lordnicon 10 Geschrieben 14. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 14. September 2006 Hallo in alle Richtungen, ich habe heute das Labor der Firma für die ich arbeite aufgeräumt und bin da auf ein paar Rechner gestoßen die alle diese lustigen kleinen Microsoft Lizenz-Aufkleber hatten. Jetzt sollen diese Rechner entsorgt werden, nur ich überlege mir vielleicht ein-zwei von diesen Aufklebern ab zu machen um den Rechner meiner Freundin auf 2000 anzuheben. (natürlich nur wenn Cheffchen sagt das es klar geht) Meine Frage also an Euch ist folgende: Hat man die Erlaubnis oder eher das Recht das entsprechende Produkt zu installieren wenn man diesen Aufkleber besitzt? Oder gibt es da soetwas wie Käuferbindung etc. . Wie schaut es zum Beispiel aus wenn die Soft auf die Firma Lizensiert ist. (Kann man ja bei der installation angeben). KAnn ich die dann einfach auf meinen Namen neu Anmelden und gut ist es ? ODer kann man auf ner Seite nachschauen ob die Lizenz bereits Registriert ist ? Viele Fragen .. und hoffentlich eine Antwort... Danke schon mal für die Hilfe.. Gruß LordNicon Zitieren Link zu diesem Kommentar
PIC 11 Geschrieben 14. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 14. September 2006 passt wohl besser hierher: verschoben ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lordnicon 10 Geschrieben 14. September 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. September 2006 DAnke ! :D Zitieren Link zu diesem Kommentar
undeadopi 10 Geschrieben 14. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 14. September 2006 Au ha. Lizenzfragen zum Thema Microsoft Software. Immer spassig. Vor allen Dingen, da alle möglichen Leute unterschiedliche Meinungen haben. Gerade in Deutschland geht die Meinung besonders von Microsoft und dem deutschen Gesetzgeber öfters mal auseinander, hehe. Anyway... soweit ich weiss, kannst du die Lizenzen deiner Firma (und damit auch die schicken Aufkleber) erwerben, d.h. die Datenträger und das Nutzungsrecht. Es handelt sich zwar um OEM Versionen, aber diese sind nach einem Gerichtsurteil vom 6.Juli 2000 nicht an den Erwerb der Hardware gebunden. Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2000-7&nr=22588&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf Du (bzw. deine Firma) muss allerdings sicherstellen, das nur du auch die Software benutzt. Also nicht, das die Firma das Windows 2000 auf einem anderen Rechner betreibt und dir dann Lizenz und Datenträger übergibt. Die Registrierung innerhalb der Windows Installation (sprich, Eingabe des Namens und der Firma) können bei der Neuinstallation geändert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lordnicon 10 Geschrieben 14. September 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. September 2006 Na das wollte ich hören. Sehr schön. Da wir auf der Arbeit eh ein Volumen-Vertragn haben ist denen das eh egal und 2000 nutzten wir da auch nicht mehr. Also alles bestens. Na dann ... Sag mal .. früher .. also zu office 97 oder office 2000 Zeiten gab es doch mal CDs die einen orangenen Aufkleber mit dem Produktkey auf der Hülle hatten.. Ist das dann die Lizenz oder gehört da noch mehr zu? Hab gad ne Seite gefunden in der MS auch so einiges über die Aufkleber sagt.. Die verstehen sich echt darauf alles kompliziert zu machen und sich jedes Hintertürchen frei zu halten . Demnach ist der Aufkleber wohl nicht die Lizenz alleine .. man muss den Karton und die CD und das HAndbuch und und und und .... alles zusammen halten .. erst dann ist es richitg.. .. naja .. ich hab die Aufkleber ja dann .. den Rest such ich einfach zusammen .. hier auch mal der Link : Original-Microsoft-Software | How to Tell DAnke aber für die schnelle Antwort ! Zitieren Link zu diesem Kommentar
