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Lizenzen im unternehmen


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Das vermieten und Verleasen von Software ist bei MS grundsätzlich nicht zulässig. Es gibt webnige Ausnahmen von Leasingfirmen die besondere Verträge mit MS haben. Erkundige dich da mal bei der Leasigngfirma die euch die Dinger verleast hat.

 

Mietkauf, oder Ratenzahlung ist allerdings etwas anderes, da, in Gegensatz zum Leasing oder der Miete dies Sotware beim Kunden bleibt. Wichtig ist dass ein Kauf stattfindet, wie die Zahlungskonditionen sind ist dann egal.

Darf ich hier mal nachhaken? Gängige Praxis ist - der Dienstleister, z. B. Systembuilder liefert einen PC (oder Server) mit vorinstallierter MS Software an seinen Kunden. Anschliessend stellt der Dienstleister seine Rechnung an einen Leasinggeber. Zwischen Leasinggeber und Endkunde des Dienstleisters entsteht (meist mit erfolgter Übernahme durch den Endkunden) ein Leasingvertrag, in Folge rechnet der Leasinggeber monatliche Leasingraten ab, die der Endkunde bezahlt.

 

Deiner Aussage zufolge wäre der Verkauf der Geräte durch den Dienstleister an den Leasinggeber korrekt, die weitere Nutzung als Leasingobjekt durch den Leasinggeber aber ein Lizenzverstoss. Richtig?

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  • 2 Wochen später...

Habe jetzt schon viel zum Thema Lizenzverstoß hin und her gelesen. Die eigentliche Frage ist aber (glaube ich) noch offen.

 

Wir setzten hier ACMP von Aagon ein. Dafür gibt es eine Erweiterung namens SWdetective welche deine Anforderungen abdeckt. Da bei ACMP generell die Abfragen selbst erstellt werden können, kannst du einfach einen Filter auf das Datum des letzten Scans setzen und weisst damit, welche ganz aktuellen Daten du hast. Den Filer kannst du auch auf "specify at execution" setzten, so dass jedesmal wenn du die Abfrage (Query) öffnest per Dialog nach einem Datum gefragt wird ...

 

Schau's dir doch einfach mal an.

 

http://www.aagon.de

 

und dann durchklickern (bin jetzt zu faul die komplette URL rauszusuchen.

 

Gruß, der Axel

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Deiner Aussage zufolge wäre der Verkauf der Geräte durch den Dienstleister an den Leasinggeber korrekt, die weitere Nutzung als Leasingobjekt durch den Leasinggeber aber ein Lizenzverstoss. Richtig?

 

Sorry für die späte Antwort, aber ich habe deine Antwort erst jetzt gesehen.

 

Grundsätzlich ist die beschriebene Vorgehensweise nicht zulässig, mit zwei Ausnahmen:

 

1.

Der Leasinggeber hat mit MS einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.

 

2.

Bei Windows XP als OEM Version (vorinstalliert auf OEm Hardware wie z.B. von DELL, HP, und ähnlichen OEMs)

 

Bei allen anderen Versionen ist Leasing unzulässig.

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