mcse_killer76 10 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 Hallo Steuerberaterkosten für Beratung gehen übrigens ab 90-100€ los. Vielleicht ist es inklusive, wenn du danach Buchhaltung und Abschlüsse dort machen läßt. @MCSEkiller Deine Berechnungen hinken mächtig. Du kannst nicht erst 50% Steuern von den Einnahmen abziehen und dann die ganzen Kosten ansetzen. 50 € (brutto) mal 8 h mal (durchschnittlich 20 Tage pro Monat mal 12 Monate abzgl 30 Tage Urlaub) sind 84000 €/Jahr abzgl. KFZ Kosten rund 400 €/Monat =4800€/Jahr abzgl. Weiterbildung vielleicht 800€/Monat=9600€/Jahr abzgl. sonstige Kosten (Telefon,Steuerberaterkosten, Büromaterial, Beiträge, betriebl.Versicherung) 800€/Monat= 9600 €/Jahr abzgl. Gew.St=1.500 =58.500€/Jahr (brutto) abzgl. UST 60.000€ (Gewerbesteuer=ohne UST)/1,16*0,16 = rund 8300 € =50.200€/Jahr (netto) Gewinn abzgl. EST=14.000 =36.200 € abzgl. Versicherungen KV,RV,AV i.H.v.1.000 €/Monat=12.000 € =24.200€/Jahr Das sind dann deine 2100 € pro Monat, aber da sind dann schon alle Kosten abgezogen. Also ich habe bisher immer für meinen Steuerberater 60€/Stunde bezahlt und das mit einer ordentlichen Rechnung :D Aber selbst wenn es 90-100€ wären (kann man ja auch vereinbaren) dann ist das Geld dennoch gut angelegt. Besser als sage ich mal blauäugig in etwas reinrennen, das man sich nicht richtig durchgerechnet hat (so isses mir doch damals auch gegangen, habe nur die großen Bruttozahlen gesehen bis ich beim Steuerberater war...). Mit Deiner Rechnung kommt man meiner Meinung nach dennoch nicht hin... Also, 50€ brutto pro Stunde = 400€ brutto pro Tag mal 220 AT pro Jahr (abgezogen Urlaub und Feiertage) = 88.000€ Jahreseinkommen. So, bleiben noch ca. 76.000€ über nachdem die Umsatzsteuer weg ist, wenn nichts Umsatzsteuerminderndes angeschafft wird. Sagen wir einfach mal es bleiben nach Umsatzsteuerminderung 80.000€ über (z.B. Bücher- und Prüfungskosten, PC, Büromaterial etc.). Bei 80.000€ Einkommen sind laut Grundtabelle rund 25.700€ an Einkommenssteuer abzuführen. Bleiben also noch 54.300€ über. Nach Berücksichtigung von steuermindernden Ausgaben (Einkommensteuer) bleiben dann vielleicht noch 58.000€. Gesamtabzüge 34%. Klingt vielleicht nicht viel aber auf der anderen Seite muss er ja auch einiges für diese vorgerechneten Steuerminderung anschaffen/kaufen! Darunter fallen dann Schulungskosten, Prüfungskosten, Bücher, Prüfungsgebühren, Büroausstattung, PC/Laptop, Steuerberater, Anwalt usw. D.h. von diesen 58.000€ kann man bestimmt mind. 15.000€ wiederum abziehen, bleiben noch 43.000€. Von dem Geld muss er sich noch privat versichern, sind 4.000€ im Jahr, für Rente und Pflege gehen nochmal 6.000€ drauf, Rücklagen nochmal 2.500€. Sind wir noch bei 30.500€. Sind dann noch um die 2.500€ pro Monat. Und davon geht dann u.a. noch das KFZ weg (da kommt es ja auch wesentlich darauf an, ob das Auto ins Betriebsvermögen reingerechnet wird oder nicht und wenn nein, ob die Anfahrt nochmal zusätzlich berechnet wird). In diesem Fall gehe ich einfach mal davon aus, dass er seinen "älteren Privaten" aus dem Betriebsvermögen läßt. Ok, das hätte er dann in der Form als Arbeitnehmer auch. Dennoch werden alles eingerechnet nicht viel mehr als 2.000€ übrig bleiben, auf diese Zahl haben wir uns ja geeinigt :D Nicht mit eingerechnet sind dann die administrativen Dinge, die man als AN einfach nicht hat. ACHTUNG: bitte niemand hier falsch verstehen! Diese Zahlen basieren auf ANNAHMEN, es handelt sich hier NICHT um eine ordentliche Berechnung eines Einkommens! Dies ist den Steuerberatern, die ALLE Zahlen UND Fakten kennen vorbehalten! Zitieren Link zu diesem Kommentar
substyle 20 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 50 € (brutto) mal 8 h mal Wenn man die 8 Stunden dann auch wirklich voll bekommt! In der Realität kann mann 8 Stunden nur an wirklich optimalen Tagen erreichen. Je mehr Kunden man hat desto mehr Zeit verbringt man auch im Auto / Stau oder bei "Kullanz" Leistungen die man nicht abrechnen kann. subby Zitieren Link zu diesem Kommentar