undeadopi 10 Geschrieben 14. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 14. September 2006 Whoa! Uno Momento... Sind die Windows 2000 Dinger Volume Lizenzen oder OEM? Ich weiss nämlich nicht, ob man als Volume Vertragspartner seine Vol.-Lizenzen an Dritte, die nicht Vertragspartner sind, weitergeben darf oder nicht. Zu den Aufklebern... Wir haben auf Arbeit noch eine Office 2000 Version mit genau diesem gelben Aufkleber. Dazu gehört noch die Lizenz, die in normaler Papierform dem Produkt beilag. Also um deine Frage zu beantworten... Nein, der gelbe Aufkleber alleine ist nicht die Lizenz. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 14. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 14. September 2006 Whoa! Uno Momento... Sind die Windows 2000 Dinger Volume Lizenzen oder OEM? Ich weiss nämlich nicht, ob man als Volume Vertragspartner seine Vol.-Lizenzen an Dritte, die nicht Vertragspartner sind, weitergeben darf oder nicht. Zu den Aufklebern... Wir haben auf Arbeit noch eine Office 2000 Version mit genau diesem gelben Aufkleber. Dazu gehört noch die Lizenz, die in normaler Papierform dem Produkt beilag. Also um deine Frage zu beantworten... Nein, der gelbe Aufkleber alleine ist nicht die Lizenz. Volumenlizenzen haben keine schicken Aufkleber, da kriegst Du ein schickes Schreiben von Microsoft mit Lizenzdaten oder zB im OPEN Modell hast Du ne Website da wird der Key angezeigt. Bei OEM Lizenzen steht in der Regel auch auf dem Aufkleberchen OEM drauf. Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
undeadopi 10 Geschrieben 14. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 14. September 2006 Volumenlizenzen haben keine schicken Aufkleber, da kriegst Du ein schickes Schreiben von Microsoft mit Lizenzdaten oder zB im OPEN Modell hast Du ne Website da wird der Key angezeigt. Bei OEM Lizenzen steht in der Regel auch auf dem Aufkleberchen OEM drauf. Jup, ich weiss. Deswegen war ich ja so verwirrt. Weil erst die Rede von Aufklebern und dann von Volume License. Ich nehm' aber mal an, die Rechner haben tatsächlich eine OEM Lizenz und das Unternehmen hat mittlerweile Vol.License. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 15. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Hat man die Erlaubnis oder eher das Recht das entsprechende Produkt zu installieren wenn man diesen Aufkleber besitzt? Benutze mal unsere Suche was alles zu einer gültigen OEM Lizenz gehört, der Aufkleber alleine ist nicht ausreichend. Zudem ist das Unbundling erst seit XP erlaubt und da auch nur für Privatkunden (die das EU Urteil betrifft) und nicht für Firmenkunden, hier können abweichende Regelungen getroffen werden. Zudem kann es sein dass dein Arbeitgeber in einem Vertrag Updates gekauft hat für die er genau diese OEM Versionen als Updatebasis benötigt, damit seine eigenen Lizenzen nicht wertlos werden. Für alle Beteiligten (einschliesslich dir) dürfte es billiger und sicherer sein, wenn du deiner Freundin, für ein par Euro, eine System Builder Lizenz beim Händler deines Vertrauens kaufst. Im schlimmsten Fall haben sonst weder dein Arbeitgeber, noch deine Freundin eine legale Lizenz haben und du schuld daran bist und im schlimmsten Fall dafür juristische Konsequenzen in Kauf nehmen musst. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lordnicon 10 Geschrieben 15. September 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Also ist schon so das früher mal rechner mit Lizenzen gekauft wurden die als Aufkleber noch vorhanden sind. Mittlwerweile haben wir einen Microsoft Volumen Vertrag. Das heisst das wir eh erstmal die Aufkleber nicht brauchen . Ganz grobe Richtung zumindest. Das mit den OEM Sachen und das da noch ne cd und nen Buch und und und .. dazu gehört hab ich gestern auch noch bei MS nachlesen können. Finds nur was komisch das man angeblich den Aufkleber nicht abmachen kann und Ihn zum Beispiel seinem Freund schenken kann und er dann somit eine gültige Lizenz für seine Windows version hat. Denn anders läuft das ja wohl auch nicht im Inet ab wenn man eine Lizenz kauft oder ersteigert oder einen gebrauchten PC bei einem Gebrauchthändler kauft. Ich finde das irgendwie verwirrend. