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Win XP doppelt installieren?


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Wenn du auch eine zweite Lizenz für Windows besitzt ist das problemlos in einer zweiten Partition (Dualboot) oder einer virtuellen Maschine möglich.

 

Bei der Dualbootvariante genügt es in der Regel erneut von der Windows Installations-CD zu booten. Wenn das zweite System dasselbe, oder ein neueres als das erste ist, erstellt die Installationsroutine von Windows die notwendigen Bootmanagereinträge.

 

Bei einer virtuellen Maschine musst du zuerst eine Virtualisierungssoftware wie zum Beispiel Virtual PC, oder VM Ware installieren. Dann innerhalb dieser das Betriebssystem.

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Hallo,

Wenn du auch eine zweite Lizenz für Windows besitzt ist das problemlos in einer zweiten Partition (Dualboot) oder einer virtuellen Maschine möglich.

ich dachte immer das ich Windows (mit ein und der selben Lizenz) auf einem Pc so oft wie ich will installieren darf. Glaube mich zu erinnern das da mal auf dem Lizenzaufkleber stand "Lizenz für ein bis zwei CPU´s" und somit währe doch egal wie oft ich Windows mit dem selben Lizenzkey auf einem PC installiere. War das mal so oder habe ich da was total verkert verstanden?

 

MfG Schotti

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Ja eben!

 

Habe ich doch Geld für bezahlt. Ist doch der gleiche PC und die gleiche Software.

Warum darf man die nicht doppelt installieren?

 

Du meinst also, also einmal windows auf c: installieren und dann nochmal installieren und wenn er fragt, dann auf der d: partition installieren und dann erstellt er automatisch ein Auswahlmenu, welche Version man benutzen will?

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ich dachte immer das ich Windows (mit ein und der selben Lizenz) auf einem Pc so oft wie ich will installieren darf.

 

Falsch gedacht! Das steht ganz klar in dem EULA, beziehungsweise den Nutzungsrechten.

 

Glaube mich zu erinnern das da mal auf dem Lizenzaufkleber stand "Lizenz für ein bis zwei CPU´s" und somit währe doch egal wie oft ich Windows mit dem selben Lizenzkey auf einem PC installiere.

 

Ich frage mich wirklich wie du auf diese Idee kommst. Erstens steht da die Zahl "zwei" (nicht unendlich) und zweitens dürfte der Unterschied zwischen einer "CPU" und einem "Gerät" auch klar sein. :suspect:

 

War das mal so oder habe ich da was total verkert verstanden?

 

Das war nie so, also musst du es wohl falsch verstanden haben.

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Ich frage mich wirklich wie du auf diese Idee kommst. Erstens steht da die Zahl "zwei" (nicht unendlich) und zweitens dürfte der Unterschied zwischen einer "CPU" und einem "Gerät" auch klar sein. :suspect:

 

der unterschied zwischem einem PC und einer CPU ist mir schon klar.

Das auf manchen Lizenzen "1 bis 2CPU´s" steht ist wohl damit zu begründet das es PC´s (Server) mit zwei CPU´s gibt. Das man Windows nur einmal pro Lizenz auf einen PC(CPU)nutzen darf wuste ich nicht. Wieder was dazugelernt.

 

MfG Schotti

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hallo,

ich muß nochmal nachfragen.

quelle:ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-

SOFTWARE

Installation und Verwendung. Sie sind

berechtigt, eine Kopie der SOFTWARE auf dem

COMPUTER zu installieren, zu verwenden, darauf

zuzugreifen, sie anzuzeigen und auszuführen. Die

SOFTWARE darf nicht von mehr als zwei (2) Prozessoren

gleichzeitig auf dem COMPUTER verwendet werden, es sei

denn, auf dem COA ist eine höhere Anzahl angegeben.

quelle:ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-

SOFTWARE

"Diese Lizenz darf nicht geteilt,

auf mehrere Computer übertragen oder auf mehreren

Computern gleichzeitig verwendet werden. Die SOFTWARE

darf nur auf einem einzelnen COMPUTER, wie in diesem

EULA dargelegt, verwendet werden."