tneub 10 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 Also ich habe bisher immer für meinen Steuerberater 60€/Stunde bezahlt und das mit einer ordentlichen Rechnung :D Aber selbst wenn es 90-100€ wären (kann man ja auch vereinbaren) dann ist das Geld dennoch gut angelegt. Besser als sage ich mal blauäugig in etwas reinrennen, das man sich nicht richtig durchgerechnet hat (so isses mir doch damals auch gegangen, habe nur die großen Bruttozahlen gesehen bis ich beim Steuerberater war...). Mit Deiner Rechnung kommt man meiner Meinung nach dennoch nicht hin... Also, 50€ brutto pro Stunde = 400€ brutto pro Tag mal 220 AT pro Jahr (abgezogen Urlaub und Feiertage) = 88.000€ Jahreseinkommen. So, bleiben noch ca. 76.000€ über nachdem die Umsatzsteuer weg ist, wenn nichts Umsatzsteuerminderndes angeschafft wird. Sagen wir einfach mal es bleiben nach Umsatzsteuerminderung 80.000€ über (z.B. Bücher- und Prüfungskosten, PC, Büromaterial etc.). Bei 80.000€ Einkommen sind laut Grundtabelle rund 25.700€ an Einkommenssteuer abzuführen. Bleiben also noch 54.300€ über. Nach Berücksichtigung von steuermindernden Ausgaben (Einkommensteuer) bleiben dann vielleicht noch 58.000€. Gesamtabzüge 34%. Klingt vielleicht nicht viel aber auf der anderen Seite muss er ja auch einiges für diese vorgerechneten Steuerminderung anschaffen/kaufen! Darunter fallen dann Schulungskosten, Prüfungskosten, Bücher, Prüfungsgebühren, Büroausstattung, PC/Laptop, Steuerberater, Anwalt usw. D.h. von diesen 58.000€ kann man bestimmt mind. 15.000€ wiederum abziehen, bleiben noch 43.000€. Von dem Geld muss er sich noch privat versichern, sind 4.000€ im Jahr, für Rente und Pflege gehen nochmal 6.000€ drauf, Rücklagen nochmal 2.500€. Sind wir noch bei 30.500€. Sind dann noch um die 2.500€ pro Monat. Und davon geht dann u.a. noch das KFZ weg (da kommt es ja auch wesentlich darauf an, ob das Auto ins Betriebsvermögen reingerechnet wird oder nicht und wenn nein, ob die Anfahrt nochmal zusätzlich berechnet wird). In diesem Fall gehe ich einfach mal davon aus, dass er seinen "älteren Privaten" aus dem Betriebsvermögen läßt. Ok, das hätte er dann in der Form als Arbeitnehmer auch. Dennoch werden alles eingerechnet nicht viel mehr als 2.000€ übrig bleiben, auf diese Zahl haben wir uns ja geeinigt :D Nicht mit eingerechnet sind dann die administrativen Dinge, die man als AN einfach nicht hat. ACHTUNG: bitte niemand hier falsch verstehen! Diese Zahlen basieren auf ANNAHMEN, es handelt sich hier NICHT um eine ordentliche Berechnung eines Einkommens! Dies ist den Steuerberatern, die ALLE Zahlen UND Fakten kennen vorbehalten! Hi MSCEkiller, glaub mir, deine Rechnung ist falsch. Du ermittelst erst den Gewinn netto Einnahmen- netto Ausgaben= Gewinn vor Steuern Dann berechnet man die Gewerbesteuer und zieht diese ebenfalls noch ab Gewinn vor Steuern - Gewerbesteuer=steuerlicher Gewinn danach ziehst du einen Teil der Versicherungsbeiträge ab. steuerlicher Gewinn - Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen das wird dann versteuert. zu versteuerndes Einkommen x Steuersatz = Einkommensteuer darauf dann noch der Soli Einkommensteuer x 7,5 % = Soli Und da er sicherlich einige Kosten, wie KFZ Kosten, Abschreibung für Computer, Weiterbildungskosten IHK Beiträge, Buchführungskosten, Jahresabschlußkosten, Telefon, Internet, evtl. Arbeitszimmer usw. hat, ist auch die Steuer definitiv nicht so hoch. Liquiditätsmäßig ist natürlich nicht nur die Abschreibung sondern die Anschaffung und die vollen Versicherungskosten zu berücksichtigen. Gruß tneub PS: Glaub mir ich arbeite als Steuerfachangestellter, Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter und Controller