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Rechtsfrage zur Gewährleistung


eras
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hi ho,

 

Wusste nicht wo ich es sonst reinschreiben soll... Also, ein Kunde von uns hat sich vor 3 Jahren ein Notebook von Acer gekauft. Vor ca. 1 1/2 Jahren ist die Festplatte kaputt geworden, diese wurde von Acer getauscht. Nun ist die Platte schon wieder hin, Acer will sie nicht mehr austauschen weil sie sagen Gewährleistung und Garantie sind abgelaufen.

Nun denke ich aber das sich die Gewährleistung ja auf die ausgetauschten Teile verlängern müsste oder? Das heisst auf die Platte müsste eigentlich noch ein halbes Jahr Gewährleistung sein?! Wie seht ihr das, konkrete Aussagen wären gut bzw. Auszüge aus dem EU Recht z.b. Vielen dank schonmal! :)

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Ich schließe mich XP-Fan an.

Rechtberatung ist hier im Forum definitiv verboten, siehe bereits das Thema zu den E-Mails am Arbeitsplatz. Geschlossen wegen beginnender Rechtsberatung.

 

Ich gehe mal davon aus, daß du folgendes in Betracht ziehst

nach 1,5 Jahren Austausch und dann die gesetzlichen 2 Jahre.

Dazu möchte ich nur sagen Gewährleistung und Garantie sind 2 unterschiedliche Sachen.

Das ganze läuft darauf hinaus, daß die Beweislast umgekehrt wird. Und selbst den Beweis zu führen, daß das Teil von Anfang an defekt war dürfte schwierig sein bzw teuer werden.

 

Genaueres gibt es wie gesagt bei einem Anwalt bzw. vielleicht auch über Google.

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Gast
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