 

das trifft alles nicht auf einen PC zu, auf dem Windows mehrmals mit einer Lizenz installiert ist. oder hab ich was überlesen?

 

Edit: wobei das nicht eindeutig ist

Sie sind

berechtigt, eine Kopie der SOFTWARE auf dem COMPUTER zu installieren,

 

MfG Schotti

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nunja,

man kann das auch so sehen:

"ich darf nur eine Kopie der software installieren und nicht das orginal." (das Orginal hat ja Microsoft, wir haben ja nur alle eine Kopie davon.)

oder

"ich darf nur eine (im sinne von einmal) Kopie der software installieren."

Wobei ich deine Aussage nicht anzweifle. Ich möchte es nur begründen können wenn ich mal darauf angesprochen werde.

 

MfG Schotti

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Da möchte ich auch einhaken.

 

Also momentan verstehe ich es so:

 

Ich darf XP nur auf einem PC installieren und nicht auf zwei, drei etc. gleichzeitig (steht ja da). Damit wäre für mich geklärt, das es es halt nur auf einem Rechner installieren und nutzen darf.

 

Des weiteren ist es mir aber erlaubt, mein XP auf den Rechner meiner Wahl zu installieren (richtige Lizenz vorausgesetzt) und das dort sooft ich will zu tun, denn gegebenenfalls muss ich den Rechner ja neu installieren, sprich format c:

 

Damit währe für mich auch die Frage nach "... eine Kopie ..." mit " ... ne Kopie ..." beantwortet. Also keinerlei Verbindung zu Zahlen/Mengen oder Installationszyklen wie "Du darfst es nur einmal installieren und wenn Du format c: machst, musst Du es neu kaufen". Würde ja auch Recovery-CDs überflüssig machen ;)

 

Ich benötige natürlich 2 Lizenzen für den Betrieb von XP in einer VM, da ich das Wirtssystem (mein PC) natürlich lizenzsiert haben muss, genauso wie das Gastsystem, denn es läuft ja auch auf einem (anderen) PC (allerdings virtuell).

 

Jetzt mein offener Punkt:

 

Wenn ich XP 2x auf derselbem Maschine installiere (also nicht in einer VM), erfülle ich die EULA/Nutzungsbedingungen doch, weil

 

es läuft nur auf einem PC und nirgendwoanders gleichzeitig auch noch mal. Wenn XP 1 läuft, ist XP 2 (auf genau diesem einen PC) nicht gebootet.

 

und

 

Ich habe es immernoch auf meinem eigenen PC, es ist also auch nicht "versehentlich" auf einem älteren Rechner von mir "vergessen" worden zu löschen.

 

Wo liegt nun der Verstoß vor?

 

grüße

 

dippas

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Ich darf XP nur auf einem PC installieren und nicht auf zwei, drei etc. gleichzeitig (steht ja da). Damit wäre für mich geklärt, das es es halt nur auf einem Rechner installieren und nutzen darf.

 

Schonmal richtig ;)

 

Des weiteren ist es mir aber erlaubt, mein XP auf den Rechner meiner Wahl zu installieren (richtige Lizenz vorausgesetzt) und das dort sooft ich will zu tun, denn gegebenenfalls muss ich den Rechner ja neu installieren, sprich format c:

 

Ausser XP OEM/SB darf die Lizen nur auf dem Rechner genutzt werden auf dem es zuerst installiert wurde. Auf dem darfst du die HDD aber beliebig oft formatieren un dneu installieren, aber immer nur eine Installation (Kopie) auf einmal.

 

Bei Vertragslizenzen darfst du zwei Kopien gleichzeitig nutzen, eine physikalisch und eine virtuell.

