cschra 10 Geschrieben 22. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2006 Moinsens! Bei uns ist gerade die Diskussion aufgekommen, ob man eine legal erworbene OEM-Version mit auf einen anderen neuen PC mitnehmen darf. Stichwort: EU-Recht, defekte Hardware oder zu alte Hardware. Wie siehts aus? Was ist erlaubt, was sind Lizenzverstöße? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 22. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2006 Das kommt auf verschiedene Faktoren an unter anderem ob es ein PC nur mit der OMm Software ist, ob dafür SA in einem Vertrag, oder gar Windows Update gekauft wurde und auch was für ein Vertra es ist. Pauschal kann da snicht gesagt werden. Wenn du da einen konkreten Fall hast ist es am besten du wendest dich an deinen MS Betreuer der kann dir dann von der Licensig Group ein Statement zu dem konkreten fall einholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 22. Februar 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2006 Hmm, also das hier klick hab ich bei Wikipedia gefunden. Anscheinend ist es wohl doch gültig OEM-Versionen mit auf einen neuen PC zu nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 22. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2006 Ich würde mich nicht auf Wikipedia verlassen, da ist schon einiges drinnen gestanden was nicht so richtig war. Letztendlich sind die Lizenzverträge bindend und nicht ein Eintrag bei Wikipedia. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 23. Februar 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2006 ich vertraue nicht Wikipedia, sonderm dem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes. In dem Wikipediaeintrag ist ein Link zu einer PDF mit dem Entsprechenden Urteil... Klickst du hier! Für mich sieht das sehr glaubwürdig aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 23. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2006 Das BGH Urteil bezieht sich nur auf OEM PCs und Privatanwender. In Lizenzverträgen kann (und ist auch) diesbezüglich anderes vereinbart werden, deshalb sagte ich ja auch dass mann hier nicts pauschales sagen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 23. Februar 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2006 Äh okay, dann haben ich das wohl etwas falsch rüber gebracht. Sorry! Grundlage der Diskussion war der private Gebrauch. Aber was meinst du mit Lizenzverträgen? Wir bestellen unsere OSB-Versionen bei Ingram Micro oder Actebis Peacock und haben gar keinen direkten Vertrag mit Microsoft. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 23. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2006 Aber was meinst du mit Lizenzverträgen? OPEN, Select, etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 27. Februar 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2006 Eventuell ist das ja ein doofe Frage, aber was für einen Vertrag geht man denn als "normaler" Reseller ein? Wir verkaufen die OSB-Version. Für uns haben wir das Action-Pack, wo vollwertige Lizenzen dabei sind, die man auf neue Rechner problemlos mitnehmen darf... Solange dann der alte PC nach der Umzugsphase platt gemacht wird! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 27. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2006 OSb Versionen müssen vorinstalliert verkauft werden. Was genau in eurem Vertrag steht musst du schon selbst nachlesen. Die Verträge kennen wir nicht im Detail. Zitieren Link zu diesem Kommentar
mugmug 10 Geschrieben 27. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2006 Die Unbundling-Restriction wurden für deutsche Betriebssysteme mit WinXP abgeschaft. Alle ältere Betriebssysteme dürfen nicht übertragen werden. Kann dies so pauschal gesagt werden? Und dürfen OEM mit SA übertragen werden? Mit Volumenvertrag ist dies ja eigentlich immer möglich - aber OEM kaufe ich ja nicht via Lizenzvertrag. Also was spielt es für eine Rolle ob ich noch einen Select Vertrag habe? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 28. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Die Unbundling-Restriction wurden für deutsche Betriebssysteme mit WinXP abgeschaft. Alle ältere Betriebssysteme dürfen nicht übertragen werden. Kann dies so pauschal gesagt werden? Nein, lies den Beitrag aufmerksam durch ich habe schon geschrieben warum das so ist. Und dürfen OEM mit SA übertragen werden? Mit Volumenvertrag ist dies ja eigentlich immer möglich - aber OEM kaufe ich ja nicht via Lizenzvertrag. Also was spielt es für eine Rolle ob ich noch einen Select Vertrag habe? SA darf nicht übertragen werden, steht so im Vertrag und ein paar andere Dinge auch dei das Übertragen der OEM Versionen unzulässig machen. Einfach mal die Verträge durchlesen bevor ihr sie unterschreibt. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
mugmug 10 Geschrieben 28. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Meine Frage war ev. nicht ganz klar: Darf Windows als OEM- und SB-Lizenz von einem PC auf einen anderen übertragen werden? Nach den Microsoft-Lizenzbestimmungen ist es nicht erlaubt, Windows 2000 Pro (und ältere Betriebssystem-Versionen) der Lizenzformen OEM und System Builder von alter Hardware auf neue Hardware zu übertragen. Die Unbundling-Restriktion wurde für deutschsprachige Betriebssysteme erst mit Windows XP abgeschafft. Dies von der DE MS Homepage. ...noch aufmerksamer kann ich das Ding nicht lesen...;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 28. Februar 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Das kommt auf verschiedene Faktoren an unter anderem ob es ein PC nur mit der OEM Software ist, ob dafür SA in einem Vertrag, oder gar Windows Update gekauft wurde und auch was für ein Vertrag es ist. Pauschal kann das nicht gesagt werden. Wenn du da einen konkreten Fall hast ist es am besten du wendest dich an deinen MS Betreuer der kann dir dann von der Licensig Group ein Statement zu dem konkreten Fall einholen. Steht als erste Antwort auf die Frage! Zitieren Link zu diesem Kommentar
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