Heini-1974 10 Geschrieben 30. März 2003 Melden Geschrieben 30. März 2003 Hallo. Wie sieht das aus mit der Rückzahlung von Fortbildungskosten, wenn nix schriftliches vereinbart ist? Die gesamten Kosten betragen 7500 EUR. Bis denn Heini
LoE 10 Geschrieben 30. März 2003 Melden Geschrieben 30. März 2003 Darf man fragen, von wem du die Fortbildungskosten erstattet haben willst? Von deinem momentanen Arbeitsgeber oder aus der Staatskasse?
Heini-1974 10 Geschrieben 30. März 2003 Autor Melden Geschrieben 30. März 2003 Ähm, mein Arbeitgeber hat die Schulungen bezahlt. Und ich schätze, wenn ich wechsele, z.B. weil im Haus der Schwiegereltern gerade ne Wohnung frei geworden ist (200 km wech von hier), dann wird mein jetziger AG (mindestens) nen ziemlichen "Flunsch" ziehen, wenn nicht eher mehr :-( Bis denn, Heini
Dr.Melzer 191 Geschrieben 30. März 2003 Melden Geschrieben 30. März 2003 Wir sind hier keine Juristen und dürfen daher hierzu auch keine Auskünfte erteilen. Bitte verstehe das. Kläre das doch am besten mit deinem Arbeitgeber.
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