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Rechtliche Frage


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Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine rechtliche Frage:

 

1. Darf man bei Ebay eine OEM-Version von Windows XP Professional verkaufen? Es handelt sich ja um eine gebundelte Version, die nur mit einem PC vertrieben werden darf (eigentlich).

 

2. Ist es legal, eine OEM-Version bei Ebay zu erstehen, bzw. wäre es legal, eine OEM-Version, welche bspw. bei einem Fujitsu-Siemens- oder Dell-PC gebundelt ist, auf meinem heimischen, selbst zusammen gestellten Rechner zu installieren?

 

Vom technischen Standpunkt ist es eine klare Sache, mir gehts nur um die rechtliche Frage.

 

Herzlichen Dank für die Erleuchtung eines Unwissenden :D

 

Mike

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Also, ich habe im Forum nichts passendes gefunden. Ich stelle mir nämlich gerade genau die selbe Frage.

 

Was ist, wenn ich eine Dell-OEM-Lizenz für Windows Prof habe, die technisch auf Dell-PCs beschränkt ist?

 

Gibt es eine möglichkeit solch eine lizenz legal auf einem beliebigen anderen PC zu verwenden?

 

Wenn das legal ist, stellt sich mir die Frage, wie mache ich das praktisch? Gibt es eine Möglichkeit den hardware-lock zu umgehen? Wenn nicht, kann ich dann eine nicht-hardwaregebundene Version mit dem Key der eingeschränkten Version installieren? Wenn das auch nicht geht, darf ich dann, im Wissen daß ich zwei legale Lizenzen besitze, einfach die nicht-hardwaregebundene Version zweimal installieren?

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Gibt es eine Möglichkeit den hardware-lock zu umgehen?

 

Wie technische Begrenzungen umgangen werden können wirst du bei uns nicht erfahren.

 

Wenn nicht, kann ich dann eine nicht-hardwaregebundene Version mit dem Key der eingeschränkten Version installieren?

 

Nicht legal denn du musst immer Datenträger und dazugehörigen Key benutzen.

 

Wenn das auch nicht geht, darf ich dann, im Wissen daß ich zwei legale Lizenzen besitze, einfach die nicht-hardwaregebundene Version zweimal installieren?

 

Nein, denn su musst immer die Version installieren für die du eine Lizenz besitzt und für die nicht hardwaregebunden besitzt du keine wenn du eine OEM Version hast.

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Wie technische Begrenzungen umgangen werden können wirst du bei uns nicht erfahren.

 

Na, wenn es legal wäre, kein Problem, oder? Schließlich ist das kein Kopierschutz. Ich glaube nicht, daß es illegal wäre, eine Windows-CD zu so modifizieren, daß sie nicht mehr an eine bestimmte Hardware gebunden ist (daß ich mir damit Support oder Gewährleistungen versaue ist natürlich eine andere Sache).

 

Nicht legal denn du musst immer Datenträger und dazugehörigen Key benutzen.

 

Laut Microsoft oder laut geltendem Recht?

Ich glaube der Punkt ist wichtig. Es gibt vermutlich einige Admins (ich bin keiner) die wegen der Einfacheren Verwaltung immer den gleichen Key verwenden, obwohl sie genug Lizenzen/Keys hätten, für jede Installation.

 

Nein, denn su musst immer die Version installieren für die du eine Lizenz besitzt und für die nicht hardwaregebunden besitzt du keine wenn du eine OEM Version hast.

 

Schade. Ich hatte gehofft, daß das richterliche Verbot für hardwaregebundene Windows-Versionen daran vielleicht etwas geändert hätte.

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Die Eula ist mir aber egal, denn was mich interessiert ist geltendes, deutsches Recht, nicht die Wünsche von Microsoft.

 

Die EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag den du mit Miocrosoft abschliesst und daher ist es nicht egal!

Auch das BGH Urteil hat daran nichts geändert. Wenn dies ander siehst klage dagegen. Solange aber kein Gericht etwas anderes feststellt gilt die EULA.

 

Das unter diesen Gesichtspunkten keinen Sinn macht hier weiter zu dikutieren, da dich offensichtlich nur deine Meinung interessiert und die der Anderen nur wenn sie deiner entspricht ist der Beitrag geschlossen.

 

Vielen Dank für dein Verständnis.

 

P.S.

Wenn dir die Lizenzbedingungen von MS nicht zusagen, warum setzt du dann MS Software ein, es gibt doch kostenfreie Alternativen ...

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Gast
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