Ald-Edv 10 Geschrieben 4. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Oktober 2006 Hallo, ab 4 Mitarbeitern ist ja glaube ich der Datenschutzbeauftragte pflicht. Wie ist das bei euch geregelt? Mal die großen Unternnehmer außen vor gelassen.... Kümmert ihr euch da als Admin drum? Der ITler sollte das ja in der Regel nicht selbst machen, da er sich ja sonst auch selbst kontrollieren müsste. Zitieren Link zu diesem Kommentar
BlackShadow 12 Geschrieben 4. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Oktober 2006 also ich habe hier noch nie einen gesehen und ich arbeite im öffentlichen Dienst und hab mir vielen vielen daten zu tun. aber wie gesagt aufgetaucht ist bisher niemand ... gruß Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 4. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Oktober 2006 also ich habe hier noch nie einen gesehen und ich arbeite im öffentlichen Dienst und hab mir vielen vielen daten zu tun. aber wie gesagt aufgetaucht ist bisher niemand ... Es wird ihn geben, wer das auch immer ist und was er auch treibt. Datenschutzbeauftragter muss auch nicht unbedingt in Hauptfunktion wahrgenommen werden. Ich weiss wer das bei uns im Unternehmen ist, nicht aber was macht bei der Aufgabenwahrnehmung. Ich kenne seine Hauptfunktion, wundere mich, diese Tätigkeit erfordert allein einen vollen Einsatz. Anderswo wird es wahrscheinlich auch so aussehen. Der Geschäftsführer, der EDV-Beauftragte, Leiter der EDV, der Admin dürfen die Funktion des Datenschutzbeauftragten nicht wahrnehmen meiner Kenntnis. Henry Kissinger war Aussenminister und Nationaler Sicherheitsberater im Weissen Haus. Als Secretary of State verfasste Memeos, denen er im Sicherheitsrat widersprach. Zitieren Link zu diesem Kommentar
SecurityMaker 10 Geschrieben 4. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Oktober 2006 Hallo, naja das gesetz was den Datenschutzbeauftragten angeht ist da ein bissel eigen. An sich braucht man ein Datenschutzbeauftragten ab einer Grösse von 5 Mitarbeitern incl. Geschäftsführer wenn alle mit Personen (Kunden) bezogenen Daten umgehn. Die meisten kleineren Betriebe setzen deshalb eher auf Externe Dienstleister als einen eigenen Mann für diese Aufgabe abzustellen. Die Pflicht von einem Datenschutzbeauftragten vergessen zwar die meisten da es ja eh kaum kontrollen gibt, passiert jedoch was dann gibts das grosse geschreie! :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
cblnf 10 Geschrieben 4. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Oktober 2006 Bei uns ist eigens eine Person zum Datenschutzbeauftragten erklärt worden. Das Bundesdatenschutzgesetz verbietet imho nicht, dass der Datenschutzbeauftragte IT-Mitarbeiter ist. Es wird lediglich aufgrund der möglichen Interessenskonflikte davon abgeraten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 5. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 5. Oktober 2006 Das Bundesdatenschutzgesetz verbietet imho nicht, dass der Datenschutzbeauftragte IT-Mitarbeiter ist. Es wird lediglich aufgrund der möglichen Interessenskonflikte davon abgeraten.Ehrlich? Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass es nicht der IT'ler sein darf. Hast Du mir da eine Quellenangabe? Und hat jemand eine Quellenangabe, in der zuverlässig steht, ab wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar
jvogler 10 Geschrieben 5. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 5. Oktober 2006 Hier findest Du den Text des Bundesdatenschutzgesetzes: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab 23.05.2001 Gruß Jochen Zitieren Link zu diesem Kommentar
SecurityMaker 10 Geschrieben 5. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 5. Oktober 2006 Es ist vom BDSG her nicht explizit verboten das ein IT Mitarbeiter des Unternehms als Datenschutzbeauftragter fungiert jedoch würde ich davon abraten. Es kommt immer auf die grösse des Unternehms drauf an ob es sich wirklich lohnt einen eigenen Mitarbeiter für diese Aufgabe abzustellen oder sich doch nicht lieber einen Externen Dienstleister dazu holt. Einfache Kosten/Nutzen rechnung. Jedoch bringt auch ein Datenschutzbeauftragter recht wenig wenn die komplette IT-Sicherheit zu wünschen übrig lässt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
