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Nachbarn zu laut- kein Kompromiss möglich, was tun?


gordonF
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Hallo Zusammen,

 

soll kein Alle-Welt-ist-gegen-mich-Thread werden, muss mir hier jedoch für meine Psychohygiene einmal etwas von der Seele reden.

 

Wohne seit März ein einem 6 Parteien-Mietshaus im Schwabenländle, 4 von 6 Parteien >60 wenn nicht in den 70ern vom Alter her. Ich dagegen kurz vor der 30 mit Freundin in unsere Fast-Traumwohnung eingezogen.

Das Problem ist, dass die älteren Herrschaften teilweise von 9:00 morgens (krieg ich nur am Wochenende mit) bis 22:00 Uhr und länger am Abend den Fernseher so laut haben, dass ich mithöre, was die gerade schauen, das Programm nennen kann.

Ganz extrem ist die ältere Frau unter mir, die fast 7x20h die Woche laut fernsieht. :mad:

Mit den Leuten reden hat gar keine Wirkung, jedesmal wird bei mir was gesucht, was die stört und was die dann meiner Vermieterin mitteilen (also nicht mir direkt). Meine Vermieterin weiss jedoch, dass das völlig fadenscheinig ist (bin ich froh).

 

Ich bin sehr aufgebracht über die Völlig-Egal-Haltung der Hausbewohner, und ich merke wie sehr mich das belastet. Kollegen raten mir auszuziehen, muss jedoch dagegen halten, dass ich lange nach so einer Wohnung suchen musste und der Umzug auch nicht zu vernachlässigende Kosten produzieren würde.

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen, nützt Polizei-Anzeige-wg.-Ruhestörung evtl. Unterlassungsklage etc. was ?

Alternativ ist Terror wieder zurückgeben, wobei ich wohl am meisten darunter leiden würde und für mich als halbwegs intelligenten Menschen das im Grunde nicht in Frage kommt.

 

Danke für ernstgemeinte Antworten

 

PS: Ich lerne zuhause auf meine anstehenden Prüfungen, dabei merke ich, dass die Konzentration aufgrund des Lärms mittlerweile enorm gestört ist ... :mad:

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Hi, als erstes hoffe ich du hast ne gute Rechtschutzversicherung, falls nicht eine abschließen und in nem halben Jahr nochmal posten. Wenn die Herrschaften ihren Fernseher in der gesetzlich fetgelegten Ruhezeit (22-7 Uhr) laufen lassen, erstmal die Polizei rufen. Sollte das öfters vorkommen, deinen Vermieter darauf hinweisen. Normalerweise sollte er bei wiederholtem Verstoß den Herrschafften eine Abmahnung zukommen lassen. Sollte das Problem danach immer noch nicht geklärt sein, würde ich auf Mietminderung bestehen und klagen. Als ersten Schritt in die Richtung würde ich einen Teil der Miete zurück halten mit besagter Begründung. Eigentlich sollte es dann Ruhe geben. Wenn das Kleingeld noch reichen sollte würde ich Lautstärkenmessungen außerhalb der Ruhezeiten in deiner Wohnung vornehmen. Ich meine die Lautstärke darf zwischen 7 - 22 Uhr nicht lauter als 60 db in deiner Wohnung betragen (Bin mir aber nicht 100% sicher) Sollte das der Fall sein, direkt Mietminderung.

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Hi gordonf,

 

ist natürlich keine schöne Situation für Dich. Aber auch ich kann Dir nur eines raten, suche Dir ne andere Wohnung. Mit allem anderen verschwendest Du nur unnötig Energie und das wird Dich auf die Dauer fertig machen!

Juristisch wird dem kaum bis gar nicht nachzukommen sein, leider!

Zunächst einmal ist wichtig was in der Hausordnung steht, diese gibt es in jeder Wohngemeinschaft. Anhand dieser Hausordnung ist dann ersichtlich zu welchen Uhrzeiten der "Lärm" die Zimmerlautstärke übertreffen darf.

