schusterharry 10 Geschrieben 17. Juni 2006 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2006 abend.. wieder mal bin ich auf der Suche nach ner "Eselsbrücke" und zwar für die beiden Begriffe Anemeldeversuch / Anmeldeereignis in Verbindung mit einer ÜBerwachung was meint ihr dazu? 32.) Was versteht man unter einem ANMELDEVERSUCH? das ist der Versuch eines Users sich am Netzwerk von einer beliebigen Station in der Domäne anzumelden – wenn sie Anmeldeversuche überwachen wollen müssen die dies auf Dcs machen da diese auch die Authentifizierung eines User durchführen 34.) Was versteht man unter einem ANMELDEEREIGNIS? das ist der Versuch eines Users sich interaktiv (also lokal) oder über das Netzwerk an einer Maschine anzumelden - dabei wurde schon ein ANMELDEVERSUCH dgf denn um ein Anmeldeereignis auslösen zu können muss vorher schon ein erfolgreicher Anmeldeversuch dgf worden sein wenn sie dies auf einem DC überwachen wird NICHT protokolliert wer sich an einer Arbeitsstation angemeldet hat sondern es wird aufgezeichnet wer versucht hat sich am DC zb für das Nutzen einer Freigabe angemeldet hat hm..richtig? kompliziert? falsch? ich weis nicht recht..da muss es doch ne einfachere Erklärung geben? Hat jemand eine auf Lager? mfg harry Zitieren Link zu diesem Kommentar
blub 115 Geschrieben 18. Juni 2006 Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2006 wenn sie dies auf einem DC überwachen wird NICHT protokolliert wer sich an einerArbeitsstation angemeldet hat sondern es wird aufgezeichnet wer versucht hat sich am DC zb für das Nutzen einer Freigabe angemeldet hat Das ist jedenfalls falsch. Das 538-Ereignis zeigt im securitylog des DCs genau an, wer, wann und an welcher Arbeitsstation eine Domainanmeldung durchgeführt hat. cu blub Zitieren Link zu diesem Kommentar
nobex 10 Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Juni 2006 Haloo, Das ist jedenfalls falsch. Das 538-Ereignis zeigt im securitylog des DCs genau an, wer, wann und an welcher Arbeitsstation eine Domainanmeldung durchgeführt hat. Von 'Domainanmeldung' war aber in obigem Zitat nicht die Rede. Denke, es geht hier um lokale Zugriffe, egal ob über's Netz oder nicht. Wer die beglaubigt hat, ist in diesem Fall egal. Gruß Robert Zitieren Link zu diesem Kommentar
Das Urmel 10 Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Juni 2006 Evtl bringt dies hier die gewünschte Erklärung. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
blub 115 Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Juni 2006 @nobex stimmt. naja, eine gewisse Struktur und die Verwendung von Satzzeichen hätte mir bei dem Satz vielleicht geholfen ;). Aber ist halt nicht jedem sein Ding :rolleyes: Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.