Dr.Melzer 191 Geschrieben 25. September 2006 Melden Geschrieben 25. September 2006 Einzig der Umstand, dass das Wort EINE hier eine Doppelbedeutung haben kann: Die Bezeichnung einer Anzahl sowie die Bedeutung als unbestimmter Artikel ohne Bezug auf eine Anzahl. Aus dem Kontext des kompletten Satzes ist klar dass es sich um die Anzahl handeln muss. Auch daraus dass in den Nutzungsrechten für Volumenlizenzen hier mehr als eine Kopie zulässig ist. Daher die Frage, ob dieser Passus nicht "eindeutiger" beschrieben werden sollte. Kannst ja an MS schreiben dass es missverständlich ist. Vielleicht passen sie das an. Aber ganz ehrlich: schon schade, dass man den Lizenzbereich zu einem für Normaluser verständlichen "Deutsch" übersetzen muss, oder? Das ist mit allen juristischen Texten so. Damit nicht irgendwelche Helden sie so auslegen wie es ihnen in den Kram passt müssen sie so verschraubt formuliert werden. Zitieren
dippas 10 Geschrieben 25. September 2006 Melden Geschrieben 25. September 2006 Das ist mit allen juristischen Texten so. Damit nicht irgendwelche Helden sie so auslegen wie es ihnen in den Kram passt müssen sie so verschraubt formuliert werden. Ja, leider. :( Das "schlechte" Verhalten einiger Weniger lässt alle anderen darunter "leiden". Ist überall und zu jedem anderen Thema dasselbe. Danke für die Geduld und Infos. grüße dippas Zitieren
Tomy Tom 10 Geschrieben 5. Oktober 2006 Melden Geschrieben 5. Oktober 2006 Das klingt alles, wenn man richtig darüber nachdenkt, ganz logisch. Nur eine Frage habe ich dann doch noch: Warum wurde mir dann von der Dame bei Microsoft, welche sich um die Lizenzen kümmert, dann gesagt das man gerechtigt sein mit EINER Orginalgekauften WINDOWS CD dieses Windows auch ein ZWEITESMAL AUF DEN GLEICHEN PC zu installieren ?? Das die Dame am Telefon keine Ahnung hat, bezweifle ich dann doch, denn ich habe für ein solches Problem extra bei Microsoft angerufen und mich dann zur Lizenzabteilung durchstellen lassen. Die Leute sollten dann doch wissen was in der EULA steht und was man dann auch machen darf. Immerhin habe ich mit diesen Informationen unseren Kunden dann beraten und dies auch mit einem guten und ruhigen Gewissen. Wenn ich dies nun hier durchlese würde dies bedeuten das mich Microsoft FALSCH informiert und ich den Kunden FALSCH beraten hätte. Zitieren
Gulp 274 Geschrieben 5. Oktober 2006 Melden Geschrieben 5. Oktober 2006 ....snip Warum wurde mir dann von der Dame bei Microsoft, welche sich um die Lizenzen kümmert, dann gesagt das man gerechtigt sein mit EINER Orginalgekauften WINDOWS CD dieses Windows auch ein ZWEITESMAL AUF DEN GLEICHEN PC zu installieren ?? ....snip Ein zweites mal installieren darfst Du ja auch, sogar ein drittes und viertes Mal, solange Du vorher die Platte formatierst und anschliessend nur eine Kopie nutzt, also solange nicht gleichzeitig 4 Installationen auf der/den Platte/n sind, ist letztlich die Anzahl der Installationen (oder besser ausgedrückt: die Anzahl der Installationsvorgänge) einer einzigen Kopie ja unerheblich. (Ausser dass man nach einer gewissen Zeit telefonisch aktivieren muss.) Grüsse Gulp Zitieren
Dr.Melzer 191 Geschrieben 5. Oktober 2006 Melden Geschrieben 5. Oktober 2006 Warum wurde mir dann von der Dame bei Microsoft, welche sich um die Lizenzen kümmert, dann gesagt das man gerechtigt sein mit EINER Orginalgekauften WINDOWS CD dieses Windows auch ein ZWEITESMAL AUF DEN GLEICHEN PC zu installieren ?? Das ist, wie von meinem Vorredner schon erzählt, beliebig oft möglich, solange du die vorherige Installation immer vorher löscht. Aussnahem sind Volumenlizenzen aus Verträgen, da gibt es Sonderrechte. denn ich habe für ein solches Problem extra bei Microsoft angerufen und mich dann zur Lizenzabteilung durchstellen lassen. In der Lizenzabteilung warst du mit Sicherheit nicht, denn die kann nicht eifach angerufen werden. Glaub mir, ich arbeite dort. ;) Die Leute sollten dann doch wissen was in der EULA steht und was man dann auch machen darf. Schon mal darüber nachgedacht das EULA mal selbst zu lesen? Immerhin habe ich mit diesen Informationen unseren Kunden dann beraten und dies auch mit einem guten und ruhigen Gewissen. Wenn ich dies nun hier durchlese würde dies bedeuten das mich Microsoft FALSCH informiert und ich den Kunden FALSCH beraten hätte. Wenn dir MS das so gesagt hat, und nicht davon ausgegangen ist dass du die alte Installation löscht, oder das du einen Lizenzveretrag hast, wurdest du falsch informiert. Hast du was schriftlich? Vielleicht hat die Dame ja auch was ganz anderes gesagt... Wenn du mir den Namen der Dame per PN schickst kann ich das mal prüfen. Zitieren
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