Hubert N 10 Geschrieben 15. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Unter der Annahme, dass die Betriebsystemlizenz an die Hardware gebunden ist, stellt sich mir die Frage, ab welchem Punkt es sich um neuen Hardware handelt. Wenn ich es richig verstanden habe, dann hat Microsoft den System Buildern durch die Verträge da ziemlich weitreichende Einschränkungen verpasst. Nehmen wir jetzt mal den Fall, ein Kunde hat vor längerer Zeit einen kleinen Eigenbauserver mit einer Windows OEM Serverlizenz erworben. Jetzt geht ihm das Mainboard kaputt. Führt dazu, dass ich ihm heute Mainboard, Prozessor, Speicher und Gaka austausche. Ist das jetzt ein neues System und somit dann eine Lizenzverletzung ? Wo ist denn nun die Grenze zu setzen, zwischen Austausch von Komponenten und einem Neusystem ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 15. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Na ja, da gibt es meines Wissens nach keine eindeutige Definition, aber wo der Unterschied zwischen dem Tausch einer Komponenete (Grafikkarte, Speicher, etc.) und dem System (komplettes System, wauch wenn eigentlich nur "alle Komponenten" getauscht werden) ist doch eigentlich klar. Erzähl doch einfach mal auf was du raus willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hubert N 10 Geschrieben 15. September 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Das ist wohl gerade das Problem: Es ist alles eine Frage der Definition. Und die Grenzen scheinen schwammig zu sein. Wenn ein Systembuilder, der bei MS einen Vertrag uneterschrieben hat, in dem er sich verpflichtet die Microsoftvorgaben einzuhalten, ein System in einer weise umbaut, die nicht mehr den Vorschriften entspricht (und es kommt raus...), dann kann der seinen Laden vielleicht dicht machen. Austausch von einer Komponente muss ja logischerweise möglich sein. Das ganze System nicht. Wenn ich es jetzt auf die Spitze treibe, dann tausche ich bis auf das Gehäuse das komplette System aus. Noch das "alte" System oder doch schon ein "neues" ??? (Was ist, wenn ich ein einziges kleines Schräubchen vom Altsystem ins (oder besser: ans) neue übernehme ???) Das meine ich ja eben gerade: Wo ist da die Grenze zu ziehen!! Dabei finde ich es auch irgendwie nett, dass jemand, der bei Microsoft in der passenden Abteilung seine Brötchen verdient (notgedrungen ?!) zu Aussagen wie "da gibt es meines Wissens nach keine eindeutige Definition" greifen muss. Wie soll da jemand, der nicht dieses Fachwissen haben kann, hier überhaupt korrekt handeln ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar
weg5st0 10 Geschrieben 15. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Off-Topic:jemand, der bei Microsoft in der passenden Abteilung seine Brötchen verdient (notgedrungen ?!) Wieso sollte das notgedrungen sein? Ich würde sofort bei MS anfangen, wenns denn den passenden Job gäbe. Ein freund von mir arbeitet dort und das Klima soll sehr gut sein. Ausserdem ist es wie du sagst der Brötchengeber und als Arbeitnehmer kann es doch nur von Vorteil sein beim Marktführer zu arbeiten.... Irgendwie hat das aber mal gar nix mit dem Thema zu tun.Oder wo arbeitest du notgedrungener Weise ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hubert N 10 Geschrieben 15. September 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 lol - NEIN das notgedrungen bezog sich nicht auf das Arbeiten sondern auf die Aussage !! :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 16. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2006 Wenn es dir darum geht wie ein System auszusehen hat auf dem EIn System Builder die OEM für Systembuilder Lizenzen installieren mus, da gibt es eine Definition in dem Vertrag den der System Builder unterschreibt. Und wenn du alles ausser dem Gehäuse tauscht sind wir uns wohl darüber einig dass es sich nicht mehr um dasselbe Gerät handelt, oder... Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 20. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. September 2006 Wenn ich mich mal einmischen darf: Ich finde die Frage interessant, denn was passiert wenn ich meinem Endkunden nun ein System verkaufe. Dann gibt es ein Gewitter und zack Mainboard, Prozessor und Netzteil gehen in *****. Jetzt kommt der Kunde zu mir möchte das repariert haben. Muss ich ihm dann auch eine neue Windowslizenz berechnen? Oder wie verhält sich das in Garantiefällen? Wenn es dir darum geht wie ein System auszusehen hat auf dem EIn System Builder die OEM für Systembuilder Lizenzen installieren mus, da gibt es eine Definition in dem Vertrag den der System Builder unterschreibt. Wir bestellen unsere OSB Software über Ingram bzw. Actebis. Also kein Vertrag mit MS... Und wenn du alles ausser dem Gehäuse tauscht sind wir uns wohl darüber einig dass es sich nicht mehr um dasselbe Gerät handelt, oder... Siehe oben erwähnte Garantie/Rep-Fälle Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 20. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 20. September 2006 Wenn ich mich mal einmischen darf: Ich finde die Frage interessant, denn was passiert wenn ich meinem Endkunden nun ein System verkaufe. Dann gibt es ein Gewitter und zack Mainboard, Prozessor und Netzteil gehen in *****. Jetzt kommt der Kunde zu mir möchte das repariert haben. Muss ich ihm dann auch eine neue Windowslizenz berechnen? Oder wie verhält sich das in Garantiefällen? Reine OEM/SB Lizenzen, welche nicht mit SA versehen wurden, oder mit einem Upgrade innerhalb eines Lizenzvertrages dürfen problemlos übertragen werden. Das ist Folge des BGH Urteils und stellt somit kein Problem dar. Wenn es sich um Volumenlizenzen handelt, oder OEM/SB Lizenzen mit SA oder einem Upgrade in einem Vertrag, so regelt dies der jeweilige Lizenzvertrag. Darin ist die Übertragung auf ein anderes Gerät, bei Windows Client Betrioebssystemen, pauschal untersagt. Andere Lizenzen (auch die reine SA für Windows Client) dürfen zu den im Vertrag geschriebenen Bedingungenauf ein neues gerät übertragen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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