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Legale Lizenzen. BGH Urteil!


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Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

 

 

 

das heißt, dass die Lizenzen zwar entbundled werden dürfen - aber wenn sie weiterverkauft werden, dann müssen sie vollständig und nicht modifiziert sein. Und jetzt kommt wieder der Hersteller ins Spiel - der definiert nämlich was zu einer Lizenz zwingend gehört!

 

 

wo steht das denn? im text ist von einem beispielfall die rede bei dem es um versionen ging bei denen ein handbuch dabei war. alles andere ist deine interpration die aber duch nichts außer deiner eigenen meinung gestützt wird. besser noch. nach deiner aussage wären sogar die sogen. von m.s vertriebenen recovery versionen illigal, da sie an bestimmt hardware gebunden sind.

 

wünsche und recht sind eben zwei paar stiefel.

 

Grüße

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es gibt die überteuerte einzehandelsversion die man z.b. im ****elmarkt um die ecke bekommt und es gibt die besagte oem die man in spezialiserten computerhandel kaufen kann, wo ebenfalls keine handbücher etc. dabei sind.

 

unsinn

das gerichtsurteil bezieht sich auf privatpersonen, dem einzelhandel ist der verkauf von oem versionen ohne hardware immernoch verboten

 

ms gibt die oem an nen vertragspartner ab(hp, dell, sonstwas), dieser verpflichtet sich, diese software mit hardware zusammen zu verkaufen

gibt dieser vertragspartner nun nur diese software an händler xy ab,

wird dieser verpflichtet diese oem versionen nur mit hardware zusammen auszugeben.

 

dieses urteil erlaubt nur das enetpbundeln für den privatnutzer, der sich vielleicht seinen alten rechner ersetzt und nun 2 win hat, dann kann dieser eins davon - alle - keins - wie er halt will verkaufen

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unsinn

das gerichtsurteil bezieht sich auf privatpersonen, dem einzelhandel ist der verkauf von oem versionen ohne hardware immernoch verboten

 

ms gibt die oem an nen vertragspartner ab(hp, dell, sonstwas), dieser verpflichtet sich, diese software mit hardware zusammen zu verkaufen

gibt dieser vertragspartner nun nur diese software an händler xy ab,

wird dieser verpflichtet diese oem versionen nur mit hardware zusammen auszugeben.

 

dieses urteil erlaubt nur das enetpbundeln für den privatnutzer, der sich vielleicht seinen alten rechner ersetzt und nun 2 win hat, dann kann dieser eins davon - alle - keins - wie er halt will verkaufen

 

 

 

laut dem urteil kann es dem endkunden relativ wurst sein, was m.s mit seinen partnern ausmacht und zu welchen bedingungen sie an m.s produkte drannkommen. wozu sich hersteller gegenüber m.s verpflichten und was rechtens im sinne des gesetzes ist, sind unterschiedliche dinge...

 

 

Gruß

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Super. und ohne CD kannste viel installieren ;)

 

eBay Produktinfos - VORSICHT beim Kauf von WINDOWS XP

 

Mal ne Frage zur Win2000 Lizenz(nix illegales!!) - Planet 3DNow! Forum Posting 12

 

Und ja ich habe selber etliche Versionen davon sowohl W2K als auch XP Pro. Da war immer der Aufkleber, eine CD und ein Buch (welches auch recht dünn war) dabei.

 

Gegenfrage meinerseits. Nenne mir ein Gerichtsurteil was besagt das nur der Aufkleber ausreicht. Viel Spass beim suchen.

 

Ach und nochwas. Beim Aufstellen von hunderten PC´s mit OEM-Versionen befand sich:

- ein Aufkleber auf dem Rechner/Notebook

- eine CD (oder auch RecoveryCD)

- eine kleines dünnes Büchlein.

Denk mal drüber nach _warum_ das so war ;)

 

Gruß

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wozu sich hersteller gegenüber m.s verpflichten und was rechtens im sinne des gesetzes ist, sind unterschiedliche dinge...

 

so nen ****sinn

klar ists dem endkunden egal

dennoch werden die händler vertragsbrüchig und machen sich strafbar im sinne des gesetzes

 

btw worum gehts dir hier eigentlich?

polemische, böse böse microsoft diskussionen?

rechtsberatung?

not our business

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Super. und ohne CD kannste viel installieren ;)

 

eBay Produktinfos - VORSICHT beim Kauf von WINDOWS XP

 

Mal ne Frage zur Win2000 Lizenz(nix illegales!!) - Planet 3DNow! Forum Posting 12

 

Und ja ich habe selber etliche Versionen davon sowohl W2K als auch XP Pro. Da war immer der Aufkleber, eine CD und ein Buch (welches auch recht dünn war) dabei.

