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Absicherung bei Datenverlust / Kunde


traced82
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Also, da ich ja überwiegend im vor Ort-Einsatz bei Kunden bin, hab ich mir angewöhnt, immer vor Arbeiten am lebenden Objekt einen Ghost zu ziehen - war zwar noch nicht oft nötig, den zu verwenden aber ich fühl mich ein bißchen besser bei der ganzen Sache :wink2:

 

Ob´s eine Möglichkeit gibt, dich abzusichern, kann ich leider nichts sagen aber ich denke, da gibt´s noch ein paar Tips oder Aussagen hier im Board ;)

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Gibt es sowas wie eine Absicherung um Falle eines Datenverlusts wenn man am Kundenrechner was macht??? Ich mein, kann man sich da rechtlich mit einer Unterschrift absichern, und wenn ja, gibts da ein "Muster-Formular"??
Hallo,

 

der Kunde wird dir höchsten eine Auftragsbestätigung unterscheiben. Er wird dich nicht von der Haftung bei eigenem Versagen entbinden. Warum sollte er das tun?

Du kannst das zwar zu deiner Geschäftsbedingung machen, hättest du dann aber noch Kunden?

Falls einem GWS-Installateur ein Fehler geschieht, dadurch der Keller kniehoch unter Fäkalien steht, wird der Kunde den Installateur, die Firma haftbar machen. Diese sollte für solch den Fall eine Versicherung haben.

 

Gruß

 

Edgar

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Das kommt doch darauf an, was du machst.

 

Das Desinfizieren und Verbinden einer Schnittwunde ist etwas anders als eine Operation am offenenen Herzen. Das Erstere kann in einem septischen OP (Behandlungsraum) geschehen, für das offene Herz wird ein aseptischer OP benötigt.

 

Falls beim Installieren eines Standardprogrammes die 10 Jahre alte Festplatte den Geist aufgibt, kannst du dafür nicht verantwortlich sein. Falls der Kunde für seine Daten (nicht OS etc.) keine Sicherung verfügt, ist es sein Risiko.

 

Trotzdem kann die Sache im Ernstfall unangenehm kompliziert und ärgerlich werden. Das hängt auch von der Einsichtigkeit des Kunden ab. Den kann man u.U. verlieren.

 

Bei risikoreichen Eingriffen (am Server) kläre ich den Kunden vorher auf, auch über die zusätzliche Zeit und Geld kostende Datensicherung. Auf die des Kunden muss nicht unbedingt Verlass sein. Von einem solchen Fall wurde mir neulich erst wieder berichtet. Die Bänder waren uralt, nicht mehr brauchbar.

 

Gruß

 

Edgar

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hallo,

 

der kunde ist für eine akt. datensicherung selber verantwortlich.

 

mfg schotte

 

da hat der Schotte Recht.

 

Der Kunde ist selber für eine Datensicherung zuständig. Man spricht hier von einer Sogenannten Datensicherungspflicht. Kannst ja auch mal googeln, dort findest Du einiges zu diesem Thema.

 

Wir haben eine schriftliche Einverständniserklärung verfasst, die der Kunde unterschreiben muss wenn er Dienstleistungen von uns in Anspruch nimmt. Hier wird auch noch einmal auf die Datensicherungspflicht hingewiesen.

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da hat der Schotte Recht.

 

Der Kunde ist selber für eine Datensicherung zuständig. Man spricht hier von einer Sogenannten Datensicherungspflicht. Kannst ja auch mal googeln, dort findest Du einiges zu diesem Thema.

 

Wir haben eine schriftliche Einverständniserklärung verfasst, die der Kunde unterschreiben muss wenn er Dienstleistungen von uns in Anspruch nimmt. Hier wird auch noch einmal auf die Datensicherungspflicht hingewiesen.

 

Hi,

klingt interessant, das wars nachdem ich gesucht hatte.

Wär´s möglich mir des mal zu mailen? eMail

 

Danke!!

 

VG

Basti

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Wir haben eine schriftliche Einverständniserklärung verfasst, die der Kunde unterschreiben muss wenn er Dienstleistungen von uns in Anspruch nimmt. Hier wird auch noch einmal auf die Datensicherungspflicht hingewiesen.

 

das wär mal was brachbares, wenn man das irgendwo zur verfügung stellen könnte - wenn nicht grade euer haus- und hofadvokat ein bündel hunderter dafür genommen hat ;)

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HI.

 

Sprich auch einmal mit dem Versicherungsvertreter deines Vertrauens oder mit der Berufsvertretung.

In AT hat die Wirtschaftskammer (in DE glaube ich Handwerkskammer) ein Versicherungsbündel für Ihre Mitglieder zusammengestellt, dass solche Fälle abdeckt.

Ist zwar sauteuer, aber es versichert sogar die Mitarbeiter bei Fahrlässigkeit.

 

Ansonsten:

- auf jedem Schriftverkehr mit dem Kunden anführen - "für Daten wird nicht gehaftet"

- bereits beim Angebot den Punkt Datensicherung hinzufügen

- wenn kritischen Arbeiten, dann ohne eigene Datensicherung nichts anfassen

- wenn eine Datensicherung des Kunden vorhanden ist, dann einen Test durchführen, ob man die Daten auch tatsächlich restoren kann

 

Und ansonsten auf Murphy verlassen:

"Wenn du eine eigene Datensicherung durchführst, wirst du sie nie benötigen"

"Wenn du die Kundendatensicherung verwendest, werde die Daten die du benötigst nicht darauf sein" und

"Wenn etwas schiefgehen kann, dann wird es auch schiefgehen" ;)

 

LG Günther

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Ich hab mir angewöhnt, sowas immer direkt mit dem Projektverantwortlichen beim Kunden abzuklären, und mir dann auch von ihm per Mail bestätigen lassen, das ein vollständiges Restore des Servers aus der Datensicherung geht und durch ihn getestet wurde. Auch lasse ich den Kunden am Vortag immer eine Vollsicherung fahren und teste diese dann mit dem Kunden, ob wir davon daten restoren können.

 

Wenn es ein kritischer Server ist, nehm ich mir aber immer noch die Zeit ein Image des Systems zu erstellen bevor es losgeht :)

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