Tom_L3 10 Geschrieben 22. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 22. August 2005 Alles klar - Danke... sollte ich mir also mal im Detail mal in den Verträgen anschauen... Grüße Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar
g0r3 10 Geschrieben 22. August 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. August 2005 ich verstehe. und nehme das auch ernst. antwort kommt bald! Zitieren Link zu diesem Kommentar
g0r3 10 Geschrieben 23. August 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. August 2005 so ich hab mich erkundigt. die kunden bringen ihre eigene lizenzen mit. die server sind von uns. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 23. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 23. August 2005 Dann fällt ja das Problem dass ihr Lizenzen bei Kunden zählen müsst schon mal weg. Zitieren Link zu diesem Kommentar
grblzbx 10 Geschrieben 23. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 23. August 2005 Das vermieten und Verleasen von Software ist bei MS grundsätzlich nicht zulässig. Es gibt webnige Ausnahmen von Leasingfirmen die besondere Verträge mit MS haben. Erkundige dich da mal bei der Leasigngfirma die euch die Dinger verleast hat. Mietkauf, oder Ratenzahlung ist allerdings etwas anderes, da, in Gegensatz zum Leasing oder der Miete dies Sotware beim Kunden bleibt. Wichtig ist dass ein Kauf stattfindet, wie die Zahlungskonditionen sind ist dann egal. Darf ich hier mal nachhaken? Gängige Praxis ist - der Dienstleister, z. B. Systembuilder liefert einen PC (oder Server) mit vorinstallierter MS Software an seinen Kunden. Anschliessend stellt der Dienstleister seine Rechnung an einen Leasinggeber. Zwischen Leasinggeber und Endkunde des Dienstleisters entsteht (meist mit erfolgter Übernahme durch den Endkunden) ein Leasingvertrag, in Folge rechnet der Leasinggeber monatliche Leasingraten ab, die der Endkunde bezahlt. Deiner Aussage zufolge wäre der Verkauf der Geräte durch den Dienstleister an den Leasinggeber korrekt, die weitere Nutzung als Leasingobjekt durch den Leasinggeber aber ein Lizenzverstoss. Richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar
g0r3 10 Geschrieben 23. August 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. August 2005 1. gibt es eine möglichkeit einen lizenzserver zureseten ohne ihn neuaufzusetzen? 2. gibt es ein kleines tool womit man die aktiven user eine domäne loggen bzw. eine permanent inventur führen kann thx Zitieren Link zu diesem Kommentar
AxelF-55 10 Geschrieben 31. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2005 Habe jetzt schon viel zum Thema Lizenzverstoß hin und her gelesen. Die eigentliche Frage ist aber (glaube ich) noch offen. Wir setzten hier ACMP von Aagon ein. Dafür gibt es eine Erweiterung namens SWdetective welche deine Anforderungen abdeckt. Da bei ACMP generell die Abfragen selbst erstellt werden können, kannst du einfach einen Filter auf das Datum des letzten Scans setzen und weisst damit, welche ganz aktuellen Daten du hast. Den Filer kannst du auch auf "specify at execution" setzten, so dass jedesmal wenn du die Abfrage (Query) öffnest per Dialog nach einem Datum gefragt wird ... Schau's dir doch einfach mal an. http://www.aagon.de und dann durchklickern (bin jetzt zu faul die komplette URL rauszusuchen. Gruß, der Axel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 31. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2005 Deiner Aussage zufolge wäre der Verkauf der Geräte durch den Dienstleister an den Leasinggeber korrekt, die weitere Nutzung als Leasingobjekt durch den Leasinggeber aber ein Lizenzverstoss. Richtig? Sorry für die späte Antwort, aber ich habe deine Antwort erst jetzt gesehen. Grundsätzlich ist die beschriebene Vorgehensweise nicht zulässig, mit zwei Ausnahmen: 1. Der Leasinggeber hat mit MS einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. 2. Bei Windows XP als OEM Version (vorinstalliert auf OEm Hardware wie z.B. von DELL, HP, und ähnlichen OEMs) Bei allen anderen Versionen ist Leasing unzulässig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.