Jump to content

HW: ursprünglichen Preis oder Restwert bestimmen


004
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Sammelsurium aus aufgekauften Geräten herumstehen, zu denen die Originalrechnungen fehlen und ich nun den ehemaligen VK bzw. den Restwert bestimmen muss. Es handelt sich größtenteils um Geräte von FSC, APC, NetApp und ExtremeNetworks.

 

Gibt es irgendwo Listen/Seiten/Kataloge, die mir da weiterhelfen können?

Ich habe mal gehört, dass z.B FSC solche Listen führt - kann aber auf der Homepage nix finden.

 

LG 004

Link zu diesem Kommentar

@ cool ace

 

Der Restwert aus der Buchhaltung ist nicht der tatsächliche Restwert. Die amtlichen Abschreibungstabellen mit den Nutzungsdauern haben nicht unbedingt was mit der tatsächlichen Nutzungsdauer zu tun. Außerdem gibt es Wahlmöglichkeiten (degressive oder lineare Abschreibung). Kleine Anschaffungen können auch in die GWG Grenze fallen und sofort abgeschrieben werden, obwohl sie noch einen Restwert haben.

 

Gruß

 

tneub

Link zu diesem Kommentar

Hallöchen auch 004,

 

gehe ich recht in der Annahme, dass es sich bei den von Dir genannten Geräten

bereits um ausgesonderte Ware handelt, die jetzt dem Wiederverkauf zugeführt

werden sollen?

 

AfA ist hier nicht relevant und da es sich um aufgekaufte Ware handelt, solltest

Du Dich an momentane Handelspreise orientieren - eine Recherche bei den

diversen Auktionshäusern und Anbietern gebrauchter IT wirkt da Wunder. ;)

 

LG

Marco

Link zu diesem Kommentar

Hy,

 

klar spiegelt es nicht den realen Preis wieder trotzdem ist es eine wichtige größe damit der Buchhalter später beim ausbuchen weiß ob er einen Buchgewinn oder Buchverlust (Verkauf unterhalb des buchwertes ) durchführen muss. Deshalb muss der Preis mindestens über Buchwert sein egal bei welcher Abschreibungsart!

 

Gruß

 

CoolAce

Link zu diesem Kommentar
Abgeschrieben und defekt := Buchwert 0 Eu

Abgeschrieben aber noch im Einsatz:= Buchwert 1 Eu

imho gängige Praxis?

 

Das ist abhängig vom Programm fürs Anlagevermögen.

 

Buchwert 0 €, 0,50 €(1DM->0,50 €) oder 1 € heißt abgeschrieben.

Ist das Gerät defekt/verschrottet/entnommen/verkauft, wird es aus dem Anlagevermögen komplett entfernt, da es dann nicht mehr dem Zwecke des Unternehmens dient.

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter <410 € netto werden oft auch vorher schon herausgenommen, obwohl sie noch dem Unternehmen dienen. Steuerlich gesehen, müssen diese nichtmal aktiviert werden sondern nur auf einem extra Konto verbucht werden.

 

Gruß tneub

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...