 

Damit währe für mich auch die Frage nach "... eine Kopie ..." mit " ... ne Kopie ..." beantwortet. Also keinerlei Verbindung zu Zahlen/Mengen oder Installationszyklen wie "Du darfst es nur einmal installieren und wenn Du format c: machst, musst Du es neu kaufen". Würde ja auch Recovery-CDs überflüssig machen ;)

 

Kopie bezieht sich auf den Originaldetenträger (Recovery CD). Die Kopie davon ist die Installation auf den Rechner.

 

Ich benötige natürlich 2 Lizenzen für den Betrieb von XP in einer VM, da ich das Wirtssystem (mein PC) natürlich lizenzsiert haben muss, genauso wie das Gastsystem, denn es läuft ja auch auf einem (anderen) PC (allerdings virtuell).

 

Richtig bei OEM/SB Lizenzen. Bei Vertragslizenzen ist das mit einer Lizenz möglich.

 

Wenn ich XP 2x auf derselbem Maschine installiere (also nicht in einer VM), erfülle ich die EULA/Nutzungsbedingungen doch, weil

 

es läuft nur auf einem PC und nirgendwoanders gleichzeitig auch noch mal. Wenn XP 1 läuft, ist XP 2 (auf genau diesem einen PC) nicht gebootet.

 

und

 

Ich habe es immernoch auf meinem eigenen PC, es ist also auch nicht "versehentlich" auf einem älteren Rechner von mir "vergessen" worden zu löschen.

 

Das verstösst gegen die Lizenz, weil es ZWEI Kopien sind, auch wenn du nur eine gleichzeitig nutzen kannst. Wenn du XP auf einem Rechner installierst brauchst du eine Lizenz, auch wenn du den Rechner nie nutzt. Nicht das Nutzen ist Lizenzpflichtig, sondern die Installation (Kopie).

 

Wo liegt nun der Verstoß vor?

 

In der zweiten Installation (Kopie).

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Bei Vertragslizenzen darfst du zwei Kopien gleichzeitig nutzen, eine physikalisch und eine virtuell.

 

...

 

Richtig bei OEM/SB Lizenzen. Bei Vertragslizenzen ist das mit einer Lizenz möglich.

 

Hilf mir bitte auf die Sprünge:

 

Wie definierst Du hier "Vertragslizenz"?

 

Ich muss doch bei jeder Art von Lizenz die richtige Anzahl haben. Sollte ich beispielsweise 30 "Vertragslizenzen" haben, darf ich die doch auch nur 30 mal nutzen und nicht 31 mal (die 31. beispielsweise in der VM), oder?

 

Oder meinst Du mit "Bei Vertragslizenzen ist das mit einer Lizenz möglich." die Installation mit nur einem Key (VOL-Key respektive 1 Lizenzpapier mit x Anzahl von Lizenzen)?

 

Das verstösst gegen die Lizenz, weil es ZWEI Kopien sind, auch wenn du nur eine gleichzeitig nutzen kannst. Wenn du XP auf einem Rechner installierst brauchst du eine Lizenz, auch wenn du den Rechner nie nutzt. Nicht das Nutzen ist Lizenzpflichtig, sondern die Installation (Kopie).

 

Dann würde das hier:

 

quelle:ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-

SOFTWARE

Installation und Verwendung. Sie sind

berechtigt, eine Kopie der SOFTWARE auf dem

COMPUTER zu installieren, zu verwenden, darauf

zuzugreifen, sie anzuzeigen und auszuführen.

 

einen Bezug auf die Anzahl bedeuten und nicht (wie ich es interpretieren würde) die Bedeutung "... ne Kopie ..." haben?

 

noch was:

 

Ausser XP OEM/SB darf die Lizen nur auf dem Rechner genutzt werden auf dem es zuerst installiert wurde.

 

Das verwirrt mich nun vollends.

 

Hier interpretiere ich, dass ich ("ausser XP OEM/SB..") bei allen anderen Lizenzformen, die nicht OEM/SB sind, also boxed-Produkte, Open-Lizenz etc, diese nur auf den einem Rechner installieren darf und wenn der Schrott ist, muss ich ein neues XP kaufen?:suspect: Sorry, aber das kann ich mir gar nicht vorstellen. das würde ja boxed-Produkte bzw. Open-Lizenz völlig überflüssig (weil unbrauchbar) machen.

