schotte 10 Geschrieben 26. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 26. November 2005 hallo, ich habe mir auch angewöhnt, den rechner, bevor ich ihn anfasse, vom kunden einmal neustarten zu lassen. hintergrund: hatte mal einen fall, wo windows nach einbau eines cd laufwerk nicht mehr startete. das war ein pc der immer an ist. wenn der kunde da irgendwan irgendwelche, daten bzw. registryeinträge löscht oder programme installiert, die erst nach einem neustart wirksam werder, hast du die brille auf. "das ging alles bevor sie dabei waren" mfg schotte Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tobikom 10 Geschrieben 26. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 26. November 2005 Hallo, wir haben einen "Haftungsauschluß" der vor jeder Arbeit vom Kunder unterschrieben werden muß. Sonst fassen wir die Kundenrechner nicht an. Hier geht es nur um Workstation nicht um Server. Der Kunde bestätigt das er seine Daten gesichert hat, wir nur für (grobe) Fahrlässigkeit haften und nur bis zu einer bestimmten Summe. Und wenn es um Software oder Hardware-Installation geht, dass der Rechner bis dahin voll funktionstüchtig ist. Grüße Tobias Zitieren Link zu diesem Kommentar
snake99 13 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 Hm , ein heikles Thema. Schade dass das Board keinen Rechtsspezialisten hat. Aber ich denke, dass man als IT Dienstleister auf jeen Fall haftbar gemacht werden kann, egal was der Kunde einem vorher unterschrieben hat. Immerhin kann es immer noch so ausgelegt werden, dass der Kunde mangels Fachwissen sich gar nicht darüber bewusst ist, was er da eigentlich unterschreibt. Ich fand das Beispiel mit dem Gas Wasser Installateur von lefg ganz passend. Aber wie gesagt: Ein heikles Thema mit viel Diskussionsstoff ... Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 Hallo, noch ein Diskussionspunkt. Wer unterschreibt beim Kunden? Der Kunde? Wer ist das? Der Geschäftsführer? Der EDV-Beauftragte, der EDV-Leiter? Oder die völlig unbekannte (Status) Person, an die der Empfang den Techniker verweist, die auf dem Auftragsformular (mit der Haftungsauschlussklausel) einen unleserlichen Schnörkel hinterlässt? Also leserlicher Namenszug in Klars***rift und Firmenstempel. Oder? Gruß Edgar Zitieren Link zu diesem Kommentar
snake99 13 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 Vielleicht sollte ein Mod. dieses Thread lieber schließen, bevor wir uns hier verzetteln :-) Immerhin gehts langsam in Gesetzestexte rein ... Zitieren Link zu diesem Kommentar
schotte 10 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 hallo Aber ich denke, dass man als IT Dienstleister auf jeen Fall haftbar gemacht werden kann auf keinen fall. stelle dir mal vor der kunde versaut was, was richtig teuer wird. nun kommt er auf die idee, ich sage nicht, bestelle mir einen computerspezi, lasse den "irgendwas" machen, und gebe ihn dann die schuld. und dann "als IT Dienstleister auf jeen Fall haftbar". viel spass. mfg schotte Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 Vielleicht sollte ein Mod. dieses Thread lieber schließen, bevor wir uns hier verzetteln :-) Immerhin gehts langsam in Gesetzestexte rein ...Zum Schliessen sehe ich keinen Anlass, es ist Diskussion was hier stattfindet, Anregung; keine Beratung in rechtlicher Hinsicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tobi72 10 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 Grundsetzlich ist der Kunde eh selbst verantwortlich für die Datensicherung. Sonst währe es auch möglich den Hersteller von Festplatten dafür verantwortlich zu machen, wenn die Daten bei einem Defekt der Festplatte verloren gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
schotte 10 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 Grundsetzlich ist der Kunde eh selbst verantwortlich für die Datensicherung. Sonst währe es auch möglich den Hersteller von Festplatten dafür verantwortlich zu machen, wenn die Daten bei einem Defekt der Festplatte verloren gehen. RICHTIG!!!!! mfg schotte Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 Aber ich denke, dass man als IT Dienstleister auf jeen Fall haftbar gemacht werden kann, egal was der Kunde einem vorher unterschrieben hat. Immerhin kann es immer noch so ausgelegt werden, dass der Kunde mangels Fachwissen sich gar nicht darüber bewusst ist, was er da eigentlich unterschreibt.Wie ich schon erwähnte, wer unterschreibt beim Kunden, der Hausmeister, der Azubi; wer hat den Service bestellt? Wie ist die Geschäftsbeziehung, ein Neukunde, ein Bestandskunde? Wie läuft die Beziehung, wie bisher gelaufen? Ein Verantwortlicher beim Kunden ist ein Geschäftsführer, ein Prokurist, ein Abteilungsleiter etc. Mit dessen Unterschrift und dem Firmenstempel auf dem Auftragsformular mit den Geschäftsbedingungen, der Ausschlussklausel wird der Dienstleister auf der sicheren Seite sein. Ein Nichtbefugter darf doch nicht an den Firmenstempel kommen, oder? Falls das anders ist, ist das doch ein Organisationsmangel beim Kunden, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar
schotte 10 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 Wie ich schon erwähnte, wer unterschreibt beim Kunden, der edv verantwortliche. den es in jeder firma, mit computern, gibt. (wenn in einer firma eine datensicherung gemacht wird, muß es auch eine person geben die diese macht, und dafür gearade steht) mfg schotte Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 der edv verantwortliche. den es in jeder firma, mit computern, gibt.(wenn in einer firma eine datensicherung gemacht wird, muß es auch eine person geben die diese macht, und dafür gearade steht) So sollte es sein, man sollte darauf achten, das es der ist, der unterschreibt und stempelt, das war die Intention. Zitieren Link zu diesem Kommentar
schotte 10 Geschrieben 27. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 hallo, solche situationen umgeht man mit einer ordenlichen "soll-ist oder ist-soll analyse". nur ist das ziemlich aufwendig diese bei jedem auftrag aufzustellen. :suspect: oder man bastelt sich eine mini "soll-ist analyse". der vorteil: es wird alles in einem dialog mit dem kunden abgefragt und geklärt. und es wird nicht einfach "mal so" was unterschrieben. mfg schotte Zitieren Link zu diesem Kommentar
traced82 10 Geschrieben 27. November 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. November 2005 Hmm... ich seh schon, die einfache Antwort die ich mir erhofft hatte gibts wohl nicht... VG Basti Zitieren Link zu diesem Kommentar
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