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Rechtsfrage zur Gewährleistung


eras
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Geschrieben

hi ho,

 

Wusste nicht wo ich es sonst reinschreiben soll... Also, ein Kunde von uns hat sich vor 3 Jahren ein Notebook von Acer gekauft. Vor ca. 1 1/2 Jahren ist die Festplatte kaputt geworden, diese wurde von Acer getauscht. Nun ist die Platte schon wieder hin, Acer will sie nicht mehr austauschen weil sie sagen Gewährleistung und Garantie sind abgelaufen.

Nun denke ich aber das sich die Gewährleistung ja auf die ausgetauschten Teile verlängern müsste oder? Das heisst auf die Platte müsste eigentlich noch ein halbes Jahr Gewährleistung sein?! Wie seht ihr das, konkrete Aussagen wären gut bzw. Auszüge aus dem EU Recht z.b. Vielen dank schonmal! :)

Geschrieben

Hallo eras,

 

dir kann hier keine verbindliche Rechtsberatung gegeben werden ....dafür gibt es Anwälte und Juristen.

Mein Vorschlag wäre ein klärendes Telefonat mit dem Hersteller, sollte dieses nicht helfen bleibt dir noch der weg zum Anwalt / Rechtsberatung.

 

Stellt sich dann nur die Fragen : Wo werden mehr Kosten verursacht.

Geschrieben

Rechtsberatung will ich in dem Sinn auch keine und schon garnicht eine Verbindliche *lach* der Anwalt des Kunden sagt es verlängert sich und Acer meint das tut es nicht. Irgendein PDF oder so wäre halt schon wo ich das nachlesen kann. :)

Geschrieben

Ich schließe mich XP-Fan an.

Rechtberatung ist hier im Forum definitiv verboten, siehe bereits das Thema zu den E-Mails am Arbeitsplatz. Geschlossen wegen beginnender Rechtsberatung.

 

Ich gehe mal davon aus, daß du folgendes in Betracht ziehst

nach 1,5 Jahren Austausch und dann die gesetzlichen 2 Jahre.

Dazu möchte ich nur sagen Gewährleistung und Garantie sind 2 unterschiedliche Sachen.

Das ganze läuft darauf hinaus, daß die Beweislast umgekehrt wird. Und selbst den Beweis zu führen, daß das Teil von Anfang an defekt war dürfte schwierig sein bzw teuer werden.

 

Genaueres gibt es wie gesagt bei einem Anwalt bzw. vielleicht auch über Google.

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Gast
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