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 15. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Kommt drauf an, ein Autoschlüssel alleine macht beim Autokauf ja auch nicht alles aus, oder? Da brauchst Du auch das Auto und die Papiere damit es ein vollständiges Auto wird. Zum Thema Volumenlizenzen: Volumenlizenzen sind Upgrade Lizenzen, das bedeutet man benötigt vorher eine schon eine Lizenz (zB eine solche OEM). Nur zusammen sind beide Lizenzen gültig und legal, daher kann das also durchaus sein, dass Dein Unternehmen Dir die OEM gar nicht legalerweise verkaufen/überlassen darf. Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 16. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2006 Finds nur was komisch das man angeblich den Aufkleber nicht abmachen kann und Ihn zum Beispiel seinem Freund schenken kann Weil in der Lizenzvereinbarung steht dass die Lizenz nur auf dem Gerät genutzt werden darf, auf dem sie das erste Mal installiert wurde. Das berühmte EU Urteil bezieht sich nur auf XP, auch keine anderen Versionen! Denn anders läuft das ja wohl auch nicht im Inet ab wenn man eine Lizenz kauft oder ersteigert oder einen gebrauchten PC bei einem Gebrauchthändler kauft. Ich finde das irgendwie verwirrend. Na ja es ist nicht neu dass veiels Bei EBay und ähnlichen nicht wirklich legal ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 20. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. September 2006 Weil in der Lizenzvereinbarung steht dass die Lizenz nur auf dem Gerät genutzt werden darf, auf dem sie das erste Mal installiert wurde. Das berühmte EU Urteil bezieht sich nur auf XP, auch keine anderen Versionen! Na ja es ist nicht neu dass veiels Bei EBay und ähnlichen nicht wirklich legal ist... Der BGH hat eindeutig geklärt, dass es erlaubt ist OEM Software beliebig zu verkaufen und zu nutzen. Natürlich nur ein mal, aber gegen den Weiterverkauf spricht rechtlich nichts. Auch wenn in einem Vertrag bei Microsoft irgendetwas anderes drinne stehen sollte. Entsprechende Punkte sind dann ungültig. Siehe UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 20. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. September 2006 Der BGH hat eindeutig geklärt, dass es erlaubt ist OEM Software beliebig zu verkaufen und zu nutzen. Natürlich nur ein mal, aber gegen den Weiterverkauf spricht rechtlich nichts. Auch wenn in einem Vertrag bei Microsoft irgendetwas anderes drinne stehen sollte. Entsprechende Punkte sind dann ungültig. Siehe UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32 Da täuscht du dich leider, denn das BGH Urteil betrifft den Endkunden von OEM/SB Lizenzen, sprich den Privatmann, weil MS nur direkte Vertragspartner (OEMs/SBs) über die fraglichen Verträge binden kann. Bei Volumenlizenzverträgen ist das anders, hier schliesst der Vertragnehmer (Kunde) mit MS direkt einen vertrag ab. In Deutschland herrscht (zum Glück) Vertragsfreiheit und in Verträgen darf alles mögliche vereinbart werden, woran sich dann beide Parteien halten müssen. In genau diesen Verträgen steht dass Lizenzen nur auf dem gerät genutzt werden dürfen, auf dem sie zuerst installiert wurden. Das ist für beide Vertragsparteien bindend und das BGH Urteil hat sich damit nicht beschäftigt, sondern nur mit dem EULAs der OEM/SB versionen. Wenn du das nicht in Ordnung findest kannst du ja dagegen klagen, aber solange das niemand macht (und sehr wahrscheinlich auch danach) gelten diese Verträge. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.