 

Wir wissen alle, dass das Lizenzgeschäft ziemlich schwierig (weil kaum durchschaubar) ist, aber was Du schreibst - und Du musst es ja wissen - scheint mir doch noch ne Spur schwieriger zu durchschauen zu sein.

 

Off-Topic:

Da kann ich den geneigten User verstehen, der sich darum nicht schert und auf seinem PC dann XP einfach ein zweites mal installiert. Ich bin sicherlich niemand der sich in Rechtsfragen auskennt, aber ich würde diesen Fall in die Rubrik "Er hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt." packen. Jeder, der sich in dieser Materie nicht im Detail auskennt, dürfte das ähnlich sehen. Das gilt sicherlich und insbesondere für die Juristen (ausser die MS-Juristen), denn die haben ja schon mit der Computer-Thematik im Allgemeinen ihre Probleme

 

Gehen wir mal davon aus, das lt. EULA "eine Kopie" auch die Bedeutung von "Anzahl 1" und nicht die Bedeutung eines unbestimmten Artikels aus der Grammatik hat, wäre es da nicht sinnvoll, das seitens MS deutlicher herauszuarbeiten?

Off-Topic:

von einer Lizenzfrage in die deutsche Grammatik ... ich glaube ich brauch ne Pause :D

 

PS: ich kann mir vorstellen, das dich das ein wenig "nervt", aber wäre doch schön, hier Klarheit zu haben für uns "Unwissende". Danke.

 

grüße

 

dippas

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Wie definierst Du hier "Vertragslizenz"?

 

Vertragslizenz ist eine Lizenz welche über einen Volumenlizenzvertrag (OPEN, Select, EA, etc.) gekauft wurde. Diese räumen dem Kunden mehr Rechte ein, weshalb sie auch teurer sind als OEM/SB Lizenzen.

 

Ich muss doch bei jeder Art von Lizenz die richtige Anzahl haben. Sollte ich beispielsweise 30 "Vertragslizenzen" haben, darf ich die doch auch nur 30 mal nutzen und nicht 31 mal (die 31. beispielsweise in der VM), oder?

 

Bei Volumenlizenzen (Vertragslizenzen) darfst du eben schon einmal physikalisch und einmal virtuell nutzen. Bei OEM/SB eben nicht.

 

Hier interpretiere ich, dass ich ("ausser XP OEM/SB..") bei allen anderen Lizenzformen, die nicht OEM/SB sind, also boxed-Produkte, Open-Lizenz etc, diese nur auf den einem Rechner installieren darf und wenn der Schrott ist, muss ich ein neues XP kaufen?:suspect: Sorry, aber das kann ich mir gar nicht vorstellen. das würde ja boxed-Produkte bzw. Open-Lizenz völlig überflüssig (weil unbrauchbar) machen.

 

Genuaso sit es, nur das Boxed Lizenzen mit OEM/SB gleichgestellt sind. Hier darf XP (und nur XP) entbundelt werden. bei Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen darf es das nicht.

 

Wir wissen alle, dass das Lizenzgeschäft ziemlich schwierig (weil kaum durchschaubar) ist, aber was Du schreibst - und Du musst es ja wissen - scheint mir doch noch ne Spur schwieriger zu durchschauen zu sein.

 

Finde ich garnicht man muss sich nur damit beschäftigen und auch verstehen wollen. Viele wollen nicht verstehen, sondern nur das hören was ihnen in den Kram passt.

