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Hamburger Landgericht fällt Grusel-Urteil


Steeli
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Hallo,

 

es handelt sich doch nur um ein Landgericht.

Man sieht und hört immer wieder, das unterschiedliche Gerichte in ähnlichen Fällen völlig gegensätzlich entscheiden. Solange folglich keine Entscheidung auf höherer Ebene herbeigeführt wurde, sehe ich nur schwache Auswirkungen für die allgemeine Rechtssprechung.

Momentan heißt es abwarten, ob das zuständige OLG mehr Sachverstand beweist.

 

Tschau,

 

Sigma

 

Naja, es gibt bereits die ersten Fälle in denen Forenbetreiber abgemahnt werden, weil irgendwem irgendein Beitrag nicht passt. Berufen wird sich dabei auf eben dieses Urteil. Stand irgendwo auch in dem Heise Bericht, wenn mich nicht alles täuscht.

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Momentan heißt es abwarten, ob das zuständige OLG mehr Sachverstand beweist.

 

Soll ich diesen Beitrag nun melden? :suspect:

 

Schließlich diffamierst Du eine Gerichtsentscheidung :D:D:D, nämlich die vom oben genannten Landgericht.

 

Nicht das soetwas schon aussreicht, im diesen Laden hier zuzumachen ;)

 

Also meine persönliche Meinung (sofern ich diese überhaupt noch öffentlich machen darf, ohne gleich mit einer Abmahnung rechnen zu müssen;) ):

 

Kontrolle im einen oder anderem Forum ist sicherlich notwendig. Auch hier wird ja (berechtigterweise) an der einen oder anderen Stelle der Daumen drauf gehalten. Allerdings stellt sich mir so ganz innerlich die Frage, welche Rolle der Artikel 5 GG bei solchen Urteilen noch spielt. :suspect:

 

Sei´s drum, ich bin Deutscher Staatsbürger und berufe mich auf mein Recht als solcher auch meine Meinung kund zu tun. Ändern werde ich diese Einstellung erst, wenn sich die Gesetzeslage derart ändert, dass aus einer Demokratie eine Diktatur oder ähnliches wird.

 

grüße

 

dippas

 

PS: Wer diesen Beitrag liest und mir eine Abmahnung zusenden möchte: bitte PN zwecks Adressübergabe ;)

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oder hast du dich schon öfters selber verpetzt.LG Gadget

 

Hi Gadget, das nicht, aber ich oute mich doch so gerne :D

 

Nee, im Ernst, ich hab´mal ein bisschen gegoogled und bin dabei auf das hier gestoßen:

 

In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes gewährleistet. Artikel 5 (verkürzt)

 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten .... Eine Zensur findet nicht statt.

 

Die Bedeutung dieses Grundrechtes wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung konkretisiert und unterstrichen. So heißt es in dem Lüth-Urteil von 1958: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.“ (BVerfGE 7, 198-230 – Lüth).

 

Quelle: Wikipedia

 

Für mein Verständnis widerspricht diese Urteil des Langerichtes massivst dem genannten Artikel, da ja eine Zensur stattfindet. Ich verstehe nicht, wenn das so sein sollte, wie ein Gericht das so machen kann - man sollte doch meinen, daß die die Artikel und § kennen sollten.... :suspect:

Aber mal abwarten was die anderen Gerichte dazu sagen - ich bin gespannt :rolleyes:

 

@dippas: Ganz Deiner Meinung ! :jau:

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Moin

 

 

Auf See und vor gericht bist du in gottes Hand. Also ich drinke übrigens gerne Co.. Co.. und esse gern indi... beim ind.. in Schönewei... in Ber..., da schmeckt es mir besser als beim inde. in B bei o vor S. Ich hoffe das das Herr M von B nicht liest, sonst könnt er vielleicht auf die Idee kommen und das Forum hier verklagen.

 

 

Ich frag mal ganz unschuldig ...... Haben die Ars..wasser? Das fängt ja langsam an wie bei den amis. So und nun noch ein Tip wie man den Kopierschutz umgehen kann ..... EINFACH DAS PROGRAMM KAUFEN!!!! :D

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