barni 10 Geschrieben 16. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 16. Mai 2006 hallo Leutz mal so eine Frage zu EDV Regeln Ich wurde von unserer Personalabteilung gebeten eine Betriebsanweisung zu schreiben so was gehört dort alles rein (Internetnutzung, Telefonie, Netzlaufwerke, usw.) muss ich darauf hinweisen wenn gegen diese Regel verstossen wird es mit Konsequensen gedrot wird, oder bei Software verstössen die Schuld weitergereicht wird ich hab keine Ahnung ich hoffe Ihr könnt mir helfen danke mario Zitieren Link zu diesem Kommentar
XP-Fan 217 Geschrieben 16. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 16. Mai 2006 Hallo, da hast du aber eine Menge Arbeit vor dir .. :wink2: Schau mal beim BSI vorbei, dort findest du wenigstens sinnvolle Leitfäden. Link: http://www.bsi.bund.de/gshb/deutsch/m/m02.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 16. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 16. Mai 2006 Hat die Personalabteilung einen Auftrag von der Geschäftsleitung bekommen und den schwarzen Peter an euch, an dich weitergereicht? Bist du in leitender oder untergeordneter Stellung? Bist du juristisch gebildet? Kannst du das Ansinnen der Personalabteilung ablehnen? Halte dich aus Geschichten mit Sanktionen und Androhungen raus! Beschreibe Zusammenhänge und Verfahren! Mit Ver- und Geboten soll sich die Geschäftsleitung befassen. Mache dich bei den Kollegen nicht unnötig unbeliebt, du hats nichts davon! Zitieren Link zu diesem Kommentar
jostrn 13 Geschrieben 16. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 16. Mai 2006 Bist du juristisch gebildet? Wenn Deine Antwort kein klares Ja ist solltest Du an Sanktionen/Strafen erst gar nicht denken, Arbeitsrecht ist Sache der Personaler und hinzugezogener Rechtsanwälte. Du kannst aber einen Soll-Zustand entwerfen, in dem Du z.B. festhälst, wer Datensicherungen durchzuführen hat, wer welche Zugriffsrechte hat, wer welche Ressourcen wie (auch privat?) nutzen darf etc. Keep it simple && flat ;) Überlege Dir die einzelnen Fragen und gehe dann zu dem zuständigen Entscheider, damit er sie beantwortet - wie lefg schon meinte machst Du Dich sonst nur unbeliebt, ganz davon abgesehen, daß Du kaum beurteilen kannst, welcher Benutzer welche Zugriffsrechte braucht. Den Soll-Zustand schickst Du dann als Deinen Vorschlag einer Betriebsanweisung an die Personaler und die sollen sich überlegen, wie sie ihn erreichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
barni 10 Geschrieben 17. Mai 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 guten morgen Danke an Euch nun weis ich was da auf mir zukommt hab blos keine zeit juristisch gebildet nein; Leitender Angestellter weis nicht da ich alleine in der IT Abteilung bin; was ablehnen was von den Personalabteilung kommt ob das so gut ist; ich dachte das ich die Verhaltensregeln mit der EDV und dem Internet klar definiere und das dann der Personalabteilung zukommen lasse majo Zitieren Link zu diesem Kommentar
ChristianHemker 10 Geschrieben 17. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Würde auch sagen dass du zwar die "Vergehen" in Stufen einteilen solltest, diesen aber keine Sanktionen zuordnen solltest. Das sollte nicht deine Sache sein. Für Sanktionen im allgemeinen gilt: Nicht zu hart und übertrieben, dann sieht man sie eher als lächerlich an und hält sich nicht an die Regeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar
substyle 20 Geschrieben 17. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Hallo! ich verstehe garnicht warum hier immer über Sanktionen gesprochen wird. In einem Betrieb gibt es dererlei genau zwei! Abmahnung Kündigung Von daher können in so einer schriftlich festgehaltenen "Betriebsanweisung" auch keine Sanktionen festgehalten werden. Wer dagegen verstößt riskiert effektiv seinen Arbeitsplatz. Eine solche Erklärung ist ein heißes heißes Eisen! Vorsicht! subby Zitieren Link zu diesem Kommentar
ChristianHemker 10 Geschrieben 17. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 ich verstehe garnicht warum hier immer über Sanktionen gesprochen wird. In einem Betrieb gibt es dererlei genau zwei! Ich könnte mir, je nach Betrieb, schon ein paar mehr vorstellen, z. B. Entzug von irgendwelchen Vergünstigungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 17. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Hallo, Streichen von Vergünstigungen, Sanktionen, Abemahnung, Kündigung, das sind alles Maßnahmen der Geschäftsleitung. Leitender Angestellter bist du also nicht, du hast keine Weisungsbefugnis, kein Prokura. Ist die Personalabteilung dir vorgesetzt? Mir gegenüber ist es (offiziell) nichteinmal der Verwaltungsdirektor. Dem untersteht aber die EDV unserer Zentrale. Ich bin in den Niederlassungen, in der Provinz, im Lande tätig, unterstehe dem jeweiligen Niederlassungsleiter, bekomme jeweils von diesem Aufträge allgemeiner oder besonderer Art, bin der Berater. Nun kann der Personaler dich ja ganz kollegial um Hilfe gebeten haben, manche Ansinnen lehnt man nicht so ganz einfach ab. Baue aus den Vorlagen des BSI doch ein Gerüst, mache der Pers eine Vorlage, erstmal einen Entwurf und lege den vor. Möglicherweise ist der damit schon zufrieden und dir dankbar. Ansonsten kannst du das Ding ja verfeinern, immer besser auf eure Belange abstimmen. Im Laufe solch einer Arbeit fällt einem immer mehr ein. Falls du dabei mal unter Blockade leidest, kannst du das Ding ja hier mal in einem Thread zur Diskussion stellen. Ich darf dir leider unsere firmeninterne Richtlinie für den Verwaltungsbereich nicht zukommen lassen, es gibt ein ausdrückliches Verbot dafür. Die für den Seminarbereich wird dir nach meiner Einschätzung nichts nützen, das ist ein anders Ding. Falls du sie aber doch haben möchtest, schreibe mir bitte eine PN! Letztlich wirst du selbst Hirnschmalz verbrennen müssen. Viel Erfolg Edgar Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 17. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Und letztendlich musst Du das ganze auch in Abstimmung mit Betrisbrat und Geschätfslleitung machen. Aber ich denke, wir sollten uns nicht so sehr darin vertiefen. Es ist ein sehr heisses und kompliziertes Eisen und wir dürfen hier keine Rechtsberatung geben. Mir steht hier auch sowas bevor und ich weis auch noch nicht so recht, wie ich das anpacken soll. Insofern kann ich mit Dir mitfühlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
frapos 11 Geschrieben 17. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Moin Also ich bin immer noch der Meinung das man nicht gleich mit nem Panzer durchs Feld rollen sollte wenn mal wer gegen eine Vorschrift verstösst. (kommt drauf an welche) Man sollte erst mit betroffener Person reden, ihm/ihr genau erklären warum was wie und bei einem erneuten verstoss erst die Peitsche ziehn :D Manchmal passieren Sachen auch ohne absicht oder durch unwissen. Jaja in einigen Firmen geht sowas bestimmt nicht, aber man sollte vielleicht mal drüber nachdenken ob die Leute anders entspannter arbeiten wenn man ihnen nicht gleich mit dem schlimmsten droht. Meine Meinung Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 17. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Also ich bin immer noch der Meinung das man nicht gleich mit nem Panzer durchs Feld rollen sollte wenn mal wer gegen eine Vorschrift verstösst. (kommt drauf an welche)Ich selbst gehöre nicht zu den Totschlägern. Wenn es nun in einer Firma die verbindliche Vorschrift gibt, das private Telefonieren sei verboten, dafür arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht sind, weiss doch eigentlich jeder was los, was zu erwarten ist. Ich war mal bei einer Firma, dort durfte man nicht einmal Packpapier aus der Abfallkiste mitnehmen, der Abteilungsleiter das nicht gestatten. Falls nun jemand trotz Verbot während der Arbeitszeit auf Firmenkosten auf Pornoseiten surft, was dann? Ein ehemaliger Kamerad von mir arbeitet als Asisstent eines Oberbürgermeisters in einer Stadtverwaltung. Er ist namentlich per Mail erreichbar. Private Mails darf er dort nicht beantworten, auch nicht während einer Arbeitspause. Zitieren Link zu diesem Kommentar
ChristianHemker 10 Geschrieben 17. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Manchmal passieren Sachen auch ohne absicht oder durch unwissen. Damit Sachen nicht aus Unwissen passieren können macht man ja gerade diese Richtlinien. Zitieren Link zu diesem Kommentar
frapos 11 Geschrieben 17. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Ja schon Richtig, ich will auch keinen jetzt hier in Schutz nehmen, aber trotzdem kann es halt mal in bezug auf Telefon zB. zu einem Verstoss kommen. Bsp. Mutter bekommt ne panik sms ihrer Tochter, Ihr Handy geht nicht und was jetzt. Ganz klar man ruft die Tochter an um kurz zu fragen was los ist. Wer will Ihr sowas verübeln? Oder bin ick einfach zu nett? Wenn sowas nun alle 30 min passiert sieht das logischerweise ganz anders aus. Was bestimmte seiten im internet betrifft oder private nutzung wärend der Arbeitszeit ist es auch klar das sowas verboten werden muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar
jostrn 13 Geschrieben 17. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Das ist dann Sache der Geschäftsleitung, ob die Mutter eine Abmahnung o.ä. bekommt - ich habe noch nie erlebt, daß beim ersten Mal bzw. einer begründeten Ausnahme scharf geschossen wird. Die besorgte Mutter kann sich auch die Erlaubnis zum Privatgespräch einholen; das wäre der formal korrekte Weg. Zu dem Thema fällt mir auch dieser Link ein: http://www.123recht.net/article.asp?a=15616 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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