Anscheinend ist ja auch in den Ruhezeiten Lärm. Was kann man tun? Wenn die Vernunft nicht fruchtet die Polizei rufen. Das wird (kann ich Dir versprechen) dann allerdings heftige Gegenreaktionen nach sich ziehen... Die Polizei kann dann feststellen, dass der Lärm über die Zimmerlautstärke geht. Irgendwann müsste man dann eine Klage einreichen. Damit die dann erfolgreich ist braucht man als allererstes einmal Zeugen. Nach Deinen Aussagen haste die aber nicht... Und dann müsste noch ein Gutachter zur Beurteilung eine db-Messung machen usw. usw.

 

Sprich: wenn Du keine Mietrechtsschutzversicherung hast, dann ist der Umzug viel BILLIGER! Und selbst wenn Du eine hast und die den Fall übernimmt gibt es erst mal den "Anwalt Ping-Pong" (also Schreiben hin und her). Dann wird eventuell mal Klage erhoben, Gutachter usw. Rechne MIND. 1 Jahr, denke so ein Verfahren wird sich eher 1,5-2 Jahre hinziehen mit sehr ungewissem Ausgang.

 

Ich konnte solch einen Fall leider schon selbst "live" miterleben. Wenn man es mal geschafft hat die Ruhestörung gerichtlich "feststellen" zu lassen, dann kann es für den Lautstärkenverursacher seeeehr teuer werden, der Weg dort hin ist sehr steinig und TEUER.

 

Bitte sehe dies als einen "ERFAHRUNGSBERICHT" und NICHT als juristische Beratung!!!

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@Sebastian82:

 

die Ratschläge klingen ja ganz gut, eine Mietminderung muss jedoch begründet werden. Und diese Begründung MUSS auch beweisbar sein! Ohne Zeugen (Nachbars***aft) ist das sehr schwer! Das geht nur über die db-Messung! Aber hierfür braucht man einen Gutachter! Hast Du ne Ahnung was das kostet!?! Und was wenn die Gegenseite mit einem Gegengutachter kommt, der eine Lautstärke unterhalb der Zimmerlautstärke begutachtet? Dann steht Gutachten gegen Gutachten! Ohne Zeugen aus der Nachbars***aft steht Aussage gegen Aussage und damit ist Ende Banane!

 

Deine Ratschläge sind in der Theorie sehr gut, in der Praxis gibt es jedoch viele Schwierigkeiten!!!

 

Und dann: wenn er den Grund für die Mietminderung nicht richtig (also beweisbar) darlegen kann, kann er zusätzlich noch mit dem Vermieter Ärger bekommen, da es sich dann um eine unberechtigte Mietminderung handelt!!!

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Hi, als erstes hoffe ich du hast ne gute Rechtschutzversicherung, falls nicht eine abschließen und in nem halben Jahr nochmal posten.

Bin aufgrund der Probleme in den lokalen Mieterbund eingetreten, hatte vorher nie derartiges erlebt, trotz viel Kontakt mit älteren Menschen. Dadurch bin ich über den Mieterbund rechtschutzversichert.

Sollte das öfters vorkommen, deinen Vermieter darauf hinweisen. Normalerweise sollte er bei wiederholtem Verstoß den Herrschafften eine Abmahnung zukommen lassen. Sollte das Problem danach immer noch nicht geklärt sein, würde ich auf Mietminderung bestehen und klagen. Als ersten Schritt in die Richtung würde ich einen Teil der Miete zurück halten mit besagter Begründung.

Meine Vermieterin ist scheinbar auch deren Vermieterin hat aber auch keinen Draht zu denen. Hat versucht mit denen zu reden, da kam dann nur "Da kann ich dann gar nicht mehr fernsehen!" "Nein, ich bin nicht schwerhörig!" "Die da oben machen die Kehrwoche nicht!" - Dabei sind wir die einzigsten im Haus die die Kehrwoche so machen, wie es in der Hausordnung steht, während die anderen sich kaum darum kümmern. Die Vermieterin weiss das auch, sagte von selbst dass diese Anschuldigungen gegen mich fadenscheinig sind.