 

Off-Topic:

Da kann ich den geneigten User verstehen, der sich darum nicht schert und auf seinem PC dann XP einfach ein zweites mal installiert. Ich bin sicherlich niemand der sich in Rechtsfragen auskennt, aber ich würde diesen Fall in die Rubrik "Er hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt." packen. Jeder, der sich in dieser Materie nicht im Detail auskennt, dürfte das ähnlich sehen. Das gilt sicherlich und insbesondere für die Juristen (ausser die MS-Juristen), denn die haben ja schon mit der Computer-Thematik im Allgemeinen ihre Probleme

 

Nei, jedem muss kklar sein, dass due mit einem Kauf (Lizenz, Rechner, Auto, etc.) nicht das Recht hast beliebig viele Stück zu bekommen. Wenn du nur ein Buch, eine CD, oder ein Notebook kaufst erwartest du doch auch nicht von dem Händler dass er dir ein zweites mitgibt weil du willst.

Warum sollte das bei Softwer anders sein?

 

Gehen wir mal davon aus, das lt. EULA "eine Kopie" auch die Bedeutung von "Anzahl 1" und nicht die Bedeutung eines unbestimmten Artikels aus der Grammatik hat, wäre es da nicht sinnvoll, das seitens MS deutlicher herauszuarbeiten?

Off-Topic:

von einer Lizenzfrage in die deutsche Grammatik ... ich glaube ich brauch ne Pause :D

 

Nochmal was genau ist an "EINE Kopie" so schwer zu verstehen?

 

PS: ich kann mir vorstellen, das dich das ein wenig "nervt", aber wäre doch schön, hier Klarheit zu haben für uns "Unwissende". Danke.

 

 

Michg nervt es nur wen jemand mit Gewalt nicht verstehen will.

 

Ich werden in unserem HowTo Projekt, welches am 1.10 an den Start geht mehr dazu schreiben.

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Wir wissen alle, dass das Lizenzgeschäft ziemlich schwierig (weil kaum durchschaubar) ist, aber was Du schreibst - und Du musst es ja wissen - scheint mir doch noch ne Spur schwieriger zu durchschauen zu sein.

 

Finde ich garnicht man muss sich nur damit beschäftigen und auch verstehen wollen. Viele wollen nicht verstehen, sondern nur das hören was ihnen in den Kram passt.

 

Klar, diejenigen, die es nicht verstehen wollen, oder nur das hören wollen, was ihnen in den Kram passt ....:rolleyes:

 

Allerdings empfinde ich das Lizenzgeschäft deshalb als schwierig, weil es für mich "zuviel" Juristerei beinhaltet. Muss zwar sein, aber da habe ich (trotz meines Verstehenwollens) einfach nur einen gordischen Knoten im Hirn, der sich nicht lösen lassen will ;) Das hat sicherlich auch damit zu tun, dass Praxis und Theorie bei diesem Thema (für mich) nicht immer direkt zu verbinden sind. Es scheint ja auch teilweise eine Wissenschaft für sich zu sein, denn sonst würden sich ja nicht so viele hochbezahlte Spezies bei MS darum kümmern ;)

 

Nochmal was genau ist an "EINE Kopie" so schwer zu verstehen?

 

Einzig der Umstand, dass das Wort EINE hier eine Doppelbedeutung haben kann:

 

Die Bezeichnung einer Anzahl sowie die Bedeutung als unbestimmter Artikel ohne Bezug auf eine Anzahl.

 

Daher die Frage, ob dieser Passus nicht "eindeutiger" beschrieben werden sollte.

 

Michg nervt es nur wen jemand mit Gewalt nicht verstehen will.

 

Ich werden in unserem HowTo Projekt, welches am 1.10 an den Start geht mehr dazu schreiben.

 

Ich hoffe ja nicht, dass ich mit meiner Fragerei nerve. Zumindest würde ich es ja gerne verstehen, schaffe es aber (noch ;) ) nicht.

 

Das mit dem HowTo-Projekt finde ich prima. Wenn Du es so schreibst, dass Leute wie ich - mit einer Portion gesundem Menschenverstand, aber ansonsten hierbei DAU - es eindeutig verstehen, dann kann ich mir vorstellen, dass die (auch meine) Haarspalterei ein wenig nachlässt.

 

Aber ganz ehrlich: schon schade, dass man den Lizenzbereich zu einem für Normaluser verständlichen "Deutsch" übersetzen muss, oder?

 

grüße und danke

 

dippas

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