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Wie haltet ihr es mit dem Datenschutzbeauftragten?


Ald-Edv
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also ich habe hier noch nie einen gesehen

und ich arbeite im öffentlichen Dienst und hab mir vielen vielen daten zu tun.

aber wie gesagt aufgetaucht ist bisher niemand ...

Es wird ihn geben, wer das auch immer ist und was er auch treibt. Datenschutzbeauftragter muss auch nicht unbedingt in Hauptfunktion wahrgenommen werden.

 

Ich weiss wer das bei uns im Unternehmen ist, nicht aber was macht bei der Aufgabenwahrnehmung. Ich kenne seine Hauptfunktion, wundere mich, diese Tätigkeit erfordert allein einen vollen Einsatz.

 

Anderswo wird es wahrscheinlich auch so aussehen.

 

Der Geschäftsführer, der EDV-Beauftragte, Leiter der EDV, der Admin dürfen die Funktion des Datenschutzbeauftragten nicht wahrnehmen meiner Kenntnis.

 

Henry Kissinger war Aussenminister und Nationaler Sicherheitsberater im Weissen Haus. Als Secretary of State verfasste Memeos, denen er im Sicherheitsrat widersprach.

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Hallo,

 

naja das gesetz was den Datenschutzbeauftragten angeht ist da ein bissel eigen. An sich braucht man ein Datenschutzbeauftragten ab einer Grösse von 5 Mitarbeitern incl. Geschäftsführer wenn alle mit Personen (Kunden) bezogenen Daten umgehn.

 

Die meisten kleineren Betriebe setzen deshalb eher auf Externe Dienstleister als einen eigenen Mann für diese Aufgabe abzustellen.

 

Die Pflicht von einem Datenschutzbeauftragten vergessen zwar die meisten da es ja eh kaum kontrollen gibt, passiert jedoch was dann gibts das grosse geschreie! :)

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Das Bundesdatenschutzgesetz verbietet imho nicht, dass der Datenschutzbeauftragte IT-Mitarbeiter ist. Es wird lediglich aufgrund der möglichen Interessenskonflikte davon abgeraten.
Ehrlich? Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass es nicht der IT'ler sein darf. Hast Du mir da eine Quellenangabe?

 

Und hat jemand eine Quellenangabe, in der zuverlässig steht, ab wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist?

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Es ist vom BDSG her nicht explizit verboten das ein IT Mitarbeiter des Unternehms als Datenschutzbeauftragter fungiert jedoch würde ich davon abraten.

 

Es kommt immer auf die grösse des Unternehms drauf an ob es sich wirklich lohnt einen eigenen Mitarbeiter für diese Aufgabe abzustellen oder sich doch nicht lieber einen Externen Dienstleister dazu holt. Einfache Kosten/Nutzen rechnung.

 

Jedoch bringt auch ein Datenschutzbeauftragter recht wenig wenn die komplette IT-Sicherheit zu wünschen übrig lässt.

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siehe Link oben in der neuen Fassung (August 06) hat sich was getan zur Anzahl der Mitarbeiter:

Demnach hat sich die Anzahl der Mitarbeiter verändert.

Vorher 4 Arbeitnehmer

jetzt 9 Personen (also auch externe).

 

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten, der auch in der IT arbeitet. Der (ich rede dabei über mich) seinen Job einfach als normaler Shitzophrener wahrnimmt. Wenn meine Kollegen hören "nu hab ich die Datenschutz-Mütze auf" dann wissen sie Bescheit.

Ich habe aber glücklicherweise zwei verschiedene Berichtswege nach oben, so geht das dann schon.

 

Michael

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  • 2 Jahre später...
Es ist vom BDSG her nicht explizit verboten das ein IT Mitarbeiter des Unternehms als Datenschutzbeauftragter fungiert jedoch würde ich davon abraten...

 

Ich bin eigentlich der Meinung, dass es durchaus sinnvoll sein kann (nicht muss!), wenn der Datenschutzbeauftragte aus der IT bestimmt wird.

 

Das hat imho folgende Vorteile:

  1. Neu einzuführende Verfahren können in der Planungsphase schon optimal auf datenschutzrechtliche Bedenken/Belange geprüft werden
  2. Die Mitarbeiter aus der IT kennen die Verfahren und Speicherorte, sodass Anfragen effektiver bearbeitet werden können
  3. Kurze Wege, die Kommunikation wird deutlich beschleunigt, da Nachfragen bei der IT zu Verfahren ausbleiben kann

 

Dagegen sprechen aber auch ein paar Punkte:

  1. Es kann schnell gemauschelt werden
  2. Das Vertrauen in den Datenschutzbeauftragten kann sinken
  3. Evtl. auftretende Interessenskonflikte
  4. Die Glaubwürdigkeit kann in Frage gestellt werden

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Es ist ein verführerischer Gedanke, zum Datenschutzbeauftragten jemanden aus der IT zu bestimmen. Kann dieser Jemand aber auch die nötige Autorität besitzen gegnüber IT- Leitung, ist diese nötig? Ist dieser jemand in der Lage, zwei Hüte zu besitzen und zu tragen, diese schnell zu wechseln? Wem soll man sonst aber bestimmen und ausbilden lassen für die Aufgabe, die Vorzimmerdame vom Chef, den Vertriebsleiter, den Hausmeister?

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Ich bin der Meinung, dass zum Datenschutzbeauftragten nicht nur die juristische Kompetenz für die Datenschutzauflagen wichtig ist, sondern auch eine gewisse Fachkompetenz im Bereich der IT. Andernfalls kann es anstrengend sein, miteinander zu kommunizieren.

 

Bei uns ist der Datenschutzbeauftragter menschlich ein absoluter Knaller (positiv). Er fragt gezielt, und wenn er uns (fachlich) nicht folgen kann, kommt immer der Spruch: "Und das erklären Sie bitte noch mal einem Computerbild-Leser". Also ihm fehlt auch nicht eine gewisse Selbstironie...

 

Die Kommunikation ist sehr entspannt und kameradschaftlich, das hilft ungemein, wenn nicht jede Frage oder jedes Anliegen einen Magendruck erzeugt. Wir (IT) und der DS-Beauftragte arbeiten konstruktiv zusammen.

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  • 8 Monate später...

Ich bin als externer Datenschutzbeauftragter tätig, jedoch nicht bei den Unternehmen, bei denen ich mich als ITler betätige.

Die IT-Kenntnisse sind schon wichtig, jedoch bin ich froh nicht als abhängiger IT-Mitarbeiter zwischen den Stühlen sitzen zu müssen.

Zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist zu sagen. nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter ist wichtig, auch die Art der Daten. (Die Daten der Marketingabteilung eines Industrieunternehmens haben bestimmt eine andere Qualität als die eines Therapeuten auf der KÖ in Ddorf.

Gibt es keinen Datenschutzbeauftragten, so hat der Unternehmer trotzdem für die Einhaltung der Gesetze die Verantwortung.

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