 

Gegenfrage meinerseits. Nenne mir ein Gerichtsurteil was besagt das nur der Aufkleber ausreicht. Viel Spass beim suchen.

 

 

weshalb ebay dieses m.s konforme praxis fährt, möge sich jeder selbst denken:) auf ebay darf man auch etliches anderes nicht, was aber trotzdem rechtlich legitim wäre. sagt also überhaupts nichts aus, dieser bezug auf ebay:)

 

 

was den forum link betrifft. such mal, im ct-forum war es glaube ich, da wird z.b befunden das der cd-key wenn er orginal ist, vollkommen ausreicht.

also, sagt auch dieser link nichts aus.

 

cd installations-cd könnte z.b jemand von einem guten freund als "privatkopie" bekommen. die lizenz hatt er ja schon. und nun?

du bringst keine verifzierbaren fakten und kannst mich deshalb auch leider nicht überzeugen.

 

 

Gruß

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cd installations-cd könnte z.b jemand von einem guten freund als "privatkopie" bekommen. die lizenz hatt er ja schon. und nun?

du bringst keine verifzierbaren fakten und kannst mich deshalb auch leider nicht überzeugen.

 

tolle idee, dann hast du einen raubkopiedatenträger :rolleyes:

schon mal illegal

dann haste noch ganz viel glück und die version ist eine andere, als die deiner lizenz, dann wird das nix mit der installation

bei keyeingabe ist dann essig

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bitte um objektive quelle für diese behauptung

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

Zitat:

Zitat von Der Schwabe

Lizenzaufkleber + passendes und dazugehörendes Medium + Büchlein = gültige Lizenz

 

 

kannst du mir eine seriöse quelle ausser m.s nennen,die deine "behauptung" bekräftigt?

 

 

Grüße

 

Da reicht doch der einfache Verstand aus: Wenn's nicht so wäre, kaufe ich mir im Laden eine vollständige Lizenz mit den 3 Lizenzkomponenten und kann sie anschliessend legal wieder 2 oder gar 3-mal weiterverkaufen, indem ich dem ersten Käufer den Aufkleber, dem zweiten das Medium und vielleicht dem dritten das Handbuch übergebe.

 

cu

blub

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Da reicht doch der einfache Verstand aus: Wenn's nicht so wäre, kaufe ich mir im Laden eine vollständige Lizenz mit den 3 Lizenzkomponenten und kann sie anschliessend legal wieder 2 oder gar 3-mal weiterverkaufen, indem ich dem ersten Käufer den Aufkleber, dem zweiten das Medium und vielleicht dem dritten das Handbuch übergebe.

 

cu

blub

 

das ist doch quark was du da von dir gibst. ich sahte doch, es kommt auf den produktkey (certifivcate of bla..) an. hast du davon ein legal erworbenes orginal, hast du die lizenz.

ich warte immernoch auf objektive links zu gegenbeweisen...

 

 

Gruß

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*kopfschüttel*

 

1. Das zitieren üben wir noch.

2. Du sprichst immer von "da gibt es...", "da stand mal irgendwo...". Sind deine Quellen so geheim das wir nicht daran teilhaben dürfen?

3. Dir bleibt der Weg zu einem Rechtsanwalt frei

4. Wie schon erwähnt wurde ist Rechtsberatung nicht unsere Aufgabe. Siehe Lösungsansatz Nummer drei

 

Anderes Beispiel. Du kaufst nen Autoschlüssel, Bist du jetzt auch Besitzer das dazugehörigen Autos?

 

Denke mal drüber nach

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Nochmal zum Mitdenken! "Die Lizenz besteht aus Originaldatenträger (ggf. Recovery CD), COA Lizenzaufkleber, Handbuch" Werden nur Teile geliefert ist das keine vollständige Lizenz - ohne wenn und aber. Das Urteil von 2000 sagt nur aus, dass ein Kunde der eine OEM Version zu seinem Rechner erhalten hat diese legal weiterverkaufen kann wenn er CD, COA Aufkleber und Handbuch zusammen abgibt

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Genug gelesen von truth's Besserwisserei. Wenn du rechtlichen Rat haben willst, such dir ein anderes Forum, wenn du klug******en willst, such dir ein anderes Forum, wenn du Beweise haben willst, miete dir Matula. Und jetzt ist's gut

 

P.S: Und zum Thema BGH-Urteil gibt's hier im Board auch schon was zu lesen, benutze einfach mal die Boardsuche

 

Closed

 

 

grizzly999

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