und EDV-Pampel beim Steuerberater. ;) Wobei ich nicht so viel Prüfungen abgelegt hab, wie du.:D Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 Hi MSCEkiller, glaub mir, deine Rechnung ist falsch. Du ermittelst erst den Gewinn netto Einnahmen- netto Ausgaben= Gewinn vor Steuern Hehe, also entweder ist der MCSE_Killer nicht selbständig, oder er sollte den Steuerberater wechseln :D :D Es ist genau so, wie tneub es sagt, da beißt keine (Finanz)Maus den Faden ab. Und: 50€ Wer redet da von Brutto :suspect: Im Geschäftsverkehr werden immer Netto-Preise genannt. MwSt ist zzgl., versteht sich da eigentlich von selber.... grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Das Urmel 10 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 Im Geschäftsverkehr werden immer Netto-Preise genannt. B2B ja, nur wenns pauschal ist muss das schon explizit benannt werden. Geh einfach in den Discounter / Supermarkt deiner Wahl der beide Arten bedient, dann siehst du es. Anders hopst du mal kurz in die Metro, da ist es anders:= Zielpublikum. Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 B2B ja, nur wenns pauschal ist muss das schon explizit benannt werden.Geh einfach in den Discounter / Supermarkt deiner Wahl der beide Arten bedient, dann siehst du es. Äh, hä? Ich rede vom Geschäftskundenverkehr, den ich als Frieberufler/Gewerbetreibender mit anderen Firmen tätige, und nicht mit Endkundenverkauf á la Discounter. :suspect: So war das oben im Eröffnungsbeitrag auch geschrieben grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Das Urmel 10 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 Prüfung als Steuerberater / Gehilfe vorhanden? Dann wäre ein Einlass zu dem Thema i.o. Ansonsten ist es IMHO identisch einer Rechtsberatung, die hier nicht gegeben werden kann. Sollte es dich interessieren ( wirds wohl nicht), ebenfalls Freiberufler, also Pattsituation und wir lassen das Thema einfach fallen? :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 Prüfung als Steuerberater / Gehilfe vorhanden?Dann wäre ein Einlass zu dem Thema i.o. Ansonsten ist es IMHO identisch einer Rechtsberatung, die hier nicht gegeben werden kann. Sollte es dich interessieren ( wirds wohl nicht), ebenfalls Freiberufler, also Pattsituation und wir lassen das Thema einfach fallen? :) Ich mache hier keine Rechtsberatung, das ist kleines Kaufmann-EinmalEins. Du kannst aber ja mal nach Freiberufler und Umsatzsteuer googlen ;) grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Das Urmel 10 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 Danke für die Belehrung ;) Wenn du meinst das es da neues gibt, mach ich das glatt. , das ist kleines Kaufmann-EinmalEins. Mangels deiner Qualifikation wäre auch das nicht statthaft - schreib ich mir auch nicht auf die Fahne, Steuerrecht. Also sollte genau das laut Regeln eine schlichter Meinungsaustausch bleiben, nicht mehr und weniger; was meinst du? Es ist schlecht Poster per se zu deklassifizieren, ohne Hintergrund was hier scheinbar fix passiert, schade eigentlich weil man möchte ja nur Erfahrung und Vorkommnisse einbringen. Warum nur knallt es so oft hier auch mit anderen Membern? Mag sein der Geist möge mal geprüft werden, Unterschied zwischen Gedankengang und fundiertem Hinweiss- wo ist deine ausser Floskeln? Du hast geflissentlich überlesen - ebenfalls Freiberufler- hole das mal nach damit die Transaktionsebene wieder stimmt auf der ich mich dir gegenüber bewegt habe. Du hingebgen behandelst mich als Kind aus Elternsicht, per Default - das kann nicht akzeptiert werden, wenn du überhaupt über die Beziehungsebenen informiert bist. Denk mal drüber nach? Zitieren Link zu diesem Kommentar
