieren. Vielleicht solltest Du Dir das doch nochmal durch den Kopf gehen lassen.

 

Also, frag die IHK und alles wird gut. ;)

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Man kann sich aber auch als Einzelunternehmer ins Handelsregister eintragen lassen ! Dann ist es möglich, NUR mit dem Firmennamen nach Außen aufzutreten !

Bilanzierungspflichtig bist du dadurch nicht ! Das hängt vom Gewinn und/oder vom Umsatz ab.

 

Gruß Iceman

It- Betriebswirt

 

Es gibt 2 Varianten, wie man bilanzierungspflichtig wird.

1. Der Gewinn oder Umsatz ist zu hoch (§4 Absatz 1 ESTG)

2. Nach anderen Gesetzen (§5 ESTG). In diesem Fall nach dem Handelsrecht, welches im HGB geregelt ist.

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