micha42 29 Geschrieben 5. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 5. Oktober 2006 siehe Link oben in der neuen Fassung (August 06) hat sich was getan zur Anzahl der Mitarbeiter: Demnach hat sich die Anzahl der Mitarbeiter verändert. Vorher 4 Arbeitnehmer jetzt 9 Personen (also auch externe). Wir haben einen Datenschutzbeauftragten, der auch in der IT arbeitet. Der (ich rede dabei über mich) seinen Job einfach als normaler Shitzophrener wahrnimmt. Wenn meine Kollegen hören "nu hab ich die Datenschutz-Mütze auf" dann wissen sie Bescheit. Ich habe aber glücklicherweise zwei verschiedene Berichtswege nach oben, so geht das dann schon. Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
Ald-Edv 10 Geschrieben 18. März 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. März 2009 Hi, sorry dass ich diesen alten Beitrag nch mal ins Leben rufe, habt Ihr da eine spezielle Ausbildung abgelegt? Zitieren Link zu diesem Kommentar
marka 584 Geschrieben 18. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2009 Es ist vom BDSG her nicht explizit verboten das ein IT Mitarbeiter des Unternehms als Datenschutzbeauftragter fungiert jedoch würde ich davon abraten... Ich bin eigentlich der Meinung, dass es durchaus sinnvoll sein kann (nicht muss!), wenn der Datenschutzbeauftragte aus der IT bestimmt wird. Das hat imho folgende Vorteile: Neu einzuführende Verfahren können in der Planungsphase schon optimal auf datenschutzrechtliche Bedenken/Belange geprüft werden Die Mitarbeiter aus der IT kennen die Verfahren und Speicherorte, sodass Anfragen effektiver bearbeitet werden können Kurze Wege, die Kommunikation wird deutlich beschleunigt, da Nachfragen bei der IT zu Verfahren ausbleiben kann Dagegen sprechen aber auch ein paar Punkte: Es kann schnell gemauschelt werden Das Vertrauen in den Datenschutzbeauftragten kann sinken Evtl. auftretende Interessenskonflikte Die Glaubwürdigkeit kann in Frage gestellt werden Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 19. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 19. März 2009 Es ist ein verführerischer Gedanke, zum Datenschutzbeauftragten jemanden aus der IT zu bestimmen. Kann dieser Jemand aber auch die nötige Autorität besitzen gegnüber IT- Leitung, ist diese nötig? Ist dieser jemand in der Lage, zwei Hüte zu besitzen und zu tragen, diese schnell zu wechseln? Wem soll man sonst aber bestimmen und ausbilden lassen für die Aufgabe, die Vorzimmerdame vom Chef, den Vertriebsleiter, den Hausmeister? Zitieren Link zu diesem Kommentar
marka 584 Geschrieben 19. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 19. März 2009 Ich bin der Meinung, dass zum Datenschutzbeauftragten nicht nur die juristische Kompetenz für die Datenschutzauflagen wichtig ist, sondern auch eine gewisse Fachkompetenz im Bereich der IT. Andernfalls kann es anstrengend sein, miteinander zu kommunizieren. Bei uns ist der Datenschutzbeauftragter menschlich ein absoluter Knaller (positiv). Er fragt gezielt, und wenn er uns (fachlich) nicht folgen kann, kommt immer der Spruch: "Und das erklären Sie bitte noch mal einem Computerbild-Leser". Also ihm fehlt auch nicht eine gewisse Selbstironie... Die Kommunikation ist sehr entspannt und kameradschaftlich, das hilft ungemein, wenn nicht jede Frage oder jedes Anliegen einen Magendruck erzeugt. Wir (IT) und der DS-Beauftragte arbeiten konstruktiv zusammen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 19. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 19. März 2009 Ein glückliches Zusammentreffen bei euch ist das. Ob das überall so ist? ;) Ich hab auch kein Problem mit dem Datenschutzbeauftragten, ich bin dem (derzeitgen?) noch nie begegnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar
ferodo 10 Geschrieben 29. November 2009 Melden Teilen Geschrieben 29. November 2009 Ich bin als externer Datenschutzbeauftragter tätig, jedoch nicht bei den Unternehmen, bei denen ich mich als ITler betätige. Die IT-Kenntnisse sind schon wichtig, jedoch bin ich froh nicht als abhängiger IT-Mitarbeiter zwischen den Stühlen sitzen zu müssen. Zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist zu sagen. nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter ist wichtig, auch die Art der Daten. (Die Daten der Marketingabteilung eines Industrieunternehmens haben bestimmt eine andere Qualität als die eines Therapeuten auf der KÖ in Ddorf. Gibt es keinen Datenschutzbeauftragten, so hat der Unternehmer trotzdem für die Einhaltung der Gesetze die Verantwortung. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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