woiza 10 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 Hallo Urmel, ich verstehe nicht ganz dein Problem. Ich kenne Freiberufler/Selbstständige zwar nur aus Kundensicht, aber sei versichert, dass die Rechnungen immer netto sind. Beim Discounter meiner Wahl gabs zumindest bisher keine IT-Dienstleistungen, höchstens Notebooks. Aber die waren dann mit MwSt. Und bevor mir jetzt auch die Beziehungsebenen um die Ohren geknallt werden, ja ich habe Watzlawick und auch Schulz von Thun schonmal gelesen, schreibe aber trotzdem, was ich denke. Gruß woiza Zitieren Link zu diesem Kommentar
linoge 10 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 watzlawick war der mit den axiomen, wie man kann nicht nicht kommunizieren schultz von thun war der mit den kommunikationsarten und der beziehungsebene das vier ohren modell einer nachricht Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lian 2.422 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 @Urmel: Schalt mal einen Gang 'runter - kein Mensch hier ist Dir auf den Schlips getreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 7. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2006 Jo, kann die Hektik auch nicht ganz verstehen. Kannst mir gerne eine PN schreiben wenn du ein Problem hast :) grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
tneub 10 Geschrieben 8. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 8. Juli 2006 @Urmel Grizzly hat recht. Preisverhandlung von einem Unternehmer an einen Unternehmer = netto Es sei denn man ist Kleinunternehmer und schreibt Rechnungen ohne USt Preise von einem Unternehmer an einen Privat = brutto Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcse_killer76 10 Geschrieben 10. Juli 2006 Melden Teilen Geschrieben 10. Juli 2006 Hi MSCEkiller, glaub mir, deine Rechnung ist falsch. Du ermittelst erst den Gewinn netto Einnahmen- netto Ausgaben= Gewinn vor Steuern Dann berechnet man die Gewerbesteuer und zieht diese ebenfalls noch ab Gewinn vor Steuern - Gewerbesteuer=steuerlicher Gewinn danach ziehst du einen Teil der Versicherungsbeiträge ab. steuerlicher Gewinn - Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen das wird dann versteuert. zu versteuerndes Einkommen x Steuersatz = Einkommensteuer darauf dann noch der Soli Einkommensteuer x 7,5 % = Soli Und da er sicherlich einige Kosten, wie KFZ Kosten, Abschreibung für Computer, Weiterbildungskosten IHK Beiträge, Buchführungskosten, Jahresabschlußkosten, Telefon, Internet, evtl. Arbeitszimmer usw. hat, ist auch die Steuer definitiv nicht so hoch. Liquiditätsmäßig ist natürlich nicht nur die Abschreibung sondern die Anschaffung und die vollen Versicherungskosten zu berücksichtigen. Gruß tneub PS: Glaub mir ich arbeite als Steuerfachangestellter, Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter und Controller und EDV-Pampel beim Steuerberater. ;) Wobei ich nicht so viel Prüfungen abgelegt hab, wie du.:D Ich glaube Dir das wirklich gerne und wenn ich mir das recht anschaue widersprechen sich unsere "Lösungswege" ja auch nicht unbedingt... Also, als ich im letzten Jahr selbstständig war unterlag ich als Freiberufler NICHT der Gewerbesteuer, daher berücksichtige ich diesen Posten nicht. Ich hatte jeden Monat den Betrag x (nach Rechnung) auf meinem Konto. So, diesen Betrag habe ich bei der Elster eingetragen abzüglich die MwSt-Beträge, die ich z.B. für Bücher etc. ausgegeben habe. Daraus hat sich dann der zu zahlende Umsatzsteuerbetrag berechnet, den ich auch brav bis zum 10. auf das FA-Konto überwiesen habe. So, das dann insgesamt 12x. Am Ende des Jahres blieben dann noch y Euro übrig. Davon wurden dann alle relevanten Nettobeträge für Bücher etc. abgezogen, somit kam ich dann auf Betrag z. Diesen habe ich dann in der Grundtabelle gesucht und damit erfahren wieviele Euros ich an Einkommenssteuer abzudrücken habe... Soweit mal leihenhaft gesprochen. Und so meinte ich das ja auch im letzten Posting. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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