Lex1th 10 Geschrieben 29. August 2006 Melden Teilen Geschrieben 29. August 2006 Hallo. Ich habe gestern mit einem Microsoft MA Tel. und er meinte zu mir, das man die Pro Edition jeweils auf einem Desktop sowie auf einem Desktop installieren darf. Kann das jemand bestätigen bzw. gilt das nur für Privat oder auch Gewerblich? Danke im vorraus Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 29. August 2006 Melden Teilen Geschrieben 29. August 2006 Das hängt vom Vertrag ab. Ich glaube, in unseren EA-Vertrag stand sowas. "Zweitnutzungrecht" für Laptop wenn PC und Latop an eine Person gebunden sind. Genau weiss das aber wie immer Dr. Melzer. -Zahni Zitieren Link zu diesem Kommentar
ChristianHemker 10 Geschrieben 30. August 2006 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2006 Schau dir am besten die EUAL.TXT auf der Installations CD an, da sollte es genau drin stehen. Ist nämlich vertragsabhängig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lex1th 10 Geschrieben 30. August 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 30. August 2006 Ich schaue mir gerade die CD an aber finde diese Datei nicht. Ist die irgendwo besonders versteckt? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lex1th 10 Geschrieben 30. August 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 30. August 2006 Noch ein Nachtrag: Habe mir gerade alle EULA´s bei Microsoft online angeschaut und da steht bei allen 2003er Versionen (außer Student) das man die auf einem (b) 2.tragbaren Gerät nutzen darf. Der Microsoft Typ am Tel. hat mir gesagt, das gilt nur für die Pro Version... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 30. August 2006 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2006 Wie erwähnt kommt es darauf an was dein Arbeitgeber für einen Vertrag hat. Daher muss ich wissen wie wurde denn diese Office Lizenz bezogen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Calabreze 10 Geschrieben 30. August 2006 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2006 Installiere dein Office, klicke im geöffneten Programm auf ? dann auf Info -> Endbenutzerlizenzvertrag und schaue in Passage 1.1 1.1 Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, (a) eine Kopie der Software auf einem PC oder einem anderen Gerät zu installieren und zu verwenden und (b) eine zusätzliche Kopie der Software auf einem zweiten, tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch die Hauptbenutzerin oder den Hauptbenutzer der ersten Kopie der Software zu installieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.