Ich habe dabei v.a. ein moralisches Problem, der Vermieterin die Miete zu mindern, wo sie da nix für kann :confused:

 

Wenn das Kleingeld noch reichen sollte würde ich Lautstärkenmessungen außerhalb der Ruhezeiten in deiner Wohnung vornehmen. Ich meine die Lautstärke darf zwischen 7 - 22 Uhr nicht lauter als 60 db in deiner Wohnung betragen (Bin mir aber nicht 100% sicher).

In der Hausordnung sowie im Mietrecht steht, dass die Zimmerlautstärke überschritten ist, wenn man es ausserhalb des Zimmers/der Wohnung hört. Da brauche ich keine Messung dafür.

 

Ich lese heraus, dass ich nur über Rufen der Polizei oder Druck erzeugen bei der Vermieterin etwas erreichen kann. Die Vermieterin tut was Sie kann, hat aber nicht den gewünschten Erfolg dabei.

Das geplante weitere Vorgehen habe ich ja oben beschrieben, dass dann auf eine Unterlassungsklage hinausläuft.

Das kann ich ja dann beweisen, wenn es danach wieder zu laut ist (mithilfe der Staatsmacht), aber was ist wenn die kein Geld haben (ggfs. e.V. leisten), und der Fernseher brüllt weiter ?

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Juristisch wird dem kaum bis gar nicht nachzukommen sein, leider!

Zunächst einmal ist wichtig was in der Hausordnung steht, diese gibt es in jeder Wohngemeinschaft. Anhand dieser Hausordnung ist dann ersichtlich zu welchen Uhrzeiten der "Lärm" die Zimmerlautstärke übertreffen darf.

Anscheinend ist ja auch in den Ruhezeiten Lärm.

Dass dem juristisch nicht bei zu kommen ist, macht mich noch wütender, dass solche Leute nicht zur Räson gebracht werden von den verantwortlichen Institutionen ist für mich ein Schlag ins Gesicht.

 

Was kann man tun? Wenn die Vernunft nicht fruchtet die Polizei rufen. Das wird (kann ich Dir versprechen) dann allerdings heftige Gegenreaktionen nach sich ziehen... Die Polizei kann dann feststellen, dass der Lärm über die Zimmerlautstärke geht. Irgendwann müsste man dann eine Klage einreichen. Damit die dann erfolgreich ist braucht man als allererstes einmal Zeugen. Nach Deinen Aussagen haste die aber nicht... Und dann müsste noch ein Gutachter zur Beurteilung eine db-Messung machen usw. usw.

Allein die Anfrage etwas mehr Rücksicht aufeinander zu nehmen (ich hab das entsprechend diplomatisch verpackt) hatte zur Folge, dass man mich nicht mehr grüsst (manche hatten das von Anfang an nicht getan) und sich im Treppenhaus abwendet, wenn ich vorbeikomme :confused:

Der Plan war die Polizei 3x kommen und den Lärm feststellen lassen (dann ist es bei denen dokumentiert), danach strafbewehrte Unterlassungserklärung per Einschreiben, bei Zuwiderhandlung sofort wieder klagen (wenn dann durch Polizei bestätigt).

Meine Zeugen sind in dem Fall die Polizisten, da benötige ich imho kein Gutachten.

 

Ich konnte solch einen Fall leider schon selbst "live" miterleben. Wenn man es mal geschafft hat die Ruhestörung gerichtlich "feststellen" zu lassen, dann kann es für den Lautstärkenverursacher seeeehr teuer werden, der Weg dort hin ist sehr steinig und TEUER.

Bitte sehe dies als einen "ERFAHRUNGSBERICHT" und NICHT als juristische Beratung!!!

Erwarte hier keine vor Gericht haltbare Argumentation ;-)

Momentan sehe ich keine andere Möglichkeit mehr als den Rechtsweg und dass der lang und steinig ist, sehe ich auch. Da die Sache aber einigermassen klar ist, sollte so etwas schneller als 2 Jahre gehen, oder liege ich da falsch ?

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Gast
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